Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte, die Sie beachten müssen. Zu den Grundlagen der Planung gehört auch die Festlegung der sogenannten Rechtsform des Unternehmens.
Das Wichtigste zu Rechtsformen
Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Rechtsform eine entscheidende Rolle.
- Einzelunternehmen
- GmbH
- UG
- AG
- GbR
- OHG
- KG
- Kleingewerbe
Was sind Rechtsformen von Unternehmen?
Die Rechtsform eines Unternehmens stellt den gesetzlichen Rahmen dar, in dem Unternehmen am Markt agieren. Dabei hat die Rechtsformwahl erheblichen Einfluss auf steuerrechtliche, betriebswirtschaftlich und haftungsrechtliche Aspekte.
Je nach Wahl der Rechtsform sind Unternehmen zudem zu Mitgliedschaften beispielsweise in der Industrie- und Handelskammer oder den Handwerkskammern sowie zum Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister verpflichtet. Die Wahl der passenden Rechtsform ist entscheidend in Bezug auf:
- die Größe eines Unternehmens
- die Anzahl der Gründer:innen
- dem Kapitalbedarf eines Unternehmens (bspw. Stammkapital)
- die Haftung der Gesellschafter:innen
- die Aufnahme weiterer Gesellschafter:innen
- die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung
- die Mitbestimmung im Unternehmen
- die Rechnungslegung im Unternehmen
- die Publizitätspflichten eines Unternehmens
- steuerrechtliche Fragen
- gewerberechtliche Fragen
- die Börsenfähigkeit eines Unternehmens
Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Rechtsform frei, sofern Ihr Gründungsvorhaben sich innerhalb der jeweils geltenden Bestimmungen bewegt. Ausnahme bilden Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit bei der Rechtsformwahl gesetzlich eingeschränkt sind. Hierzu zählen beispielsweise Bausparkassen, Hypothekenbanken oder Versicherungsgesellschaften.
Übersicht: Rechtsformen auf einen Blick
Rechtsform | Team- oder Einzelgründung | Gewerblich oder freiberuflich | Haftung | Notwendiges Stammkapital | |
---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Einzel | gewerblich oder freiberuflich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € |
|
OHG (Offene Handelsgesellschaft) | Team | gewerblich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € | |
KG (Kommandit-gesellschaft) | Team | gewerblich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € | |
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | Team | gewerblich oder freiberuflich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € | |
GmbH & Co. KG(Gesellschaft mit beschränkterHaftung & Compagnie Kommandit-gesellschaft) | Team | gewerblich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € | |
AG & Co. KG(Aktiengesellschaft &Compagnie Kommandit-gesellschaft) | Team | gewerblich | unbeschränkte persönliche Haftung | 0 € | |
AG (Aktiengesellschaft) | Team | gewerblich | beschränkte Haftung | 50.000 € |
|
Ein-Personen-AG | Einzel | gewerblich | beschränkte Haftung | 50.000 € |
|
GmbH(Gesellschaft mit beschränkterHaftung) | Team | gewerblich | beschränkte Haftung | 25.000 €* |
|
Ein-Personen-GmbH | Einzel | gewerblich | beschränkte Haftung | 25.000 € | |
UG(Unternehmer-gesellschafthaftungsbeschränkt) | Team | gewerblich | beschränkte Haftung | 1 € |
|
Ein-Personen-UG haftungsbeschränkt | Einzel | gewerblich | beschränkte Haftung | 1 € |
|
KGaA(Kommandit-gesellschaft auf Aktien) | Team | gewerblich | persönliche Haftung | 50.000 € | |
PartG(Partnergesellschaft) | Team | freiberuflich | gesamtschuldnerisch und persönlich | 0 € | |
PartG mbB(Partnerschafts-gesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) | Team | freiberuflich | auf die Versicherungs-summe einer Berufshaftpflicht-versicherung beschränkt | 0 Euro | *Theoretisch und in der Praxis besteht die Möglichkeit, bereits mit 12.500 € Stammkapital zu gründen. In diesem Fall besteht aber eine persönliche Haftung auf die verbleibenden 12.500 € bis zur Einzahlung. |
Unterschied Gewerbetreibender und Freiberufler
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen. Die entscheidenden Unterschiede liegen im Steuerrecht sowie in der Zugangsberechtigung.
Bei diesen sogenannten Katalogberufen handelt es sich um selbstständig ausgeübte
- wissenschaftliche,
- künstlerische,
- schriftstellerische,
- unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten,
- die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe, für die eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden muss.
Wird Ihre Tätigkeit vom Finanzamt als freier Beruf anerkannt, sind Sie von der Anmeldung beim Gewerbeamt und damit von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
Partnergesellschaften
Wer keine freie Tätigkeit ausübt, zählt zu den Gewerbetreibenden. Damit sind sie gewerbesteuerpflichtig und müssen ihr Unternehmen vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung (GewO).
Als Gewerbe wird jede wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die mit der Absicht, dauerhaft Gewinne zu erzielen, auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung ausgeführt wird. Diese Absicht verfolgen Freiberufler:innen natürlich auch. Der Unterschied ist, dass sie ihre Gewinne weder durch die Herstellung von Produkten noch ihrem Verkauf erzielen und kein Warenaustausch stattfindet.
Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wer ein Unternehmen gründen will, beschäftigt sich also zunächst mit den möglichen Rechtsformen für Unternehmen, um zu entscheiden, welche am besten zum eigenen Gründungsvorhaben passt. Grob werden die verschiedenen Rechtsformen in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt, die sich in ihren steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen, haftungsrechtlichen und formalen Anforderungen an die Gründerinnen und Gründer voneinander unterscheiden.
Rechtsformen, um ein Einzelunternehmen zu gründen
Gründen Sie ein Einzelunternehmen, befindet sich Ihr Unternehmen vollständig in Ihrem alleinigen Besitz. Sie haben den alleinigen Anspruch auf alle anfallenden Gewinne und Verluste, tragen aber als natürliche Person auch das alleinige Risiko. Das heißt, Sie haften in vollem Umfang und auch mit Ihrem Privatvermögen. Der formale Aufwand für die Gründung ist vergleichsweise gering. Das Gleiche gilt für die Gründungskosten. Im laufenden Betrieb müssen Sie Zahlungen der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer berücksichtigen.
Bei Einzelunternehmen handelt es sich entweder um Freiberufler:innen oder um Kaufleute. Einzelunternehmer:innen, die als Kaufmann oder Kauffrau in das Handelsregister eingetragen sind, erkennt man an der Bezeichnung eingetragener Kaufmann (e. K.) oder eingetragene Kauffrau bzw. Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau. In diesem Fall unterliegen sie den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Kleingewerbe
Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmen
Möchten Sie ein Einzelunternehmen gründen, aber Ihr Haftungsrisiko beschränken, stehen Ihnen weitere Rechtsformen für die Unternehmensgründung offen:
- Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)
- Ein-Personen-GmbH
- Ein-Personen-AG
Die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und kann auch von nur einer Person gegründet werden. Der Vorteil gegenüber der GmbH ist, dass Sie für die Gründung nur 1 € UG-Stammkapital aufbringen müssen. Gleichzeitig profitieren Sie von der Haftungsbeschränkung, da bei der Gründung eine juristische Person entsteht und damit bei der Haftung nicht die Gründer als Einzelpersonen, sondern das Vermögen der UG im Vordergrund steht.
Die Ein-Personen-GmbH verbindet quasi die Vorzüge eines Einzelunternehmens mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH. Für die Gründung und Führung gelten im Grunde die gleichen Bedingungen wie für die GmbH, mit dem Unterschied, dass es in der Ein-Personen-GmbH nur eine bestimmende Gesellschafterin oder einen bestimmenden Gesellschafter gibt. Allerdings müssen Sie für die Gründung Stammkapital in Höhe von 25.000 € aufbringen.
Das Gleiche gilt für die Ein-Personen-AG. Allerdings sind hier die Gründungsformalitäten und die laufenden Pflichten deutlich aufwendiger und mit hohen Kosten verbunden. Sie benötigen für die Gründung Stammkapital in Höhe von mindestens 50.000 € und müssen weitere Ausgaben für Gerichts- und Notarkosten, die Hauptversammlung, Prüfung und Publikation der Jahresabschlüsse sowie die Einführung und Sicherung der Aktien einplanen.
Rechtsformen, um eine Personengesellschaft zu gründen
Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Fokus. Für eine Gründung werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen benötigt. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung. Die Grundlage dieser Unternehmensform stellt ein formfreier Gesellschaftsvertrag dar.
Zu den Personengesellschaften zählen die
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Aktiengesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG)
- Stille Gesellschaft
Bei der Buchhaltung wird zwischen den unterschiedlichen Formen von Personengesellschaften unterschieden: Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend. Personengesellschaften wie die OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, die im Handelsregister eingetragen sind, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Personengesellschaften sind umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Ausnahme sind Freiberufler:innen, die sich zu einer GbR zusammenschließen: Hier gilt die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht. Bei der Einkommensteuer und der Erbschaftssteuer werden die Gesellschafterinnen und Gesellschafter anteilig besteuert.
Rechtsformen, um eine Kapitalgesellschaft zu gründen
Bei Kapitalgesellschaften steht bei der Unternehmensgründung das hinterlegte Kapital im Vordergrund. Im Vergleich zu Personengesellschaften oder Einzelunternehmen besteht bei diesen Rechtsformen für Unternehmen eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft als eigenständige juristische Person und ihren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Entsprechend haften Kapitalgesellschaften ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Ausnahme bildet die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hier haftet der Komplementär unbeschränkt und persönlich.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Rechtsformen
Die Kapitalgesellschaft hat Rechte und Pflichten, kann Vermögen besitzen und unter dem Firmennamen klagen und verklagt werden. Zur Gründung sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig. Ausnahme bilden die Ein-Personen-GmbH bzw. die Ein-Personen-UG und die Ein-Personen-AG.
Eine Kapitaleinlage ist Voraussetzung. Ihre Höhe variiert je nach Gesellschaftsform zwischen 1 und 50.000 €. Kapitalgesellschaften sind handelsregisterpflichtig, sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet sowie zur Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Veröffentlichung in elektronischer Form beim Bundesanzeiger.
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Neben Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind auch Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer relevant. In der GmbH bestimmen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter die Geschäftsführung. Hierbei kann es sich auch um einen der Gesellschafter:innen handeln. In der AG übernimmt der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wird, die Geschäftsführung. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt bei Kapitalgesellschaften immer anteilig, abhängig vom eingebrachten Kapital der Gesellschafterinnen und Gesellschafter.
GmbH und UG in Gründung
Sonderfall eingetragene Genossenschaft (eG)
Bei einer eingetragenen Genossenschaft (eG) handelt es sich um einen wirtschaftlichen Zusammenschluss, bei dem Wissen und Know-how miteinander geteilt werden, um leichter Aufträge zu erhalten und somit seine Chancen im Markt zu verbessern. Ihr Zweck ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Genossenschaft soll den „Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale und/oder kulturelle Belange“ fördern.
Obwohl die im Handelsgesetzbuch ergänzenden Vorschriften für eingetragene Genossenschaften im Wesentlichen auf die für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen verweisen und sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang sowie einen Lagebericht aufzustellen und offenzulegen, zählen eingetragene Genossenschaft im engeren Sinne nicht zu den Kapitalgesellschaften.
Was sind die häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland?
Bei insgesamt 3,6 Millionen Unternehmen waren Einzelunternehmen 2019 mit insgesamt 2,17 Millionen die häufigste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Auf Platz zwei stehen Kapitalgesellschaften (circa 760.000 Unternehmen), Platz drei belegen Personengesellschaften mit rund 400.000 Unternehmen (Quelle: Statista).
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Vor- und Nachteile von Rechtsformen im Vergleich
Die verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen haben sowohl ihre Vorteile als auch ihre Nachteile.
Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen
Gründen Sie ein Einzelunternehmen, sind Sie tatsächlich Ihr eigener Herr. Sie müssen sich mit niemandem abstimmen und Ihre Erfolge und Gewinne mit niemandem teilen. Der Gründungsaufwand, Geschäftsführung und der Aufwand für die Buchhaltung sind vergleichsweise gering, sodass Sie mit Ihrer Geschäftsidee schnell durchstarten können.
Der Nachteil ist, dass Sie mit schwierigen Fragen alleine da stehen. Zudem haften Sie als natürliche Person in einem Einzelunternehmen unbeschränkt und auch mit Ihrem Privatvermögen. Fehlentscheidungen oder Fehlinvestitionen können Ihnen so schnell zum Verhängnis werden.
Vor- und Nachteile von Personengesellschaften
Für die Gründung einer Personengesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Heißt, Sie müssen sich im Zweifel zunächst auf die Suche nach geeigneten Geschäftspartnern machen. Zudem ist es notwendig, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, um zu klären, wer welche Aufgaben übernimmt, wer welche Rechte und Pflichten hat, wie Gewinne und Verluste verteilt werden etc.
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht bei allen Personengesellschaften zwingend notwendig. Allerdings ist es dennoch ratsam, als Rechtsgrundlage die Punkte schriftlich zu klären, um später Ärger zu vermeiden. In Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Dafür muss das Gründungsteam kein Stammkapital auf dem Geschäftskonto einzahlen. Das macht Personengesellschaften allerdings auch unattraktiv für Investoren. Entscheiden Sie sich für eine Personengesellschaft, die in das Handelsregister eingetragen werden muss, kommt zu dem die doppelte Buchführung auf Sie zu.
Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften
Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, benötigen Sie ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Können Sie und Ihre Mitgesellschafter:innen das Kapital nicht selbst aufbringen, müssen Sie sich vor Gründung zunächst auf die Suche nach Investoren begeben. Zudem sind der Gründungsaufwand und die Geschäftsführung vergleichsweise hoch und an zahlreiche gesetzliche Regelungen und Publizitätspflichten gebunden. Dieser Aufwand kann sich allerdings durchaus lohnen: Als juristische Person und mit dem Stammkapital im Hintergrund haftet das Unternehmen nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Die persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter entfällt. Gleichzeitig macht das vorhandene Stammkapital diese Rechtsformen zu attraktiven Unternehmen für Investoren. Eine gute Möglichkeit, ohne Stammkapital zu gründen und gleichzeitig die Haftung zu beschränken, ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Allerdings gilt hier eine Ansparpflicht bis 25.000 €, die Sie an der Ausschüttung Ihrer Gewinne hindert. haben Sie diese Summe erwirtschaftet, müssen Sie Ihr Unternehmen zudem in eine GmbH umwandeln.
Tipp: Die Unterschiede von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Welche Rechtsform eignet sich für Ihre Gründung?
Welche der Rechtsformen von Unternehmen sich für Ihre Gründung eignet, hängt ganz individuell von Ihrem Gründungsvorhaben ab. Um sich für die passende Rechtsform zu entscheiden, müssen Sie sich zunächst über einige Fragen klar werden. Gründen Sie alleine, eignen sich andere Rechtsformen als für Teamgründungen. Wollen Sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, eignet sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Dazu müssen Sie aber zunächst einmal das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital aufbringen.
Hinzu kommen steuerrechtlich und betriebswirtschaftliche Aspekte, die abhängig von der Rechtsform darüber entscheiden, welche Steuerarten für Sie und Ihr Unternehmen relevant sind und welche Art der Buchführung vorgeschrieben ist. Nicht alle Rechtsformen eignen sich gleichermaßen für Gewerbetreibende und Freiberufler:innen. Einige sind sogar ausschließlich Freiberufler:innen vorbehalten.
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Checkliste für Ihre Rechtsformwahl
Die folgenden Kriterien sollten Gründerinnen und Gründer bei der Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen berücksichtigen:
Hinzu kommt, dass eine Rechtsform, die zum Gründen Ihres Unternehmens genau richtig ist, sich später aufgrund von Veränderungen im Unternehmen als nachteilig erweisen kann. Seien Sie vorbereitet, falls ein Wechsel der Unternehmensform notwendig wird und behalten Sie dafür die Entwicklung Ihres Unternehmens aufmerksam im Auge, um Ihre Entscheidung regelmäßig zu überprüfen.
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