Bei Unternehmer:innen, die als Einzelpersonen ohne Partner:in in die Selbstständigkeit starten, handelt es sich um Einzelunternehmer:innen. Die Rechtsform Einzelunternehmer:in bezeichnet sowohl Kaufleute als auch Freiberufler:innen oder Kleingewerbetreibende, die sich durch rechtliche und steuerliche Besonderheiten voneinander unterscheiden.
Einzelunternehmen gründen: Welche Rechtsformen sind möglich?
Das Einzelunternehmen kann als Personengesellschaft über verschiedene Rechtsformen gegründet werden. Diese bringen wiederum unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich, die Sie als Unternehmer:in genau abwägen sollten. Zu den Einzelunternehmen zählen:
Obwohl sie ebenfalls von nur einer natürlichen Person gegründet werden, zählen die Ein-Personen-AG, die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-UG nicht zu den Einzelunternehmen, sondern zu den Kapitalgesellschaften.
Eingetragene Kaufleute (e. K.)
Beim eingetragenen Kaufmann (e. K.) – oder der eingetragenen Kauffrau – unterscheidet man zwischen IST-Kaufmann bzw. -Kauffrau und KANN-Kaufmann bzw. -Kauffrau.
- Der IST-Kaufmann bzw. die IST-Kauffrau betreibt gewerblichen Handel und ist somit verpflichtet, das Unternehmen im Handelsregister anzumelden. Diese Personen unterliegen damit den Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuches (HGB). Durch den Eintrag in das Handelsregister genießen sie hohes Ansehen bei Banken, Investoren und Geschäftspartner:innen. Sie sind damit aber auch zur doppelten Buchhaltung und Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Liegen ihre Umsatzerlöse allerdings unter 600.000 € und ihr Jahresüberschuss beträgt nicht mehr als 60.000 €, ist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Jahresabschluss ausreichend.
- Wer ein Gewerbe, aber keinen gewerblichen Handel betreibt, hat die Möglichkeit, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Der KANN-Kaufmann bzw. die KANN-Kauffrau ist aber nicht dazu verpflichtet. Solange kein Eintrag erfolgt, unterliegen sie den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und sind nicht zur doppelten Buchführung und Erstellung einer Bilanz verpflichtet.
Kleingewerbetreibende
Kleingewerbe weisen aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfanges keine Kaufmannseigenschaft auf. Damit sind sie nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden. Sie unterliegen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, der der Gewerbeordnung sowie den Steuer- und Sozialgesetzen.
Freiberufler:innen
Als Freiberufler oder Freiberuflerin gelten all jene, die einen der sogenannten Katalogberufe ausüben. Zu diesen Berufsgruppen zählen überwiegend wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Die Grenzen zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten sind nicht immer ganz eindeutig. In letzter Instanz legt das Finanzamt fest, wer Freiberufler:in ist. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Zudem reicht für ihre Buchhaltung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
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Gründungsschritt 1: Geschäftsidee und Businessplan
Um bestens für die kommenden Schritte der Gründung vorbereitet zu sein, sollten Sie für Ihr Einzelunternehmen eine solide Geschäftsidee finden und einen detaillierten Businessplan erstellen. Das ermöglicht es Ihnen, dem Finanz- und Gewerbeamt genaue Auskunft über Ihre Ansichten und Tätigkeitsbereiche zu geben. Zudem können Sie nur so wissen, welche Bedingungen für Ihr Unternehmen gelten müssen, und so die perfekte Rechtsform für Ihr Business finden.
Gründungsschritt 2: Geschäftskonto eröffnen
Als Einzelunternehmer:in sind Sie nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Es ist aber dennoch auch für Einzelunternehmen ratsam, von Anfang an private und geschäftliche Zahlungen sauber voneinander zu trennen.
Gründungsschritt 3: Gewerbeanmeldung für Ihr Einzelunternehmen
Mit Ausnahme der Freiberufler:innen sind alle Einzelunternehmer:innen verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Um eine Gewerbeanmeldung für Ihr Einzelunternehmen zu tätigen, müssen Sie den Gewerbeschein ausfüllen und beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Dort müssen Sie Ihre Rechtsform, die persönlichen Daten, den Inhalt der Unternehmung und Ihre Kontodaten angeben.
Gründungsschritt 4: Einzelunternehmen beim Finanzamt anmelden
Das Gewerbeamt gibt nach Anmeldung die Informationen über die Gründung an das Finanzamt weiter und Sie erhalten automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Ihr Einzelunternehmen. In diesem Fragebogen liefern Sie dem Finanzamt eine realistische Einschätzung Ihrer zu erwartenden Umsätze. Auf dieser Basis legt das Finanzamt im Gründungsjahr die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer fest. Hier können Sie auch gleich angeben, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen, um sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien zu lassen.
Steuernummer für Freiberufler:innen
Einzelunternehmen müssen natürlich auch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Einzelunternehmen unterliegen der Einkommensteuer. Darüber hinaus zahlen Einzelunternehmen Umsatz- und Gewerbesteuer – eine Ausnahme sind Freiberufler:innen.
Gründungsschritt 5: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, IHK und HWK
Für Einzelunternehmen ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Pflicht. Ausnahme von der Regel sind auch hier wieder die Freiberufler:innen. Den meisten Freiberufler:innen steht es frei, der gesetzlichen Unfallversicherung beizutreten. Für einige freiberufliche Tätigkeiten gilt allerdings eine Versicherungspflicht.
Handelsregister für Kaufleute
Gründungsschritt 6: Meldung bei der Agentur für Arbeit
Beschäftigen Sie als Einzelunternehmer:in eigene Angestellte, müssen Sie eine Betriebsnummer (BBNR) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen und wird benötigt, um Meldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Fazit – Einzelunternehmen gründen: Vor- und Nachteile
Generell ist die Gründung eines Einzelunternehmens die einfachste Art, ein Unternehmen zu gründen. Der Gründungsprozess ist vergleichsweise einfach. Trotzdem gibt es einige Punkte, die Sie beachten müssen. Insbesondere für Freiberufler:innen gelten rechtliche und steuerliche Besonderheiten, über die Sie sich im Vorfeld informieren sollten. Jede Rechtsform bietet Ihnen dabei Vor- und Nachteile für Ihr Einzelunternehmen.
Einer der größten Nachteile: Die Haftung des Einzelunternehmens. Als Privatperson haften Sie unbeschränkt auch mit Ihrem Privatvermögen . Zudem sind Sie in Entscheidungsprozessen auf sich selbst gestellt.
Praktische Ideen für Ihre Einzelunternehmensgründung
Hier sind sechs weitere lohnenswerte Ideen für Ihre Einzelunternehmung! Holen Sie sich smarte Tipps und Anleitungen für jede Branche:
- Einzelunternehmen werden von nur einer natürlichen Person gegründet.
- Mögliche Rechtsformen für Einzelunternehmen sind Freiberufler:innen, das Kleingewerbe oder eingetragene Kaufleute.
- Je nach Art des Einzelunternehmens gelten unterschiedliche rechtliche und steuerliche Vorgaben.
- Eine Haftungsbeschränkung ist in Einzelunternehmen nicht möglich.
- Einfache Gründung: Ein Einzelunternehmen lässt sich in nur wenigen Schritten gründen.
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