Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung der Grundsteuer. Als Immobilienbesitzer:in oder Unternehmer:in ist es wichtig, diesen Begriff zu verstehen, da er direkten Einfluss auf Ihre Steuerlast hat.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Grundsteuermessbetrag, von seiner Definition über die Berechnung bis hin zu seiner Bedeutung ab 2025.
Der Grundsteuermessbetrag, auch Steuermessbetrag genannt, ist eine zentrale Größe bei der Ermittlung der Grundsteuer. Er stellt einen Zwischenschritt in der Berechnung dar und wird vom Finanzamt festgelegt. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Grundsteuermesszahl.
Dieser Betrag dient als Basis für die endgültige Berechnung der Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird. Der Grundsteuermessbetrag selbst ist noch nicht der zu zahlende Betrag.
Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag?
Die Höhe des Grundsteuermessbetrags variiert je nach Art des Grundstücks, dessen Nutzung und der geografischen Lage. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Art des Grundstücks (bebaut oder unbebaut)
- Nutzungsart (z.B. Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb)
- Lage des Grundstücks (alte oder neue Bundesländer)
- Grundsteuerwert
- Angewandte Grundsteuermesszahl
Die Grundsteuermesszahl, ein wichtiger Faktor bei der Berechnung, unterscheidet sich je nach Grundstücksart und Lage. Hier eine Übersicht der Grundsteuermesszahlen für die alten und neuen Bundesländer.
Alte Bundesländer
Grundstücksart | Grundsteuermesszahl |
---|---|
Einfamilienhaus für die ersten 38.346,89 € des Einheitswerts | 2,6 ‰ |
Einfamilienhaus für den Rest des Einheitswerts | 3,5 ‰ |
Zweifamilienhaus | 3,1 ‰ |
Sonstige bebaute Grundstücke | 3,5 ‰ |
Unbebaute Grundstücke | 3,5 ‰ |
Neue Bundesländer
Grundstücksart | Grundsteuermesszahl |
---|---|
Einfamilienhaus für die ersten 15.338,76 € des Einheitswerts | 5,2 ‰ |
Einfamilienhaus für den Rest des Einheitswerts | 7,0 ‰ |
Zweifamilienhaus | 6,2 ‰ |
Sonstige bebaute Grundstücke | 7,0 ‰ |
Unbebaute Grundstücke | 7,0 ‰ |
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Werte für das derzeit noch gültige Bewertungssystem gelten. Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, werden sich diese Zahlen ändern. Die neuen bundeseinheitlichen Steuermesszahlen werden dann wie folgt aussehen:
- Für Wohngrundstücke: 0,31 ‰
- Für Geschäftsgrundstücke: 0,34 ‰
- Für Industriegrundstücke: 0,5 ‰
Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben eigene Berechnungsmodelle eingeführt, die zu abweichenden Grundsteuermessbeträgen führen können.
Der tatsächliche Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Einheitswerts (bzw. ab 2025 des Grundsteuerwerts) mit der entsprechenden Grundsteuermesszahl. Dieser Betrag bildet dann die Basis für die endgültige Berechnung der Grundsteuer, die von den Kommunen durch Anwendung ihres individuellen Hebesatzes ermittelt wird.
Wie berechnet man den Grundsteuermessbetrag?
Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags erfolgt nach einer einfachen Formel:
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl
Beispiel:
Angenommen, Sie besitzen ein Einfamilienhaus in einem der alten Bundesländer mit einem Einheitswert von 100.000 €.
Für die ersten 38.346,89 € gilt eine Grundsteuermesszahl von 2,6 ‰, für den Rest (61.653,11 €) gilt 3,5 ‰.
Berechnung des Grundsteuermessbetrags:
- Für die ersten 38.346,89 €: 38.346,89 € x 2,6 ‰ = 99,70 €
- Für den Rest (61.653,11 €): 61.653,11 € x 3,5 ‰ = 215,79 €
Gesamter Grundsteuermessbetrag = 99,70 € + 215,79 € = 315,49 €
In diesem Fall würde der Grundsteuermessbetrag 315,49 € betragen. Beachten Sie, dass dies noch nicht die zu zahlende Grundsteuer ist. Um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln, muss dieser Betrag noch mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert werden.
Beispiel mit einem angenommenen Hebesatz von 350 %:
Grundsteuer = 315,49 € x 350 % = 1.104,22 €
Die jährlich zu zahlende Grundsteuer würde in diesem Beispiel 1.104,22 € betragen.
Wann muss man den Grundsteuermessbetrag zahlen?
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Grundsteuermessbetrag selbst nicht direkt zu zahlen ist. Er dient lediglich als Berechnungsgrundlage für die tatsächliche Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich fällig, wobei die genauen Zahlungstermine von der jeweiligen Kommune festgelegt werden.
Typische Fälligkeitstermine für die Grundsteuer sind:
- Februar
- Mai
- August
- November
Viele Gemeinden bieten auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe zu Beginn des Jahres zu zahlen. Dies kann unter Umständen zu einem kleinen Rabatt führen.
Wie berechne ich die neue Grundsteuer mit dem Grundsteuermessbetrag?
Die Berechnung der Grundsteuer unter Verwendung des Grundsteuermessbetrags erfolgt in drei Schritten:
- Ermittlung des Einheitswerts (bzw. ab 2025 des Grundsteuerwerts)
- Berechnung des Grundsteuermessbetrags
- Anwendung des kommunalen Hebesatzes
Beispiel für die alten Bundesländer:
Angenommen, der Einheitswert Ihres Einfamilienhauses beträgt 120.000 €.
Berechnung des Grundsteuermessbetrags:
- Für die ersten 38.346,89 €: 38.346,89 € x 2,6 ‰ = 99,70 €
- Für den Rest (81.653,11 €): 81.653,11 € x 3,5 ‰ = 285,79 €
- Gesamter Grundsteuermessbetrag: 99,70 € + 285,79 € = 385,49 €
Anwendung des kommunalen Hebesatzes (angenommen 400 %):
Grundsteuer = 385,49 € x 400 % = 1.541,96 €
In diesem Beispiel würde die jährliche Grundsteuer 1.541,96 € betragen.
Was bedeutet der Grundsteuermessbetrag ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese Reform bringt einige Änderungen mit sich, die auch den Grundsteuermessbetrag betreffen:
- Neue Bewertungsgrundlage: Der Grundsteuerwert wird neu berechnet, basierend auf aktuelleren Daten wie Bodenrichtwerten und statistischen Mietniveaus.
- Anpassung der Steuermesszahlen: Die Grundsteuermesszahlen werden bundesweit vereinheitlicht, wobei es Ausnahmen für einige Bundesländer gibt, die eigene Modelle entwickelt haben.
- Regelmäßige Neubewertung: Alle sieben Jahre soll eine Neubewertung der Grundstücke erfolgen, um eine fairere Besteuerung zu gewährleisten.
- Mögliche Veränderungen der Steuerlast: Durch die Neubewertung und die Anpassung der Berechnungsmethoden kann sich die Grundsteuer für viele Eigentümer ändern – sowohl nach oben als auch nach unten.
- Transparenz: Die Reform zielt darauf ab, die Berechnung der Grundsteuer transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Diese Änderungen bedeuten, dass der Grundsteuermessbetrag ab 2025 für viele Immobilienbesitzer:innen neu berechnet wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Auswirkungen der Reform auseinanderzusetzen und gegebenenfalls finanzielle Anpassungen vorzunehmen.
Häufige Fragen zum Grundsteuermessbetrag
Ist der Grundsteuermessbetrag der zu zahlende Betrag?
Nein, der Grundsteuermessbetrag ist nicht der Betrag, den Sie letztendlich zahlen müssen. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, die sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ergibt. Der so ermittelte Betrag stellt die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer dar.
Welcher Grundsteuermessbetrag ist hoch?
Ein Grundsteuermessbetrag gilt als hoch, wenn er im Vergleich zu ähnlichen Objekten in der gleichen Region überdurchschnittlich ist. Dies kann durch einen hohen Grundsteuerwert oder eine hohe Grundsteuermesszahl bedingt sein. Beispielsweise resultieren hohe Werte aus erstklassigen Lagen oder einer intensiven gewerblichen Nutzung.
Wie viel Grundsteuer für 500 qm?
Die Grundsteuer für ein 500 qm großes Grundstück hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Lage, dem Grundsteuerwert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Ein Beispiel: Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 € und einer Grundsteuermesszahl von 0,31 ‰ ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von 62 €. Bei einem Hebesatz von 400 % würde die jährliche Grundsteuer somit 248 € betragen.