Elterngeld und Elternzeit geben frisch gebackenen Eltern die Möglichkeit, in den ersten Monaten nach der Geburt voll und ganz für ihren Nachwuchs da zu sein. Natürlich haben auch Selbstständige Anspruch auf Elterngeld: Paare, bei denen beide oder ein Elternteil selbstständig tätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die Unterstützung durch den Staat.
Die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige ist wesentlich komplizierter und umfangreicher als für Eltern, die ihre Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen. Beispielsweise wird die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes bei Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit anders berechnet als bei Eltern in einem Angestelltenverhältnis.
Der Antrag auf Elterngeld für Selbstständige hält einige Fallstricke bereit. Wer sich genau informiert, kann aber auch von einigen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren.
Elterngeld für Selbstständige – Die Grundlagen
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trat am 1. Januar 2007 in Kraft und enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit sowie dem Bezug von Elterngeld. Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Paare nach der Geburt ihres Kindes.
Als Einkommensersatzleistung gleicht es den Verdienstausfall eines Elternteils aus, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder nur eingeschränkt einer Beschäftigung nachgeht. Elterngeld gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.
Elterngeld beantragen
Haben auch Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern, die im Krankheits- oder Todesfall der Eltern die Erziehung der Kinder übernehmen. Die wesentlichen Voraussetzungen sind, dass sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist es nicht relevant, ob sie ihr Geld als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis verdienen.
Wer beispielsweise als Grenzgänger:in im Ausland wohnt, aber in Deutschland arbeitet oder vorübergehend im Ausland arbeitet, kann ebenfalls Elterngeld beantragen. In diesem Fall können Eltern eine Beratung zum Elterngeld in Anspruch nehmen, da diese Ansprüche vom jeweiligen Einzelfall und den Rechtsvorschriften der Länder sowie insbesondere der einschlägigen EU-Verordnungen ab hängen.
Der Elterngeldanspruch gilt nur, solange alle diese Voraussetzungen erfüllt werden. Ändert sich auch nur eine der Bedingungen im Bezugszeitraum, geht der Anspruch verloren und gegebenenfalls kommen Rückzahlungen auf Sie zu.
Welche Unterlagen benötigen Selbstständige, um Elterngeld zu beantragen?
Bei Angestellten errechnet sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Babys. Da die Einkommen von Unternehmer:innen häufig stark schwanken, zieht der Staat zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage heran. Bei Mischeinkünften einer Antragstellerin oder eines Antragstellers, also bei Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, ist auch das letzte Wirtschaftsjahr maßgeblich.
Neben dem Antrag auf Elterngeld, Ihrem Personalausweis sowie der Geburtsbescheinigung Ihres Babys, benötigen Sie Unterlagen, die Ihr Einkommen im letzten Wirtschaftsjahr nachweisen. Eltern, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen, legen ihren letzten Steuerbescheid sowie eine Erklärung über ihre bisherigen Arbeitszeiten und ihre geplanten Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs vor, um Elterngeld zu beantragen. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, weil Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben, können Sie auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), einen Steuervorauszahlungsbescheid oder eine Bilanz einreichen.
Den Steuerbescheid reichen Sie nach, sobald er Ihnen vorliegt. Arbeiten Sie während des Bezugs von Elterngeld gar nicht oder weniger als bisher, können Sie zusätzlich Erklärungen über die zu erwartende Verringerung von Aufträgen oder über mögliche Vertretungsregelungen abgeben.
Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes ab. Bei Angestellten wird das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt des Babys als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes herangezogen. Bei Selbstständigen ersetzen bei der Gewinnermittlung die Gewinneinkünfte abzüglich der Steuern und Sozialabgaben das Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe Ihres Anspruchs auf Elterngeld berechnet sich aber nicht aus Ihren Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt Ihres Kindes, sondern nach Ihrem Einkommen im letzten Wirtschaftsjahr.
Hieraus kann Neugründer:innen ein Nachteil entstehen. Haben Sie Ihr Unternehmen beispielsweise 2019 gegründet, und Ihr Baby kommt im Dezember des darauffolgenden Jahres zur Welt, ist die Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2019. Im Gründungsjahr werden Sie noch nicht viel Umsatz gemacht haben. Im Folgejahr lief es besser und Sie können gute Zahlen nachweisen. Trotzdem gilt zur Gewinnermittlung der Steuerbescheid aus dem Gründungsjahr. Eine Verschiebung ist mit Ausnahme einer nachweislich schwangerschaftsbedingten Erkrankung im Bemessungszeitraum und dem daraus resultierenden Einkommensverlust, nicht möglich.
- Der Höchstsatz beim Bezug von Elterngeld beträgt 1.800 €.
- Bei einem Einkommen von bisher 1.800 € erhalten Sie 67 %.
- Bei einem Einkommen über 1.200 € erhalten Sie 65 %.
- Bei einem Einkommen unter 1.000 € kann sich der Satz auf bis zu 100 % erhöhen.
- Ein Mindestbetrag in Höhe von 300 € monatlich steht auch Eltern zu, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren.
- Bei einem Einkommen ab 250.000 € eines Elternteils oder 500.000 € für beide Elternteile besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld ist weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig, aber es muss bei der Steuererklärung im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden. Es wird zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und Ihr Steuersatz wird dann auf Basis Ihrer erhöhten Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird auf Ihr zu versteuerndes Einkommen, aber nicht auf das Elterngeld angewendet. Die Daten werden automatisch von der Elterngeldstelle bis zum 28. Februar des Folgejahres an Ihr Finanzamt übermittelt.
Selbstständig und angestellt: Elterngeld bei Mischeinkünften
Dürfen Selbstständige während des Bezuges von Elterngeld weiter arbeiten?
Gerade als Gründer:in können Sie es sich meist nicht leisten, Ihr Business nach der Geburt Ihres Kindes komplett ruhen zu lassen. Insbesondere werdende Mütter müssen mit enormen Einkommenseinbußen rechnen. Mit Ausnahme von Frauen, die als Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, haben Mütter, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen im Vergleich zu Frauen im Angestelltenverhältnis, in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Als einzige Einnahme ist das Elterngeld meist nicht ausreichend. Wer also weiterhin arbeiten muss oder will, darf das auch tun. Allerdings nur maximal 30 Stunden pro Woche. Da der Gewinn mit dem Elterngeld verrechnet wird, lohnt sich der Einsatz meist aber gar nicht.
Stellen Sie eine Vertretung ein, um Ihr Geschäft am Laufen zu halten, müssen Sie bedenken, dass die Einkünfte, die mit dieser Vertretung erwirtschaftet werden, ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet werden. Rechnungseingänge für bereits geleistete Aufträge, die in den Bezugszeitraum fallen, werden übrigens auch angerechnet.
Zur Berechnung Ihres Anspruchs ermittelt die Elterngeldstelle die Differenz aus Ihrem geschätzten Einkommen und Ihrem tatsächlich zu erwartenden monatlichen Einkommen im Bemessungszeitraum. Die Elterngeld-Ersatzrate beträgt in der Regel 65 % und wird auf den errechneten Differenzbetrag angewendet. Ein Beispiel: Ihr geschätztes Einkommen liegt bei monatlich 1.000 €. Das zu erwartenden durchschnittliche Einkommen liegt bei 1.650 € im Monat. Die Differenz beträgt 650 €, angerechnet werden 65 %, also 422,50 €.
Selbst, wenn Sie nur in einem einzigen Monat im Bezugszeitraum Einkommen erzielen, wird dieser Betrag anteilig auf alle Lebensmonate Ihres Babys, für die Sie Elterngeld beantragt haben, angerechnet. Arbeiten Sie nachweislich gar nicht oder stellen Ihr Geschäft ruhend, wird Einkommen, beispielsweise aus noch offenen Rechnungen, nur auf den betreffenden Monat angerechnet.
Einfluss der Kappungsgrenze auf das Elterngeld für Selbstständige
Wie lange können Selbstständige Elterngeld beziehen?
Eltern können die Elterngeldmonate untereinander aufteilen und das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Mutter und Vater gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen sie zusammen zwei Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen, den Elterngeldbezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich abwechseln. Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, für welche der Elterngeld-Varianten Sie sich entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen:
- Das Basiselterngeld erhalten Sie für mindestens zwei bis maximal zwölf Lebensmonate Ihres Babys. Diesen Anspruch können Sie nur in den ersten zwölf Lebensmonaten Ihres Babys geltend machen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer von euch nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 14 Monate. Bei diesen zusätzlichen Monaten spricht man von den sogenannten Partnermonaten. Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf die 14 Monate.
- Das ElterngeldPlus ist vor allem für Eltern interessant, die während des Bezuges eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Wenn Sie ElterngeldPlus beantragen, halbiert sich die Höhe des Elterngeldes, während sich die Bezugszeit gleichzeitig verdoppelt. Damit stehen Ihnen mindestens 300 € und maximal 900 € monatlich zu. Das monatliche ElterngeldPlus kann damit genauso hoch sein wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen und trotzdem können Sie so ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus wird somit auch über den vierzehnten Lebensmonat des Kindes hinaus gezahlt.
- Mit dem Partnerschaftsbonus bekommen Sie vier zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus. Der zweite Elternteil hat ebenfalls Anspruch auf diese vier Monate. Der Bezug ist nur in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten unter der Voraussetzung, dass beide in dieser Zeit mindestens 25 aber höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend dabei ist, nicht die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit, sondern die durchschnittlichen Wochenstunden pro Monat.
Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld erhalten Selbstständige mit weiteren Kindern?
Leben weitere Kinder in einem Haushalt, erhalten Eltern mit dem Geschwisterbonus einen Zuschlag auf das Elterngeld. Mit dem Geschwisterbonus erhöht sich das Elterngeld um 10 %, aber mindestens um 75 € pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 € pro Monat beim ElterngeldPlus. Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngeldes um mindestens
Diesen Zuschlag zum Elterngeld erhalten auch Selbstständige unter den folgenden Voraussetzungen:
- Mindestens ein weiteres Kind lebt im Haushalt, das noch keine drei Jahre alt ist.
- Mindestens zwei weitere Kinder leben im Haushalt, die beide noch keine sechs Jahre alt sind.
- Mindestens ein behindertes Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 lebt im Haushalt, das noch keine 14 Jahre alt ist.
Den Geschwisterbonus gibt es solange, bis das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht.
Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus
Die unterschiedlichen Varianten können auch kombiniert werden. Je nach Lebenssituation können Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner die für Sie passende Kombination wählen.
So nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum beim Elterngeld
Als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in bietet sich Ihnen mit dem Zuflussprinzip eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für den Bezugszeitraum des Elterngeldes. Selbstständige, die nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen, können ihre Rechnungsstellung und die damit verbundenen Zahlungseingänge stark beeinflussen. Die Elterngeldstelle rechnet den Gewinn, den man während seines Elterngeldbezuges erwirtschaftet, an, nicht den Umsatz. Wenn sich die Einnahmen und Ausgaben also die Waage halten, liegt Ihr Gewinn im für Sie besten Fall bei 0 €. Die Anrechnung führt entsprechend zu keiner Minderung Ihres Anspruchs auf Elterngeld.
Für Selbstständige bietet sich das ElterngeldPlus an, um den Bezugszeitraum maximal zu verlängern und sich trotzdem ums Business kümmern zu können. Da Sie den Bezugszeitraum für Elterngeld grundsätzlich auch unterbrechen dürfen, ist es unter Umständen sinnvoll für Sie, bestimmte Lebensmonate beim Elterngeldbezug auszusparen. So verschaffen Sie sich mehr Flexibilität und können beispielsweise arbeitsintensive Aufgaben oder Rechnungsziele in die Bezugspausen legen.
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