Grundsätzlich hängt die steuerliche Behandlung von Privatbuchungen von der Art der Buchung ab. Die wichtigsten Aspekte finden Sie im Folgenden.
Die Privateinlage auf Ihrem Geschäftskonto wird steuerlich nicht als Betriebseinnahme gewertet und ist daher nicht steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Privatentnahmen. Nur handelt es sich hier um Ausgaben, die sich nicht steuermindernd auswirken lassen.
Privatfahrten mit dem Firmenwagen: Wenn Sie als Arbeitnehmer:in einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil als steuerpflichtiges Einkommen versteuern. Als selbstständige Person oder Unternehmer:in müssen Sie die privaten Fahrten ebenfalls versteuern, entweder über die 1%-Regelung oder über ein Fahrtenbuch.
Monetäre Privateinlagen und -entnahmen sind umsatzsteuerfrei, da sie keinen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens haben.
Bei Leistungs-, Waren- oder Nutzungsentnahmen buchen Sie den gesamten Bruttopreis inklusive der Umsatzsteuer.
Eine lückenlose Buchhaltung ist die wichtigste Basis, um Privatbuchungen steuerlich korrekt behandeln zu können. Qonto hilft Ihnen den Überblick zu bewahren. Alle Tools für Ihr Finanzmanagement finden Sie in einer App. Ein weiterer Vorteil: Ihrem Steuerberater oder Ihrer Buchhalterin können Sie einfach einen dedizierten Lesezugriff zum Teilen Ihrer Finanzdaten bereitstellen.