Selbstständig machen kann sich grundsätzlich eigentlich jede:r. Selbst ohne eine innovative Geschäftsidee oder Startkapital bieten sich unendlich viele Möglichkeiten. Einen Masterplan für eine erfolgreiche Gründung gibt es leider nicht. Analysieren Sie vorab Ihre individuelle Situation und die Voraussetzungen, die Sie für die Selbstständigkeit mitbringen, und beachten Sie ein paar Leitlinien, um Ihr Risiko zu scheitern zu minimieren und Ihren Plan Schritt für Schritt erfolgreich in die Tat umzusetzen.
Selbstständig machen: 8 Schritte zum Start in die Selbstständigkeit

Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige zeichnen sich durch unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Eigenverantwortung aus
- es sind keine persönlichen oder fachlichen Qualifikationen zwingend erforderlich
- Berufserfahrung und Kenntnisse in Unternehmensführung sind allerdings hilfreich
- Sie können sich aus unterschiedlichen Situationen heraus oder auch nebenberuflich selbstständig machen
- unterschiedliche Stellen bieten Ihnen finanzielle und fachliche Unterstützung
Selbstständig machen in 8 Schritten
Bevor es Ernst wird und Sie Ihr Unternehmen offiziell bei Ämtern und Behörden anmelden können, erwartet Sie die gründliche Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens. Die wichtigsten Schritte haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Schritt 1: Geschäftsidee finden
Eine eigene Geschäftsidee zu entwickeln, ist gar nicht so einfach. Sie muss innovativ sein. Ein Produkt oder eine Dienstleistung muss ein bestehendes Problem lösen und Kunden einen echten Mehrwert bieten. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft mittlerweile deutlich bewusster konsumiert: Verbraucher:innen erwarten heute den schonenden und ausgeglichenen Umgang mit Ressourcen. Produkte und Services müssen moralisch einwandfrei sein, damit Kunden sich gesellschaftlich, politisch und im Hinblick auf die Umwelt wohlfühlen können. Zudem sollten Datenschutz und Datensicherheit im Vordergrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit stehen.
Die Herausforderungen sind groß: Natürlich muss die Umsetzung Ihrer Idee auch realisierbar und der Markt dafür vorhanden sein. Gelingt es Ihnen, Produkte und Services mit einem bedeutenden Mehrwert für die Gesellschaft und die Umwelt anzubieten, werden Sie mit Ihrer Geschäftsidee aber gute Chancen auf langfristigen Erfolg haben.
Ideenfindung
Es ist nicht zwingend notwendig, eine eigene Geschäftsidee zu entwickeln. Alternativ können Sie auch ein Franchise-Konzept, Copycats oder eine Unternehmensübernahme für Ihre Selbstständigkeit in Betracht ziehen.
Franchise | Copycats | Unternehmensnachfolge |
---|---|---|
Etablierte Unternehmen überlassen Ihnen gegen Gebühr die Rechte zur Namens- und Konzeptnutzung. So profitieren Gründer:innen von einem bereits funktionierendem Geschäftsmodell inklusive eines Marketingplans und sind trotzdem unabhängig. |
Erfolgreiche Geschäftsmodelle werden von Gründer:innen mit viel Kreativität nachgeahmt, ohne dabei Marken- oder Patentrechte zu verletzen. Im Vergleich zum Franchising bietet dieses Modell mehr kreativen Spielraum. |
Wer sich bei seiner Selbstständigkeit den Gründungsprozess sparen und gleich mit einem Unternehmen starten möchte, dass sich schon am Markt etabliert hat, übernimmt die Nachfolge einer bereits bestehenden Firma. |
Schritt 2: Businessplan erstellen
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Start in die Selbstständigkeit mit eigenen oder fremden Mitteln finanzieren wollen, benötigen Sie einen gut durchdachten Businessplan. Je sorgfältiger Sie planen, desto solider ist die Grundlage, Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Mit einem detaillierten Plan, der in der Regel aus einem Textteil und einem Zahlenteil, dem Finanzplan, besteht, sind Sie gut vorbereitet und lenken Start und Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit in die richtigen Bahnen.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Markt und Wettbewerb, analysieren Sie die Aussichten, mit Ihrer Selbstständigkeit in Ihrem Berufsfeld Fuß zu fassen sowie Ihre Perspektiven, langfristig Erfolg zu haben.
- Definieren Sie Ihre Ziele und machen Sie sich Gedanken, wie Sie diese erreichen. Behalten Sie Ihre Ziele im Auge und passen Sie sie nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch im Verlauf der gesamten Unternehmensentwicklung immer wieder an.
- Analysieren Sie Ihre Zielgruppe und entwerfen Sie eine Marketingstrategie: Wie wollen Sie künftig Kunden gewinnen?
- Analysieren Sie den Standort, an dem Sie Ihr Unternehmen gründen und selbstständig arbeiten wollen.
- Überlegen Sie sich, ob und wie viele Mitarbeitende Sie benötigen, um Ihren Plan in die Tat umzusetzen.
- Kalkulieren Sie die Kosten für Ihre Selbstständigkeit und überlegen Sie, ob die zu erwartenden Einnahmen die Ausgaben decken.
- Geben Sie eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Gewinne ab.
Für die Erstellung Ihres Businessplans können Sie Vorlagen oder Leitfäden nutzen, um sicherzustellen, dass er alle relevanten Bereiche abdeckt.
Schritt 3: Finanzierung klären
Der Finanzplan ist das Herzstück Ihres Businessplans – insbesondere, wenn Sie auf die Fremdfinanzierung angewiesen sind. Er stellt die Entwicklung Ihres Unternehmens in Zahlen dar, die Banken und Investoren Aufschluss gibt, ob sich die Firmengründung wirtschaftlich lohnt. Darüber hinaus zeigt er die Höhe des notwendigen Kapitals auf, das Sie für die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit aufbringen müssen. Er ist elementar wichtig, um einzuschätzen, ob Sie in der Lage sein werden, einen Kredit inklusive der fälligen Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen. Zusätzlich dient er als wirksames Instrument, den Erfolg Ihrer Selbstständigkeit zu überprüfen, finanzielle Risiken zu erkennen und rechtzeitig handeln zu können.
Mit Ihrem gut durchdachten Businessplan inklusive Finanzplan machen Sie sich auf die Suche nach Investoren, die Sie bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee finanziell unterstützen. Welche Art der Unternehmensfinanzierung am besten zu Ihnen und Ihrem Geschäftsmodell passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise vom optimalen Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital in Bezug auf Geschäftsmodell und Unternehmensphase oder ob Sie bereit sind, Partner, Miteigentümer oder Investoren ins Boot zu holen oder lieber unabhängig bleiben und Fremdkapital aufnehmen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Selbstständigkeit mit Eigenkapital finanzieren, Startkapital von der Bank oder anderen Investoren benötigen oder einen Gründungszuschuss beantragen: Ihre Unternehmensfinanzierung muss in jedem Fall optimal zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer finanziellen Situation und der Phase passen, in der sich Ihr Unternehmen befindet.
Gründungszuschuss oder Förderdarlehen beantragen
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit startet, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Dabei handelt es sich um einen echten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Schritt 4: Rechtsform wählen
Für den Start in die Selbstständigkeit können Sie zwischen zahlreichen Rechtsformen für Ihr Unternehmen wählen. Grob werden sie unterteilt in
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen | Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften |
---|---|---|
eingetragene Kauffrau/eingetragener Kaufmann (e. K.) Kleingewerbe Freiberufler:innen | Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) |
Soloselbstständige bevorzugen häufig die Gründung eines Einzelunternehmens. Das Unternehmen befindet sich vollständig in ihrem Besitz. Sie haben den alleinigen Anspruch auf alle anfallenden Gewinne und Verluste und tragen das alleinige Risiko. Das heißt, sie haften in vollem Umfang und auch mit ihrem Privatvermögen. Ein solches Unternehmen gründen sie entweder ohne Stammkapital oder mit einer beliebigen Summe. Aufwand und Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens sind vergleichsweise gering.
Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafter:innen im Fokus. Für eine Gründung werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen benötigt. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung.
Bei Kapitalgesellschaften steht das hinterlegte Kapital im Vordergrund. Es besteht eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft als eigenständige juristische Person und ihren Gesellschafter:innen. Zur Gründung sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig. Eine Kapitaleinlage ist Voraussetzung. Ihre Höhe variiert je nach Gesellschaftsform zwischen 1 und 50.000 €. Kapitalgesellschaften haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die Entscheidung für eine Rechtsform hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Sie sollte daher gut überlegt sein: nicht nur im Hinblick auf die Gründung, sondern auch mit Blick in die Zukunft. Eine Unternehmensform, die zum Start Ihrer Selbstständigkeit genau richtig war, kann sich später aufgrund von Veränderungen im Unternehmen als nachteilig erweisen.
Schritt 5: Unternehmensnamen finden
Mit Ihrem Firmennamen, Markenname und Logo setzen Sie sich deutlich von Ihren Wettbewerbern ab. Gut gewählt, verschafft er Ihnen ein Alleinstellungsmerkmal am Markt und sichert Ihnen einen Wettbewerbsvorteil für Ihre Selbstständigkeit. Ohne Markenschutz fehlt Ihnen allerdings die rechtliche Grundlage, Wettbewerbern die Nutzung Ihres Namens zu untersagen oder sie auf Schadensersatz zu verklagen.
Social Media und Website
Für den wirksamen rechtlichen Schutz Ihres Firmennamens in Deutschland ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) zuständig. Ist Ihr Unternehmen international tätig, sollten Sie Ihren Firmennamen auch im Ausland schützen lassen. Den Markenschutz innerhalb der EU, die sogenannte Unionsmarke, erhalten Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Organization, kurz EUIPO). Trademarks für den Markenschutz im nicht europäischen Ausland beantragen Sie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, kurz WIPO).
Schritt 6: Selbstständigkeit anmelden
Bei der Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit erwarten Sie einige formelle Gründungsschritte.
Mit Ausnahme der Freiberufler:innen führt der erste Schritt in die Selbstständigkeit zum Gewerbeamt. Alle Gewerbetreibenden sind verpflichtet, sich vor Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden und einen Gewerbeschein zu beantragen. Im Anschluss gibt das Gewerbeamt die Informationen über eine Gründung an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.
Um Ihre Steuer-ID-Nummer zu beantragen, werden Sie vom zuständigen Finanzamt aufgefordert, online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Dieser dient zur Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Einnahmen im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit und der Festsetzung Ihrer Steuerlast. Freiberufler:innen, die kein Gewerbe anmelden müssen, sind verpflichtet, sich aktiv an das Finanzamt zu wenden, um ihre Steuernummer zu erhalten. Zu den wesentlichen Steuerarten für Unternehmen zählen die
- Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Selbstständigkeit: Gewerbe vs. freiberuflich
Ist Ihr Unternehmen aufgrund der Rechtsform handelsregisterpflichtig, muss es im Handelsregister angemeldet werden. Dabei handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das Auskunft über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens gibt. Für die Beurteilung, ob Sie mit Ihrer Selbstständigkeit im juristischen Sinne als Kauffrau oder Kaufmann zählen, werden im Wesentlichen Kriterien wie Art und Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit, Umsatz, Anzahl Ihrer Beschäftigten, die Höhe des Betriebsvermögens und der Kredithöhe sowie die Anzahl der Standorte herangezogen.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag einreichen müssen, hängt von der Abteilung ab, in der Ihr Unternehmen eingetragen wird. Hier wird zwischen Handelsregister A und Handelsregister B unterschieden.
- In Abteilung A oder Handelsregister A werden der Einzelkaufleute (e. K.), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eingetragen.
- In Abteilung B oder Handelsregister B werden Aktiengesellschaften, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt.
Handelsregistereintrag
Gewerbetreibende, die mit ihrer Selbstständigkeit kein Handwerk ausüben, werden laut Gesetz grundsätzlich den Industrie- und Handelskammer (IHK) zugeordnet. Handwerkerinnen und Handwerker müssen sich zusätzlich in die Handwerksrolle aufnehmen lassen. Die Prüfung bzw. Einordnung, welcher Handwerkskammer Sie zugeordnet werden, übernimmt die IHK.
Zusätzlich müssen Selbstständige sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichern. Eine Übersicht der zuständigen Berufsgenossenschaften finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Von dieser Regelung ausgenommen sind Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen
In Deutschland sind nur Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Ein Geschäftskonto empfiehlt sich allerdings immer für die Selbstständigkeit unabhängig von der Unternehmensform, um private und geschäftliche Zahlungen sauber voneinander zu trennen und jederzeit den Überblick über die Finanzen Ihres Unternehmens zu behalten.
Schritt 8: Versicherungen prüfen
Selbstständige gehen sowohl beruflich als auch privat hohe Risiken ein. Geht beruflich etwas schief, hat das nicht nur Konsequenzen für die Selbstständigkeit, sondern auch für die private Absicherung. Aber keine Sorge. Sie haben viele Möglichkeiten, sich abzusichern. Dabei kommt es aber auf den richtigen Versicherungsschutz an. Nicht jede Versicherung ist für alle Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll. Dennoch gibt es sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich Versicherungen, die für Selbstständige „Pflicht“ sein sollten.
Ihre persönlichen Risiken decken die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, eine Berufsunfähigkeits- und die Privathaftpflichtversicherung ab. Bei ihrer Kranken- und der Rentenversicherung haben Selbstständige die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt es nicht. Zeiten ohne Einkommen sichern sie mithilfe von Rücklagen ab.
Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und die Sach- und Ertragsausfallversicherung bieten einen guten Schutz gegenüber betrieblichen Risiken in der Selbstständigkeit.
Bestehende Versicherungen sollten Sie sorgfältig überprüfen. So haftet die private Rechtsschutzversicherung beispielsweise nicht bei beruflichen Streitfällen.
Merkmale: Wann ist man selbstständig?
Viele Menschen träumen davon, ihren Beruf unabhängig von einem festen Arbeitgebenden auszuüben. Aber was genau unterscheidet eigentlich die Selbstständigkeit vom Angestelltenverhältnis?
Per Definition bedeutet Selbstständigkeit, dass eine Person ihre berufliche Tätigkeit unabhängig von einem Arbeitgebenden ausübt und auf eigene Verantwortung handelt. Selbstständige bieten ihre Leistungen auf eigene Rechnung an. Sie sind nicht weisungsgebunden und erledigen ihre Arbeit im Auftrag ihrer Kunden. Sie genießen die Freiheit, in Absprache mit dem Kunden selbst zu bestimmen, wann, wo und mit welchen Mitteln sie diesen Auftrag ausführen. Gleichzeitig tragen sie das alleinige unternehmerische Risiko und haften im Schadensfall.
Alleine oder im Team selbstständig machen?
Sie können eine selbstständige Tätigkeit entweder als Hauptberuf ausüben oder sich nebenberuflich selbstständig machen. Ob Ihre Selbstständigkeit als Haupterwerb zählt, hängt davon ab, ob Sie den Hauptanteil Ihrer Einnahmen mit dieser selbstständigen Arbeit erwirtschaften. Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit spricht man, wenn durch eine selbstständige Tätigkeit ein zusätzliches Einkommen verdient wird, dass das Einkommen aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aber nicht übersteigt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich kann sich jede:r den Traum vom eigenen Unternehmen erfüllen und sich selbstständig machen. Man hört zwar immer wieder von Gründerpersönlichkeiten. Es gibt aber keine besonderen Charaktereigenschaften, die Sie zwingend mitbringen müssen. Dennoch gibt es ein paar fachliche und persönliche Voraussetzungen, die Sie für die Selbstständigkeit erfüllen sollten.
Neben den fachlichen Qualifikationen in Ihrem Beruf müssen Sie zusätzlich über kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Wer sich selbstständig machen will, muss auch in der Lage sein, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Sie sind allein für den Einkauf, die Preiskalkulation, die Buchhaltung und die Steuern verantwortlich. Planen Sie, eigene Angestellte zu beschäftigen, sollten Sie zudem auch in den Themen Arbeitsrecht und Mitarbeiterführung fit sein.
Natürlich können Sie sich Hilfe holen. Gerade in der Anfangsphase Ihrer Gründung werden Sie sich aber nicht unbedingt gleich einen eigenen Mitarbeitende für die Buchhaltung oder externe Buchhalter:innen oder Steuerberater:innen leisten können. Und selbst wenn: Als Unternehmer:in sollten Sie zumindest mit den Basics ordnungsgemäßer Buchhaltung vertraut sein und sich nicht blind auf andere verlassen.
Ein Online Geschäftskonto unterstützt Sie dabei, Ihre Finanzen jederzeit im Blick zu behalten. Zudem erleichtern Sie sich die Buchhaltung, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der ein Geschäftskonto mit einer integrierten Buchhaltungssoftware und einer Schnittstelle zu Ihrer Steuerberatung anbietet.
Darüber hinaus sollten Sie eine gewisse Risikobereitschaft, Mut und Durchhaltevermögen mitbringen. Trotz einer großartigen Geschäftsidee, stimmigen Konzept und solider Finanzierung wird nicht immer alles glatt laufen. Nicht jeder ist diesem Druck gewachsen. Besonders in Krisenzeiten sind auch Ihre sozialen Kompetenzen gefragt: Läuft etwas nicht zufriedenstellend, ist es an Ihnen, mit Kunden, Geschäftspartnern, Angestellten oder Geldgebern zu kommunizieren. Diese Aufgabe nimmt Selbstständigen niemand ab.
Ob Sie sich tatsächlich für die Selbstständigkeit eignen, können Sie vermutlich selbst am besten einschätzen. Wenn Sie eine gute Idee haben, für die Sie brennen, seien Sie mutig und lassen Sie sich nicht aufhalten.
Selbstständig machen – 4 Gründungssituationen
Gleich nach dem Studium, aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus, als Übergang in das Rentenalter oder als Weg aus der Arbeitslosigkeit: Es gibt viele unterschiedliche Szenarien, um sich selbstständig zu machen.
Nebenberuflich selbstständig machen
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit langsam angehen möchte, kann sich zunächst erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. Dieses Szenario hat gleich mehrere Vorteile:
- Sie sind über den Arbeitgebenden sozialversichert
- Sie erhalten weiterhin ein Gehalt, dass Sie finanziell absichert
- Sie können sich die Zeit nehmen, herauszufinden, wie Sie Ihre Geschäftsidee am besten umsetzen
- Sie benötigen in der Regel weniger Gründungskapital
Damit diese Vorteile nicht zu Nachteilen werden, müssen Sie allerdings ein paar Dinge bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit beachten. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Arbeitgebenden rechtzeitig über Ihr Gründungsvorhaben. Zwar haben diese nicht das Recht, Ihnen eine Gründung zu verbieten. Sinkt Ihre Leistungsbereitschaft oder machen Sie Ihrem Arbeitgebenden mit Ihrem eigenen Unternehmen Konkurrenz, ist Ärger bis hin zur Kündigung allerdings vorprogrammiert.
Entsprechend muss das Gehalt aus Ihrer Festeinstellung auch den Hauptanteil an Ihrem Einkommen ausmachen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie jeder Selbstständige aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, informieren Sie daher auch Ihre Krankenkasse über Ihre Gründung und klären die Einkommensgrenze.
Unterschätzen Sie zudem auch bei einer nebenberuflichen Gründung nicht den Aufwand, der mit Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens auf Sie zukommt. Bei den formellen Gründungsschritten macht der Umfang Ihrer Selbstständigkeit keinen Unterschied. Und bei der Unternehmensführung sind Sie ebenfalls verpflichtet, Rechnungen zu schreiben, sich sorgfältig um die Buchhaltung zu kümmern und alle erforderlichen Steuererklärungen fristgerecht abzugeben.
Selbstständig machen aus dem Studium
Im Grunde genommen handelt es sich auch hier um eine nebenberufliche Gründung. Warum? Ganz einfach: Das Studium gilt als Hauptbeschäftigung. Entsprechend informieren Sie bei einer Gründung während des Studiums ebenfalls Ihre Krankenkasse, da sich die Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge durch Ihre Einnahmen als Unternehmer:in erhöhen können.
Zudem dürfen Sie in der Vorlesungszeit auch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Ihren Studentenstatus zu riskieren. Wer finanzielle Unterstützung in Form von BAföG bezieht, muss ebenfalls klären, welche Einnahmen er maximal erwirtschaften darf, ohne eine Kürzung der finanziellen Unterstützung in Kauf nehmen zu müssen.
Selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte, um wieder selbst für sein Einkommen zu sorgen, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung von der Agentur für Arbeit. Um sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss steht Arbeitslosen aber nicht automatisch zu.
Die Bewilligung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die Sie erfüllen müssen, um finanzielle Unterstützung für Ihr Gründungsvorhaben zu bekommen:
- Sie müssen Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen
- Sie müssen bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf den Bezug des ALG I haben
- Sie benötigen einen Businessplan
- Sie benötigen ein Gutachten von offizieller Stelle, dass das Erfolgspotenzial Ihres Gründungsvorhaben bestätigt
- Sie müssen die entsprechende persönliche und berufliche Qualifikation nachweisen
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung, die Sie weder versteuern noch zurückzahlen müssen.
Selbstständig machen aus der Beschäftigung
Machen Sie sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig, erwarten Sie Veränderungen – insbesondere in den Bereichen Steuern und Versicherungen.
Während Sie zuvor die Lohnsteuer auf Ihr Gehalt gezahlt haben, wird für Ihr Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit die Einkommensteuer bei Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften bzw. die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften erhoben. Zudem sind Selbstständige verpflichtet, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer für ihre Angestellten zu bezahlen. Welche Steuerarten für Sie relevant sind, hängt der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Nehmen Sie zudem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.
In Bezug auf die Absicherung Ihrer privaten und beruflichen Risiken müssen Sie wissen, dass Selbstständige selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich sind. Bei der Kranken- und der Rentenversicherung haben Sie die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.
Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit
Wie alles im Leben hat auch die Selbstständigkeit ihre Vor- und Nachteile. Wer sich selbstständig macht, genießt beispielsweise viele Freiheiten. Gleichzeitig trägt er aber auch das unternehmerische Risiko.
Vorteile der Selbstständigkeit
- Sie sind unabhängig
- Sie entscheiden, welche Aufträge Sie annehmen
- Sie entscheiden, wann, wo und wie Sie eine Aufgabe erledigen
- Sie setzen Ihre eigenen Ideen um
- Eigenverantwortung, Selbstdisziplin und Eigenorganisation werden gestärkt
- Als Unternehmer:in genießen Sie großes Ansehen
Nachteile der Selbstständigkeit
- Ihr Einkommen unterliegt Schwankungen und ist nicht planbar
- Sie tragen das Risiko und die Verantwortung
- Sie sind selbst für die Absicherung privater und beruflicher Risiken verantwortlich
- Sie haben keine geregelten Arbeitszeiten
- Sie müssen im Notfall auch am Wochenende oder im Urlaub erreichbar sein
- Sie müssen auch Aufgaben erledigen, die nicht zu Ihren Kernkompetenzen zählen
Selbstständig machen: Wo finden Sie Hilfe?
Wer gründen will, hat viele Fragen. Antworten rund um das Thema Selbstständigkeit bekommen Sie bei zahlreichen kompetenten Anlaufstellen in Ihrer Stadt.
Kostenlose Gründungsberatung
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Handwerkskammern bieten unentgeltliche Gründungs- und Unternehmensberatungen an. Darüber hinaus bieten Berufsverbände häufig ebenfalls Gründungsinformationen an. In Form von persönlichen Beratungsgesprächen, Seminaren oder Veranstaltungen erhalten Sie bei diesen Einrichtungen kostenlose Unterstützung für Ihren Start in die Selbstständigkeit. Einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten, sich vor Umsetzung Ihres Vorhabens kompetent beraten zu lassen, finden Sie zudem im Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Qualifikationen, einen Betrieb zu leiten
Gründungsberatung für Freiberufler:innen
Ein spezielles Beratungsangebot für Selbstständige, die in einem der freien Berufe arbeiten wollen, erhalten die entsprechende Beratung beim Institut für Freie Berufe.
Gründungsberatung für Arbeitslose
Wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit startet, erhält von der Agentur für Arbeit beratende Unterstützung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Unterstützung.
Kostenpflichtige Gründungsberatung
Natürlich können Sie sich bei der Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit auch Unterstützung bei einer honorarpflichtigen Unternehmens- oder Existenzgründungsberatung holen. Einige Bundesländer gewähren einen Zuschuss zu diesen kostenpflichtigen Leistungen.
Fazit: Mut zur Selbstständigkeit!
Viele Menschen träumen davon, ihr Angestelltendasein gegen die Selbstständigkeit einzutauschen und künftig selbstbestimmt ihr Geld zu verdienen. Aus Angst davor zu scheitern, bleibt es häufig leider nur ein Traum. Für Ihren Schritt in die Selbstständigkeit gibt es keinen Masterplan. Haben Sie Mut, seien Sie motiviert und erstellen Sie mit ein paar Tipps eine detaillierte Planung für den Start in Ihre Selbstständigkeit. So minimieren Sie Ihr Risiko zu scheitern und setzen Ihren Plan, sich selbstständig zu machen, Schritt für Schritt erfolgreich in die Tat um.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto in wenigen Minuten online.