Bei Unternehmer:innen, die sich als Einzelpersonen ohne Partner:in selbstständig machen, handelt es sich um Einzelunternehmer:innen. Die Rechtsform Einzelunternehmer:in bezeichnet sowohl Kaufleute als auch Freiberufler:innen oder Kleingewerbetreibende, die sich durch rechtliche und steuerliche Besonderheiten voneinander unterscheiden.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten, sollten Sie sich zunächst mit den unterschiedlichen Varianten und den Schritten vertraut machen, die zur erfolgreichen Gründung notwendig sind.