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Alles zur Rechtsform AG
Die Aktiengesellschaft – kurz AG – ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Besonders Unternehmen mit großem Kapitalbedarf nutzen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Diese Aktiengesellschaften sind dann häufig börsennotiert. Dadurch öffnet sich der Börsenhandel für das in Aktien aufgeteilte Grundkapital. Wer in das Unternehmen investieren möchte, kauft dessen Aktien an der Börse und wird Aktionär und Miteigentümerin der AG. Daraus ergeben sich einige Mitgliedschaftsrechte, aber zusätzlich auch eine auf die eigenen Aktien begrenzte Haftung.
Eine Börsennotierung ist aber keineswegs verpflichtend oder Merkmal einer Aktiengesellschaft. Genauso gibt es nicht notierte, sogenannte kleine Aktiengesellschaften bis hin zur Ein-Mann-AG.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens eine Person, ein Grundkapital von 50.000 Euro oder mehr und eine Satzung erforderlich.
Diese ist notariell zu beurkunden und muss neben Firma und Sitz außerdem den Gegenstand der AG, das Grundkapital und dessen Aufteilung, die Aktienart und schließlich die Zahl der Vorstandsmitglieder beinhalten. Mit der Gründung wird zugleich ein Aufsichtsrat aus wenigstens drei natürlichen Personen bestellt, der dann die Vorstandsmitglieder ernennt.
Für eine Aktiengesellschaft fordert das maßgebliche Aktiengesetz (AktG) in Deutschland ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro. Das Grundkapital wird hier auch als Nennbetrag bezeichnet.
Einzelne Aktien der Gesellschaft können ebenfalls auf einen Nennbetrag (von mindestens einem Euro) lauten oder es werden Stückaktien begründet, die einen bestimmten Anteil des Grundkapitals (wiederum mindestens ein Euro) verbriefen. Die Einlage des Grundkapitals wird spätestens nach der notariellen Beurkundung fällig. Bevor der Eintrag ins Handelsregister erfolgt, sind mindestens ein Viertel des Kapitals – 12.500 Euro – einzuzahlen. Zu weiteren Zahlungen muss der Vorstand später gesondert auffordern. Sacheinlagen wie Immobilien oder Maschinen sind bei der Gründung immer vollständig zu übertragen.
Als Kapitalgesellschaft haftet die AG für Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubiger:innen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Höhe dieser sogenannten Haftsumme ist von AG zu AG unterschiedlich. Die Gesellschafter:innen der AG sind von der persönlichen Haftung ausgenommen.
Diese Haftungsbeschränkung greift allerdings erst mit der rechtswirksamen Gründung der AG. Vor dem Eintrag in das Handelsregister existiert die AG als eine Vorgründungsgesellschaft und als AG in Gründung. Während dieser Phase haften die Gesellschafter:innen persönlich auch mit ihrem Privatvermögen. Mit der Eintragung in das Handelsregister wird die Firma zur AG und sämtliche Verbindlichkeiten gehen auf die Aktiengesellschaft über.
Die AG wird im Handelsregister angemeldet. Damit unterliegt sie den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und ist zur doppelten Buchführung sowie der Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Gemäß § 264 HGB muss der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft um einen Anhang erweitert werden, der mit der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlustrechnung eine Einheit bildet. Zudem müssen die gesetzlichen Vertreter:innen der AG einen Lagebericht erstellen. Die Unterlagen werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 325 HGB, Offenlegung) und der Hauptversammlung vorgelegt.
Das steuerpflichtige Einkommen der AG unterliegt der Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird durch Bilanzierung ermittelt und unterliegt in vollem Umfang auch der Gewerbesteuer. Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen dürfen, wird die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften nicht angerechnet. Damit stellt sie eine zusätzliche steuerliche Belastung für die AG dar.
Zudem ist die AG zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet und führt die Lohnsteuer für ihre Mitarbeitenden ab.
Aufgrund des vergleichsweise hohen Stammkapitals genießt die Rechtsform der AG einen guten Ruf am Markt. Gleichzeitig befreit sie die Gesellschafter:innen von der persönlichen Haftung und bietet die Möglichkeit einer attraktiven Dividende, wenn die AG Gewinne schreibt.
Dennoch entscheiden sich Gründer:innen häufig gegen die Gründung einer AG: Die Gründungskosten sind durch das Grundkapital vergleichsweise hoch und der Gründungsprozess sowie die Führung einer AG sind komplex.
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