Wäre es nicht schön, wenn Ihnen der Staat einen Teil Ihrer Steuern erstatten würde? Um als selbstständige Person weniger Steuern zahlen zu müssen, gibt es einige Steuertipps und legale Tricks, mit denen Selbstständige ihre Steuerlast senken können. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Es gibt viele Steuertipps, mit denen Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmen ihre Steuerlast senken können.
- Kosten wie Ihren Firmenwagen und Ihr Arbeitszimmer können Sie als Betriebsausgaben deklarieren.
- Eine weitere gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist der Investitionsabzug: Wer investiert, mindert dadurch seinen Gewinn.
- Das Online-Geschäftskonto von Qonto hilft Ihnen dabei, Ihre Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten und erleichtert Ihnen und Ihrem Unternehmen die Buchhaltung.
Steuertipp 1: Betriebsausgaben, Werbungskosten & Co.
Treiben Sie Ihre Ausgaben in die Höhe
Regel Nummer 1 für Selbstständige und Freiberufler:innen lautet: Achten Sie auf Ihr Geld und behalten Sie Ihre Finanzen im Blick. Einer der Steuertipps für Selbstständige lautet aber, dass sich hohe Ausgaben positiv auf Ihre Steuererklärung auswirken können.
Hohe Ausgaben verringern Ihren Gewinn und senken dadurch Ihre Steuerlast. Diese Ausgaben werden vom Finanzamt allerdings nur dann akzeptiert, wenn die Anschaffung für betriebliche Zwecke plausibel erscheint. Zu diesen Anschaffungen zählen beispielsweise ein Laptop, ein Firmenwagen oder Werbungskosten. So können Sie zum Beispiel auch Ihr Handy von der Steuer absetzen, um Geld zu sparen.
Um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie zudem die entsprechenden Belege. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, damit Sie Ihre Ausgaben bei einer Prüfung durch das Finanzamt belegen können.
Aufgrund von Steuerreformen kann es zu Änderungen kommen – was sich in diesem Jahr lohnt, bringt im nächsten Jahr vielleicht keine Steuererleichterungen mehr. Hier lohnt es sich, in Bezug auf Steuertipps für Selbstständige auf dem Laufenden zu bleiben oder Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin zu fragen.
Tipp: Welche Ausgaben Kleinunternehmer:innen steuerlich absetzen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Kleinunternehmer:innen.
Das Geschäftskonto
Führen Sie ein Geschäftskonto, können Sie die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung geltend machen und so die Kosten absetzen.
Legale Steuertipps für Selbstständige: Auto steuerlich absetzen
Wenn Sie Ihren Autokauf steuerlich absetzen und das Auto als Firmenwagen deklarieren möchten, gibt es einige Sonderregeln zu beachten.
Da es bei der Anschaffung eines Autos in der Regel um eine hohe Investition geht, handelt es sich in der Steuererklärung um einen Abschreibungsbetrag. Das heißt, der Betrag kann nur progressiv, also über einen längeren Zeitraum, von der Steuer abgesetzt werden.
Damit unterscheiden sich Abschreibung signifikant von Steuerabsetzungen in der Steuererklärung. In der Afa-Tabelle können Sie nachlesen, welche Nutzungsdauer für welche Art von Gütern festgelegt wurde.
Bei einem Neuwagen gelten in der Regel sechs Jahre als Abschreibungszeitraum. Die Anschaffungskosten eines Gebrauchtwagens fallen meist deutlich niedriger aus: Für die Abschreibung gilt daher der ermittelte Wert zum Zeitpunkt des Kaufes.
Einer der Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler:innen, die diese Regelung nutzen und ihren Wagen als Firmenwagen absetzen wollen: Sie müssen ihn mindestens zu 50 % für geschäftliche Fahrten nutzen. Das Steuerrecht spricht in diesem Fall von notwendigem Betriebsvermögen.
Bei niedriger Nutzung wird das Auto als sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen gezählt. Beachten Sie aber, dass der Anteil der privaten Nutzung Ihren betrieblichen Gewinn und damit Ihre Steuerlast in die Höhe treibt.
Wenn Sie Ihr Auto sowohl geschäftlich als auch privat nutzen, spielt der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben eine große Rolle. Werbungskosten sind sämtliche Kosten, die für die betriebliche Nutzung anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Büromaterialien oder Schulungskosten. Sonderausgaben beziehen sich auf Ihren privaten Gebrauch. Hierzu zählen beispielsweise Zahlungen an die Krankenkasse sowie Spenden oder Schulgelder.
Nutzen Sie Ihr Auto für private und geschäftliche Zwecke, können Sie die Versicherungsbeiträge partiell als Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen. Da die Steuerzahlungen ab dem Zeitpunkt des Autokaufes berechnet werden, fallen auch die Versicherungskosten immer jährlich an.
Um den Anteil privater und dienstlicher Fahrten nachzuvollziehen, verlangt das Finanzamt, dass Sie ein Fahrtenbuch führen. Das bedeutet, dass Sie eine Übersicht über Ihre Fahrten inklusive Kilometeranzahl sowie ihren Zweck anfertigen und diese immer auf dem neuesten Stand halten müssen.
Hat das Finanzamt Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihrer Angaben, laufen Sie Gefahr, diese Kosten in Zukunft nicht mehr als Betriebskosten geltend machen zu können.
Welche weiteren laufenden Kosten wie Benzin- oder Werkstattkosten in welcher Höhe Sie noch steuerlich geltend machen können, hängt davon ab, welche anderen steuerlichen Vorteile Sie bereits genutzt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich jederzeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt Informationen einholen oder Ihren Steuerberater fragen.
Steuern sparen als Selbstständiger: Sonderabschreibungen
Neben den Werbungskosten sind die Sonderabschreibungen eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Sie profitieren von den Sonderabschreibungen, wenn Sie im letzten Jahr einen Gewinn unter 100.000 € verzeichnet haben. In diesem Fall profitieren Sie von zusätzlichen 20 % Abschreibungen für hohe Investitionen.
Sonderausschreibungen und Sonderausgaben
Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
Viele Selbstständige und Freiberufler:innen arbeiten von zu Hause aus. Die Suche nach dem passenden Büro ist nicht ganz einfach, die Kosten übersteigen gerade am Anfang der Selbstständigkeit die Einnahmen.
Eine Alternative sind Coworking Spaces. Oder Sie richten sich Ihr Büro in den eigenen vier Wänden ein. Um Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, müssen Sie das Zimmer überwiegend beruflich nutzen. In diesem Fall berechnen Sie den Anteil Ihres Büros an der Gesamtmiete und können so jährlich bis zu 1.250 € von der Steuer absetzen.
Steuertipp 2: Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit
Gehen Sie mit Ihren Kunden essen
Ein sehr wichtiger Bestandteil Ihrer Selbstständigkeit ist die Kundenpflege. Zwar haben Sie durch die zunehmende Digitalisierung zahlreiche Möglichkeiten, zeit- und ortsunabhängig zu kommunizieren. Allerdings ist das persönliche Gespräch mit Ihren Kunden nicht durch Telefonate oder Videocalls zu ersetzen. Vieles bespricht sich besser in einem weniger dienstlichen Umfeld – beispielsweise bei einem Lunch oder Abendessen.
Bis zu 70 % der Kosten für ein Geschäftsessen können Sie als Bewirtungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass Sie sich einen Bewirtungsbeleg ausstellen lässt. Eine einfache Quittung für die Steuererklärung nicht ausreichend.
Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen
Die schönste Zeit des Jahres steht vor der Tür und somit naht auch die baldige Weihnachtsfeier, bei der Sie in gemütlichem Rahmen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenkommen.
Das ist nicht nur gut für das Betriebsklima, sondern auch einer der Steuertipps für Selbstständige: Die Kosten für die Weihnachtsfeier können Sie von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Kosten pro Teilnehmer 110 € nicht übersteigen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen sind.
Eine weitere Bedingung, um die Weihnachtsfeier steuerlich abzusetzen, ist, dass es sich höchsten um die zweite Betriebsfeier innerhalb eines Jahres handelt.
Steuertipp 3: Investitionen tätigen
Einkommensteuer sparen durch Investitionen
Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland, da der Staat hieraus hohe Einnahmen erzielt. Einkünfte, die unter einem Freibetrag von 11.604 € pro Jahr liegen (Stand 2024), sind nicht einkommensteuerpflichtig.
In der Regel erfolgt die Zahlung der Einkommensteuer im Voraus. Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen anordnen. Dann leisten Sie die Zahlungen am 11. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Hier gilt: Je genauer Sie Ihr Einkommen schätzen, desto geringer fallen eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen aus.
Einer der Steuertipps für Selbstständige lautet: Je geringer Ihr Einkommen, desto weniger Einkommensteuer zahlen Sie. Um die Höhe Ihrer Einkommensteuer zu berechnen, können Sie den Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzamtes nutzen.
Für Selbstständige ist es allerdings schwierig, ihr Einkommen genau einzuschätzen: Sie können kein regelmäßiges Einkommen nachweisen, die Höhe der Einnahmen schwankt je nach Auftragslage von Monat zu Monat.
Steuertipps für Selbstständige: Investitionsabzug buchen
Es gibt einen weiteren Steuertipp, von dem Selbstständige profitieren können. Es geht um den sogenannten Investitionsabzug oder auch IAB.
Mit dem IAB können Sie sich 40 % Ihrer in den nächsten drei Jahren geplanten Investitionen erstatten lassen. Bleiben die Investitionen aus, sind Sie allerdings verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen.
Es handelt sich hierbei also nicht um einen Steuererlass, sondern vielmehr um eine Methode, finanzielle Engpässe zu meistern und Liquidität trotz hoher Investitionen zu gewährleisten.
Investieren Sie in Ihre Altersvorsorge
Wer keine großen Investitionen in den nächsten drei Jahren plant, kann eine Sonderzahlung in der Altersvorsorge geltend machen. Bis zu 20.000 € Ihrer Basisrente können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderzahlungen geltend machen und damit Ihren Gewinn mindern. Gleichzeitig stellen Sie die finanzielle Sicherheit in der Zukunft sicher.
Steuertipp 4: Kosten im Voraus zahlen
Zahlungen für die Altersvorsorge sowie bestimmte Versicherungsbeiträge wie die Krankenversicherung sind jeweils zum Zahlungszeitpunkt steuerlich relevant.
Bei der Krankenkasse besteht die Möglichkeit, Ihren Versicherungsbeitrag bereits für die nächsten 2,5 Jahre zu zahlen und somit für diese Zeit keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge zu leisten. Mit diesem Steuertipp mindern Selbstständige ihren Gewinn und senken gleichzeitig ihre monatlichen Fixkosten.
Steuertipp 5: Die 10-Tage-Regelung
Einnahmen und Ausgaben sortieren Sie in Ihrer Steuererklärung dem Jahr zu, in dem sie auf den Kontoauszug Ihres Geschäftskontos erscheinen. Eine Ausnahme bilden regelmäßige Zahlungen wie:
- Mieten
- Energiekosten
- Kommunikationskosten
- Kosten für das Konto für Selbstständige
Hier greift die sogenannte 10-Tage-Regelung: Sie bezieht sich auf die Fälligkeit und Begleichung von Zahlungen in den letzten zehn Tagen vor Jahreswechsel und auf die ersten zehn Tage nach dem Jahreswechsel. Kosten für den Januar, die Sie in diesem Zeitraum begleichen, fallen noch in den Dezember und mindern dadurch Ihre Steuerlast.
Steuertipp 6: Die Kleinunternehmerregelung
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen: Wer im vergangenen Jahr einen Umsatz unter 22.000 € verzeichnet hat und anhand der Berechnung der Einkommensteuer im nächsten Geschäftsjahr einen Umsatz unter 50.000 € erwartet, kann die Befreiung von der Umsatzsteuer beim Finanzamt beantragen.
In den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit sind Unternehmer dazu verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, damit das Finanzamt die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Vorgänge prüfen kann. Im zweiten Jahr müssen Sie die Erklärung meist nur noch vierteljährlich abgeben.
Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, hat also weniger Arbeit – die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie sich für fünf Jahre auf diese Art der Besteuerung festlegen und die Umsatzgrenze in dieser Zeit nicht überschreiten dürfen. Wenn Ihr Umsatz sich also in diesem Bereich befindet, kann es sich als hilfreich erweisen, eine weitere Investition zu tätigen.
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