Mehrwertsteuer (MwSt.)
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchersteuer, die von Unternehmen auf ihre Produkte und Dienstleistungen aufgeschlagen wird. Sie bemisst sich an der Wertsteigerung eines Produkts: Unternehmen investieren in Ressourcen für die Produktion ihrer Waren, verarbeiten diese zu einem neuen Produkt weiter und schaffen damit einen Mehrwert.
Diese Wertsteigerung oder den Mehrwert bezahlt die Verbraucherin oder der Verbraucher am Ende in Form der Mehrwertsteuer. Sie wird dabei auf den Nettopreis der Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen und so direkt über den Kaufpreis eingezogen oder separat bei der Rechnungsstellung ausgewiesen. Sie wird von den Unternehmen direkt an das Finanzamt weitergeleitet und bleibt damit ergebnisneutral. Bei der Abführung der Steuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer bezeichnet.
Mehrwertsteuer – eine Steuer, mehrere Definitionen
Je nach Sichtweise gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für die Mehrwertsteuer. Sie ist
- eine Verkehrssteuer, das heißt, sie besteuert den Austausch von Waren und Dienstleistungen
- eine indirekte Steuer, die Unternehmen von Verbraucherinnen und von Verbrauchern einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten
- eine Gemeinschaftssteuer, die Bund, Ländern und Gemeinden zu unterschiedliche Teilen zufließt
- eine Verbrauchersteuer, die von der Endverbraucherin oder dem Endverbraucher gezahlt wird
Bedeutung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wurde 1968 in Deutschland eingeführt und stellt seitdem eine bedeutende Einnahmequelle des Staates dar. Sie besteuert den von Unternehmen geschaffenen Mehrwert auf Produkte oder Dienstleistungen und wird von Endverbraucher:innen gezahlt. Vor Einführung des Mehrwertprinzips lag die hauptsächliche Steuerlast bei den Unternehmen, die die Produkte veredeln oder die veredelten Produkte vertreiben, da sie sich mit jeder Fertigungsstufe erhöhte.
Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, wird die Steuer durch das Mehrwertprinzip auf sämtliche Stufen der Versorgungskette einschließlich des Verkaufs an Endverbraucherinnen und Endverbraucher auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Darunter fällt der gesamte Produktionsprozess angefangen beim Einkauf von Rohstoffen oder Bauteilen über Transport, Montage und Verpackung bis hin zu Versicherung und Versand.
Um die Steuerlast der Unternehmen zu senken, können diese sich zudem die Mehrwertsteuer, die sie selbst gezahlt, haben mit der Vorsteuer vom Staat erstatten lassen.
Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland
Bei Einführung der Mehrwertsteuer 1968 lag der reguläre Steuersatz bei 10 Prozent, der ermäßigte bei 5 Prozent. Während der ermäßigte Steuersatz seit 1983 bei 7 Prozent liegt, erhöht sich der reguläre Steuersatz bis heute kontinuierlich und liegt 2021 bei 19 Prozent. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage in der Corona-Pandemie wurden die Steuersätze zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 vorübergehend auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt (Quelle: Statista).
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer bezeichnen grundsätzlich dieselbe Steuerart. Allerdings betrachten sie die Steuer aus unterschiedlichen Perspektiven:
- Die Mehrwertsteuer wird von Endverbraucher:innen gezahlt und als Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeleitet.
- Die Vorsteuer wird von Unternehmen gezahlt und mit der weitergeleiteten Umsatzsteuer verrechnet.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass sich Unternehmen die Umsatzsteuer, die sie selbst für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen an andere Unternehmen zahlt, durch den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückholen können. Im Gegensatz dazu wird der Endverbraucherin oder dem Endverbraucher die gezahlte Steuer nicht erstattet.
Die Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden in Deutschland häufig synonym verwendet. Der steuerrechtlich korrekte Begriff ist Umsatzsteuer, denn es gibt ein Umsatzsteuergesetz (UStG), aber kein Mehrwertsteuergesetz.
Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und als Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Entsprechend sind sie auch dazu verpflichtet, die Steuer in ihren Rechnungen auszuweisen.
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Ausweis der Mehrwertsteuer
Unternehmen müssen in ihren Rechnungen den Nettopreis einer Ware oder einer Dienstleistung, die erhobene Mehrwertsteuer sowie den angewandten Steuersatz gesondert ausweisen. Insbesondere bei Geschäften mit gewerblichen Kundinnen und Kunden dient die Rechnung als Nachweis für das Finanzamt. Das leistende Unternehmen weist damit nach, dass es die Steuer ordnungsgemäß erhoben hat. Das Unternehmen, das die Leistung oder ein Produkt erhalten hat, weist nach, dass es die Mehrwertsteuer bezahlt hat.
Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer
Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich Unternehmer:innen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Betrug der Gesamtumsatz eines Unternehmens im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro und wird im laufenden Jahr vermutlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen, kann es sich gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Damit sind sie nicht dazu verpflichtet, Steuern von ihren Kundinnen und Kunden zu erheben. Sie verkaufen ihre Produkte und Dienstleistungen zum Nettopreis, ohne die Mehrwertsteuer aufzuschlagen. So profitieren insbesondere Privatkundinnen und Privatkunden, die die Steuer nicht erstattet bekommen, von attraktiven Preisen.
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG Abs. 1
Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall entsprechend auch nicht separat in den Rechnungen ausgewiesen. Allerdings muss ein Hinweis ergänzt werden, dass keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Wer als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, ist entsprechend auch vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Unterschiedliche Steuersätze der MwSt.
In Deutschland gelten zwei unterschiedlich Steuersätze für die Erhebung der Mehrwertsteuer. In diesem Jahr beträgt der reguläre Steuersatz in Deutschland 19 Prozent auf alle steuerpflichtigen Nettoumsätze. Der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 Prozent. Der Steuersatz ist abhängig vom verkauften Produkt bzw. der erbrachten Dienstleistung. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Welche „Gegenstände“ genau unter den ermäßigten Steuersatz fallen, regelt das Umsatzsteuergesetz, Anlage 2 (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände).
Dazu zählen beispielsweise:
- Lebensmittel und Getränke (Grundbedarf)
- Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Futtermittel
- lebende Tiere
- Bücher und Zeitungen
- Kunst- und Kulturangebote (beispielsweise Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen, Zirkusvorstellungen, Zoo- oder Kinobesuche)
- Tickets für den öffentliche Nah- und Fernverkehr
Die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern
Die Mehrwertsteuer wird nicht nur von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in Deutschland gezahlt. Auch andere europäische und nicht-europäische Länder erheben die Mehrwertsteuer. Es gelten hier jedoch abweichende Steuersätze. Die EU-Länder legen jeweils ihre eigenen Mehrwertsteuersätze fest. Der reguläre Steuersatz darf dabei nicht unter 15 Prozent betragen. Ermäßigte Steuersätze dürfen nicht unter 5 Prozent liegen.
Mit 27 Prozent ist der reguläre Steuersatz in Ungarn am höchsten. Luxemburg erhebt mit 17 Prozent den niedrigsten regulären Mehrwertsteuersatz. Die EU-Länder dürfen bis zu zwei ermäßigte Steuersätze verwenden. In Dänemark gibt es keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. EU-weit liegt der niedrigste ermäßigte Steuersatz bei 5 Prozent. Der höchste ermäßigte Steuersatz wird mit 18 Prozent in Ungarn angewandt.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer? Mehrwertsteuersätze in der D-A-C-H-Region
Im Vergleich zu Ungarn, das im EU-Vergleich die höchsten Mehrwertsteuersätze erhebt, zeigt sich insbesondere die Schweiz vergleichsweise verbraucherfreundlich.
Land | Regulärer Steuersatz | Ermäßigter Steuersatz |
---|---|---|
Deutschland | 19 % | 7 % |
Österreich | 20 % | 10% und 13% |
Schweiz | 7,7 % | 2,5 % |
Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet?
Nicht nur die Höhe der Steuersätze ist unterschiedlich. Auch die Methoden, um die Höhe der Mehrwertsteuerschuld eines Unternehmens zu berechnen, unterscheiden sich.
In der Europäischen Union ist die Rechnungsmethode die geltende Regelung zur Berechnung der Mehrwertsteuer. Die Unternehmen stellen Rechnungen aus, in denen die erhobene Mehrwertsteuer mit dem regulären bzw. dem ermäßigten Steuersatz separat ausgewiesen wird. Die Steuer, die ein Unternehmen dadurch einnimmt, wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung mit der Umsatzsteuer, die es selbst für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmen bezahlt hat, verrechnet.
Die Differenz ergibt die Steuerlast. Hat das Unternehmen mehr eingenommen als ausgegeben, schuldet er dem Finanzamt die Differenz. Hat es mehr ausgegeben als eingenommen, bekommt es das Geld vom Staat zurück.
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Ein Beispiel zur Mehrwertsteuer Berechnung:
Ein Tischler verkauft ein Bett zu einem Nettopreis von 200 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Kundin zahlt damit einen Bruttopreis von 238 Euro. Die 38 Euro führt der Tischler direkt an das Finanzamt ab.
Für das Material, das der Tischler für den Bau des Bettes benötigt hat, hat er selbst 100 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, also 119 Euro brutto, bezahlt. Diese 19 Euro kann nun von seiner Steuerlast von 38 Euro abziehen. Damit schuldet er dem Finanzamt 19 Euro.
Japan wendet zur Berechnung der Mehrwertsteuer die Subtraktionsmethode an. In diesem Fall werden anrechenbare Ausgaben eines Unternehmens von der Summe seiner Erlöse abgezogen (subtrahiert). Die Mehrwertsteuer bemisst sich am verbleibenden Betrag.
Bei der Additionsmethode werden zunächst die Erlöse eines Unternehmens zusammengezählt (addiert). Daraus ergibt sich eine Summe, von der die Wertschöpfung abgeschätzt wird, um die Mehrwertsteuer zu berechnen.
Arten der Mehrwertsteuer
Wann genau die Mehrwertsteuer verrechnet wird, hängt von den drei unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Typen ab – dem Produkt-Typ, dem Einkommen-Typ und dem Konsum-Typ:
- Der Konsum-Typ ist die gängigste Art der Mehrwertsteuer. Bei ihm wird die Steuer ohne Einschränkungen verrechnet.
- Beim Produkt-Typ wird die auf Investitionsgüter gezahlte Mehrwertsteuer nicht verrechnet.
- Beim Einkommens-Typ wird die gezahlte Mehrwertsteuer nur im Rahmen des Wertverlustes erhoben.