Der Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer ist ein wichtiges Dokument, das Sie mit Sorgfalt behandeln und an einem möglichst sicheren Ort aufbewahren sollten. Geht er doch einmal verloren, können Sie einen neuen Ausweis bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Bis Sie einen Ausweis erhalten, können bis zu 4 Wochen vergehen.
Treten Sie einen neuen Job an und bemerken erst im letzten Moment, dass Sie einen neuen Ausweis benötigen, können die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse Ihnen aber auch eine Ersatzbescheinigung ausstellen, die Ihren neuen Arbeitgeber oder Ihre neue Arbeitgeberin darüber informiert, dass Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt haben.
In der Regel ist es allerdings ausreichend, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin die Sozialversicherungsnummer mitzuteilen – ohne Vorlage des Ausweises. Bestehe er oder sie darauf, den Ausweis zu sehen, können Sie ihn nach Erhalt bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin nachreichen.