Selbstständige haben viele Ausgaben. Einen Teil davon können Sie dank einfacher Tipps von der Steuer absetzen, um Ihre Steuerlast zu senken.
Welche Steuern zahlen Selbstständige?
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen zahlen für ihre kommerzielle Tätigkeit diverse Steuern an das Finanzamt. Welche Steuern Sie zahlen und und in welcher Höhe sie zu entrichten sind, hängt von der Rechtsform Ihrer Selbstständigkeit ab.
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Selbstständige mit einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel einer GmbH) zahlen eine Körperschaftsteuer von 15 % des Gewinns. Weiterhin fällt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diese Steuer an.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die im Verkaufspreis Ihrer Waren und Dienstleistungen enthalten ist. Die Umsatzsteuerpflicht gilt für alle Unternehmen – auch Selbstständige sammeln sie im Auftrag der Regierung ein.
Gewerbesteuer
4 Tipps, was Sie von der Steuer absetzen können
Viele Gründer und Selbstständige fragen sich, wie sie ihren zu versteuernden Gewinn verringern können, um Steuern zu sparen. Die gute Nachricht: Selbstständigen steht ein gewisser Spielraum in Sachen Steuern offen. Zum Beispiel können sie eine Reihe ihrer betrieblichen Ausgaben von der Steuer absetzen. Lesen Sie unsere Steuertipps, um mehr zu erfahren.
1) Betriebsausgaben erkennen und absetzen
Im Einkommenssteuerrecht sind Betriebsausgaben nur vage definiert, sodass viele Ausgaben als abzugsfähige geschäftliche Ausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Das sind zum Beispiel:
• Bürobedarf
• Werbekosten
• Reisekosten
• Arbeitsmittel
• Bewirtung
• Firmenwagen
2) Fahrten mit dem Dienstwagen absetzen
3) Kosten für das Arbeitszimmer
Selbstständige, die in einem externen Büro arbeiten, können alle anfallenden Bürokosten einschließlich der Telekommunikation von der Steuer absetzen. Wer ein Arbeitszimmer innerhalb der privaten Wohnung nutzt, sollte darauf achten, dass der Arbeitsbereich klar vom Wohnbereich abgegrenzt ist.
4) Fortbildung, Website, Geschenke… Sparen Sie Steuern!
Selbstständige können vielfältige Betriebsausgaben haben. Ein weiterer Tipp zum Thema Steuern lautet: Auch Kosten für Fachliteratur bzw. -zeitschriften sowie Fortbildungen können Sie als Betriebsausgaben geltend machen, sofern der Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Selbstständigen deutlich erkennbar ist. Auch Kosten für eine Weiterbildung, wie Kursgebühren und Anreise- und Übernachtungskosten, gelten als Betriebsausgabe, wenn diese nachweislich auf das Unternehmen bezogen ist.