Übersteigen Ihre Ausgaben die Einnahmen Ihres Unternehmens, können Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Bei einer akuten oder drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht man von Insolvenz. Während Kapitalgesellschaften wie die AG oder eine GmbH innerhalb bestimmter Fristen Insolvenz anmelden müssen, besteht für Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Privatpersonen keine gesetzliche Frist. Was Sie als Unternehmer:in darüber hinaus über den Insolvenzantrag wissen müssen, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Insolvenz anmelden: Das sollten Sie als Unternehmer:in beachten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Juristische Personen melden die Firmen- oder Regelinsolvenz an.
- Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzliche Fristen für den Insolvenzantrag.
- Natürliche Personen melden Privat- oder Verbraucherinsolvenz an.
Wer kann Insolvenz anmelden?
Die Insolvenz kann grundsätzlich von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen angemeldet werden. Bei Unternehmen spricht man von der Firmen- oder Regelinsolvenz. Bei Privatpersonen von der Verbraucher- oder Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz kann nur dann eingereicht werden, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin zuvor bereits versucht hat, sich außergerichtlich mit Gläubigern und Gläubigerinnen zu einigen. Ist dieser Versuch gescheitert, steht ihm der Insolvenzantrag offen.
Gründe, um Firmeninsolvenz anzumelden
Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen drei Gründen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
- Überschuldung: Deckt das Vermögen eines Unternehmens bestehende Geldforderungen nicht länger ab, gilt es als überschuldet.
- Akute Zahlungsunfähigkeit: Ein Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, seinen fälligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Gehen die Aufträge eines Unternehmens zurück und es gelingt nicht, neue Kunden und Kundinnen zu akquirieren und neue Aufträge abzuschließen, ist absehbar, dass einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht.
Ziel des Insolvenzverfahrens
Sowohl die Regelinsolvenz als auch die Privatinsolvenz verfolgen den Zweck, im Rahmen des Insolvenzverfahrens für die geordnete Bereinigung der Schulden der Betroffenen zu sorgen. Ziel ist es, sie durch den geregelten Schuldenabbau von ihren Schulden zu befreien und Gläubigern und Gläubigerinnen ihr Geld zu beschaffen. Geführt wird das Verfahren von Insolvenzgerichten. Grundlage für das Insolvenzverfahren bildet die Insolvenzordnung (InsO).
Wann muss man Insolvenz anmelden?
Bei den Fristen für die Insolvenzanmeldung wird zwischen Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Einzelunternehmern, Personengesellschaften und Privatpersonen unterschieden. Man könnte auch sagen, das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen juristischen und natürlichen Personen.
Gesetzliche Fristen für juristische Personen
Gemäß § 15a InsO sind juristische Personen spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Innerhalb diese Fristen bleibt ihnen die Möglichkeit, die Insolvenz abzuwenden.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Fristen für natürliche Personen
Die gesetzliche Antragspflicht gilt nicht für natürliche Personen. Hier liegt es im eigenen Ermessen, wann ein Antrag auf Insolvenz gestellt wird. In der Regel sollten die offenen Forderungen die vorhandenen Mittel nicht um mehr als 10 % übersteigen. Ist der Anteil höher, ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und sollte entsprechend Insolvenz anmelden.
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Regelinsolvenz anmelden: Wie geht man vor?
Die Regelinsolvenz greift sowohl bei Unternehmen als auch bei Freiberuflern und Freiberuflerinnen oder Einzelunternehmen.
Einzelunternehmer:innen, Freiberufler:innen, Freelancer:innen und Solo-Selbstständige zählen zu den natürlichen Personen. Bei ihnen schließt sich mit der Wohlverhaltensperiode ein siebter Schritt an.
Insolvenzantrag stellen
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird beim Insolvenzgericht eingereicht.
Hat ein Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht beantragt, wird diese Information online im Insolvenzregister bekanntgemacht.
Offiziell gilt ein Unternehmen erst dann als insolvent, wenn das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
Insolvenzmasse sichern
Bis einem Insolvenzantrag stattgegeben wird und das Verfahren vor Gericht eröffnet wird, können mehrere Wochen vergehen. Daher kann das Insolvenzgericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin einsetzen, um die Schuldenlast des Unternehmens zu ermittelt und die Insolvenzmasse zu sichert. Diese umfasst alle Zahlungsmittel, die einem Schuldner oder einer Schuldnerin noch zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch eventuell eingebrachtes Eigenkapital sowie Vermögen, das während des Insolvenzverfahrens erzielt wurde.
Insolvenzverwalter:in einsetzen
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen unabhängigen Insolvenzverwalter oder eine unabhängige Insolvenzverwalterin. Ihm oder ihr wird die Leitung des Unternehmens während des Verfahrens übertragen.
Hier wird zwischen starken und schwachen Insolvenzverwalter:innen unterschieden. Starke Insolvenzverwalter:innen übernehmen die Kommunikation mit den Gläubigern und Gläubigerinnen und entbinden die Geschäftsführung komplett von ihren Aufgaben. Schwache Insolvenzverwalter:innen schränken nur die Befugnisse der Geschäftsführung ein und kontrollieren sie.
Darüber hinaus erstellen er oder sie die Insolvenztabelle, ein Verzeichnis aller angemeldeten und von ihm oder ihr geprüften Forderungen der Insolvenzgläubiger:innen.
Art des Insolvenzverfahrens festlegen
Bei drohender Verschuldung kann das Schutzschirmverfahren beantragt werden. Stimmt das Gericht zu, muss der Schuldner oder die Schuldnerin innerhalb von drei Monaten einen Insolvenzplan erstellen. Ziel des Insolvenzplanes ist die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens durch eine schnelle Entschuldung, Übertragung oder Liquidation mit einem Teilzahlungsvergleich.
Um das unternehmerische Know-how bestmöglich für die Sanierung eines Unternehmens zu nutzen, kann die Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet werden. In diesem Fall behält der Schuldner oder die Schuldnerin die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Unternehmen.
Insolvenzplan ausführen
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird in der Gläubigerversammlung die wirtschaftliche Situation des Unternehmens offengelegt. Das Gericht beschließt bei diesem Termin, ob ein Unternehmen abgewickelt wird oder ob die Chance besteht, es erfolgreich zu sanieren. Als Grundlage dient der Insolvenzplan, der vom Gericht geprüft wird. Damit der Plan rechtskräftig wird, muss die Gläubigerversammlung ihn zudem bestätigen. Erst dann sind die darin festgelegten Regelungen für alle Vertragsparteien verbindlich. Besteht keine gute Prognose zur Erhaltung eines Unternehmens, wird es nach Verteilung der Insolvenzmasse aufgelöst.
Verbindlichkeiten begleichen
Wird das Unternehmen abgewickelt bzw. liquidiert, werden alle offenen Außenstände eingezogen, um die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen. Das Gericht muss die Verwendung des Vermögens bewilligen. Die Kosten des Verfahrens haben hier Vorrang vor der Befriedung der Gläubiger:innen. Ist das gesamte Vermögen verteilt, wird das Unternehmen vollständig liquidiert und aus dem Handelsregister gestrichen. Im Anschluss an die Verteilung wird das Verfahren vom Insolvenzgericht wieder aufgehoben.
Wohlverhaltensperiode
Privatinsolvenz anmelden: Wie geht man vor?
Im Unterschied zur Regelinsolvenz müssen Schuldner:innen bei der Privatinsolvenz zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern und Gläubigerinnen zu erzielen. Dazu benötigen sie einen Schuldenbereinigungsplan, der aufzeigt, wie sie ihre Schulden begleichen wollen. Dieser Einigungsversuch muss von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einer Rechtsanwaltskanzlei bestätigt werden. Erst wenn dieser Einigungsversuch scheitert, darf die Privatinsolvenz angemeldet werden.
Wie oft kann man Insolvenz anmelden?
Unternehmen und Privatpersonen können mehrfach Insolvenz anmelden. Allerdings gilt es hier bestimmte Fristen zu beachten (vgl. § 287a InsO).
Fazit: Insolvenz anmelden als Chance für Ihre weitere unternehmerische Zukunft
Wer in die Selbstständigkeit startet, wird sich natürlich nicht als erstes mit dem möglichen Scheitern seines Unternehmens beschäftigen. Die Selbstständigkeit birgt aber Risiken, sodass Sie sich auf jeden Fall mit der Insolvenzantragspflicht und dem Insolvenzverfahren auseinandersetzen sollten. Wer den Antrag auf Insolvenz so weit wie möglich hinauszögert, verliert beim Versuch, das Problem selbst zu lösen, oft kostbare Zeit, seine verbleibende Liquidität und das Vertrauen von Kunden, Kundinnen, Lieferanten, Lieferantinnen sowie Mitarbeitenden und Geldgebern und Geldgeberinnen.
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