Geht die Kreditkarte verloren oder wird gestohlen, kann sie bei Einkäufen in Läden, in Bars, Restaurants, beim Tanken etc. eingesetzt werden. Zwar ist in den meisten Fällen eine Verifizierung erforderlich, hundertprozentigen Schutz liefert diese Maßnahme jedoch nicht. Die Verifizierung erfolgt entweder per PIN oder per Unterschrift des Karteninhabenden.
Bei der Unterschrift vergleicht der Zahlungsempfangende die Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg mit der Unterschrift auf der Rückseite der Kreditkarte. Unterschriften lassen sich aber vergleichsweise einfach fälschen. Hinzu kommt, dass die wenigsten Zahlungsempfänger:innen die Unterschrift sorgfältig prüfen. Bis zur Sperrung der Kreditkarte kann so ein hoher Schaden entstehen.
Ist die Eingabe einer PIN erforderlich, gibt es auch hier Mittel und Wege für Betrüger:innen, um die Kreditkarte einzusetzen. Wurde beispielsweise das ganze Portemonnaie gestohlen und der Karteninhabende bewahrt die PIN zusammen mit der Kreditkarte dort auf, haben Kreditkartenbetrüger leichtes Spiel.
Die Kreditkarte kann aber auch ohne PIN eingesetzt werden: Near Field Communication (NFC) ermöglicht das kontaktlose Bezahlen mit der Kreditkarte. Ist die Karte mit einem entsprechenden Chip ausgestattet, hält der Karteninhaber oder die Karteninhaberin zum Bezahlen die Karte einfach vor das Kartenlesegerät. Mithilfe der NFC-Technologie werden Beträge unter 50 € in der Regel ohne Eingabe einer PIN bezahlt. Zwar können so nur kleine Ausgaben getätigt werden. Diese summieren sich aber schnell und verursachen so ebenfalls einen großen Schaden.