Ein Firmenkonto, oft auch Geschäftsgirokonto oder Gewerbekonto genannt, ist ein Girokonto, das speziell für Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen konzipiert ist.
Ein privates Girokonto als Geschäftskonto zu nutzen, ist oft praktisch, doch es gibt drei wesentliche Gründe, warum ein Privatkonto nicht als Ersatz für ein Geschäftskonto dienen kann:
- AGB: Die Geschäftsbedingungen der Banken verbieten explizit die Nutzung eines privaten Girokontos für geschäftliche Zwecke.
- Gesetzliche Pflicht für Kapitalgesellschaften: Beispielsweise für eine GmbH oder eine UG, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG).
- Höherer Aufwand: Die Vermischung von privaten und geschäftlichen Finanzen auf einem einzigen Girokonto kann die Übersicht erschweren und zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung verursachen.
Für Personengesellschaften, Freiberufler:innen und Einzelunternehmen gilt zwar keine gesetzliche Geschäftskonto-Pflicht, ein Gewerbekonto zu führen, sie profitieren jedoch erheblich von der Übersichtlichkeit und vereinfachten Buchführung, die ein solches Konto bietet.
Das bedeutet: Unabhängig davon, ob man als Nebenberufler selbstständig ist, als Freiberufler arbeitet, ein Einzelunternehmen führt oder eine größere GmbH leitet, ist es nicht ratsam, ein Privatkonto für geschäftliche Aktivitäten zu nutzen. Ein Geschäftskonto bietet im Gegensatz dazu zahlreiche Vorteile und ist klar die bessere Wahl.
Für Vereine ist ein Geschäftskonto ebenfalls sinnvoll, um die finanziellen Aktivitäten der Rechtspersönlichkeit korrekt zu verwalten.