Ausländische Gründer:innen, die im Zuge ihrer Existenzgründung in Deutschland ein Geschäftskonto eröffnen möchten, müssen einige wichtige Details beachten.
Banken unterscheiden bei der Kontoeröffnung grundsätzlich nach verschiedenen Personengruppen. Wenn die antragsstellende Person bzw. das Unternehmen nicht aus Deutschland kommt und vor Ort ansässig ist, wird geschaut, wo der dauerhafte Wohnsitz ist und welche Staatsangehörigkeit mit der jeweiligen Person bzw. der Firma verknüpft ist.
Danach richten sich die Möglichkeiten, als ausländische Person oder Firma ein Geschäftskonto in Deutschland zu eröffnen. Die jeweiligen Auflagen finden Sie bei dem von Ihnen gewünschten Kreditinstitut.
EU-Bürger:innen haben normalerweise keine nennenswerten Schwierigkeiten dabei, ein deutsches Firmenkonto bei einer Bank ihrer Wahl zu eröffnen. Wenn Sie jedoch aus einem Drittstaat kommen und noch nicht lange oder gar nicht in Deutschland leben, kann es durchaus komplizierter werden.
Damit es keine Probleme bei der Kontoeröffnung gibt, ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungserlaubnis für ausländische Mitbürger:innen erforderlich, die hier vor Ort ein Firmenkonto eröffnen möchten.
Wenn man eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat, empfiehlt es sich, die Angebote von Fintechs (Zusammensetzung aus den englischen Begriffen "financial" und "technology"), Direktbanken und sogenannten Neobanken zu prüfen, da die meisten Filialbanken einen dauerhaften Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland verlangen. Einige Fintechs akzeptieren jedoch auch einen Wohn- oder Unternehmenssitz in einem EU-Land.
Wenn Sie keinen deutschen Personalausweis besitzen, müssen Sie sich bei der Kontoeröffnung mithilfe eines Reisepasses legitimieren und ggf. einen weiteren Adressnachweis bereithalten.
Filialbanken führen darüber hinaus auch stets eine Schufa-Abfrage durch, die bei einer kurzen Finanzhistorie zu Problemen in der Genehmigung des Antrags führen könnte. Wie Sie Ihren Schufa-Score verbessern, lernen Sie in unserem Artikel.
Außerdem setzen sie im Rahmen der Kontoeröffnung oft voraus, dass man der deutschen Sprache mächtig ist (z.B. um die AGBs nachvollziehen zu können). Die meisten Fintechs gewährleisten dagegen, dass das Konto auch auf Englisch eröffnet und geführt werden kann.