Die Ausgaben für die Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Reisen werden in der Regel über eine Verpflegungspauschale abgerechnet. Lesen Sie hier nach, welche Rolle der Arbeitgeber bei der Erstattung spielt.
Auf Dienstreisen und Auswärtsterminen gibt man für die eigene Verpflegung meist mehr aus, als man es zu Hause oder am Arbeitsplatz tun würde. Um dem Rechnung zu tragen, gelten steuerfreie Verpflegungspauschalen, die vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und immer wieder aktualisiert werden. Sie variieren je nach Dauer und Ort der Auswärtstätigkeit.
Die Verpflegungspauschale ist auch unter Begriffen wie Mehraufwand oder Spesen bekannt. In vielen Fällen werden diese Reisekosten vom Arbeitgeber übernommen. Wichtig zu wissen: Er muss sie nicht erstatten.