Für dienstlich Reisende, die mehr als 8 Stunden abwesend sind, besteht ein Anspruch auf Spesen, welche nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind und netto ausgezahlt werden.
Es gibt eine kleine Spesenpauschale in Höhe von 15 € für eine Dienstreise, die zwischen 8 und 24 Stunden andauert und die gleichzeitig auch für die An- und Abreisetage bei längeren Geschäftsreisen gilt. Eine große Spesenpauschale in Höhe von 30 € pro Tag gilt für jede volle 24-stündige Abwesenheit aufgrund der beruflichen Tätigkeit.
Die Höhe dieser Spesen richtet sich nach den allgemeingültigen Spesenpauschalen, die jedes Jahr vom Finanzministerium festgelegt werden. Reisekosten, die die Übernachtung betreffen, werden im Inland zurzeit mit 20 € pauschal vergütet.
Wenn Angestellte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit für mehr als drei Monate an einem Ort bleiben, verfällt ihr Anspruch auf Reisespesen (siehe auch Dreimonatsfrist). Um diese Frist zu unterbrechen, darf der Mitarbeitende diesen Ort für vier Wochen nicht mehr bereisen.