Das Thema Steuern spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen. Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer sind nur einige der Steuerarten, mit denen Unternehmer:innen sich beschäftigen müssen. Jede Steuerart hat ihre Besonderheiten sowie unterschiedliche Zahlungsfristen. Aber nicht alle Steuerarten sind für jedes Unternehmen relevant. Welche Steuerarten für Sie und Ihr Unternehmen eine Rolle spielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Welche Steuerarten sind für Unternehmen relevant?
Es gibt unterschiedliche Steuerarten, die eine Rolle bei der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland eine Rolle spielen. Zu den zentralen Steuerarten zählen:
Die Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung dieser direkten oder auch Gemeinschaftssteuer ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von den gesamten Einkünften der steuerpflichtigen Person. Um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen, werden unterschiedliche Arten von Einkünften, für die unterschiedliche Freibeträge gelten, zusammengerechnet. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus
- selbstständiger Arbeit
- nicht selbstständiger Arbeit
- dem Gewerbebetrieb
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen
- Land- und Forstwirtschaft
Unternehmen können ihren Gewinn durch abzugsfähige Betriebsausgaben mindern. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Personalkosten (Löhne und Gehälter)
- Sachbezüge
- Zinsen
- Anzahlungen
- Rückstellungen und latente Steuern
- abziehbare Vorsteuer
- gezahlte Umsatzsteuer
- Abschreibungen
- Materialkosten
- Mietkosten
- Versicherungen
- Kfz-Kosten
- Werbungskosten
Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens und es kann so die fällige Einkommensteuer senken. DerVerlustvortrag mindert die Steuerlast der Einkommensteuer ebenfalls erheblich.
Die Einkommensteuer unterliegt der Progression, das heißt, mit steigenden Einkünften steigt auch der Steuersatz. Der Höchstsatz beträgt bei der Einkommensteuer aktuell bei 42 %. Bis zu einem steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 € werden Einkommen nicht versteuert.
Wie hoch die Einkommensteuer letztendlich für Sie ausfällt, können Sie auf Basis Ihrer individuellen Angaben mithilfe von Einkommensteuerrechnern im Internet ausrechnen.
Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten erhoben. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuer, sondern eine Sonderform der Einkommensteuer, die Angestellte auf ihren Arbeitslohn zahlen.
Als selbstständige Person sind Sie verpflichtet, Ihre Einnahmen selbst an das zuständige Finanzamt zu melden. Die Frist für Ihre Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung mithilfe einer Steuerberatung ein, verlängert sich die Frist zur Abgabe bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Steuerpflichtige leisten vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die sie dem Finanzamt über den Zeitraum der Veranlagung der Einkommensteuer voraussichtlich schulden werden. Die Vorauszahlungen werden jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Mit dem Einkommensteuerbescheid erhalten Sie die genaue Höhe der festzusetzenden Einkommenssteuer. Haben Sie zu viel Einkommensteuer gezahlt, erhalten Sie eine Erstattung. Reichen die Vorauszahlungen nicht aus, erwartet Sie eine Steuernachzahlung.
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Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (KSt) wird auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen erhoben. Die Besteuerung ihres Einkommens ist im Körperschaftssteuergesetz (KStG) geregelt. Die Körperschaftsteuer beträgt für alle Kapitalgesellschaften derzeit 15 %. Hier wird im Normalfall der Gewinn des Kalenderjahres oder Wirtschaftsjahres als Grundlage verwendet. Der steuerpflichtige Gewinn wird durch den Betriebsvermögensvergleich berechnet.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf alle von Unternehmen im Inland erzielten Umsätze erhoben. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet dabei zwischen dem Regelsteuersatz von 19 % und dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Kleinunternehmerregelung
Unter bestimmten Umständen können Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich damit von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 € liegen und darf im laufenden Kalenderjahr maximal 50.000 € betragen.
Die Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegen in Deutschland alle Unternehmen mit Ausnahme von Freiberufler:innen. Berechnet wird die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbeertrags. Dieser ergibt sich aus dem nach Einkommensteuergesetz (EStG) oder Körperschaftsteuergesetz (KStG) ermittelten Gewinn. Die Besteuerung des Gewerbeertrags ist im Gewerbesteuergesetz (GwStG) geregelt.
Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer und relevant für Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen. Das Unternehmen selbst zahlt keine Lohnsteuer, sondern ist gemäß § 19 EStG gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer von den Löhnen und Gehältern ihrer Angestellten einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.
Korrekte Buchhaltung und Bilanzierung
Am Anfang stehen Sie vor der Aufgabe, Ihre Bücher korrekt zu führen und aktuell zu halten. Sie bilden die Basis für die Bilanzierung Ihres Unternehmens. Es gilt alle Einnahmen bis auf den Cent genau zu dokumentieren und sämtliche Rechnungen und Belege zusammenzutragen. Das Gleiche gilt für alle Unternehmensausgaben. Hier wird allerdings nach Unternehmensart und -größe unterscheiden, da manche Unternehmer:innen es mit der Buchhaltung einfacher haben als andere.
- Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen profitieren zum Beispiel von der einfachen Buchführung und einer vereinfachten Bilanzierungsmethode – der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Darüber hinaus müssen sie auch kein Kassenbuch haben. In diesem Fall sollten Unternehmer:innen in der Lage sein, ihre Buchhaltung alleine zu erledigen. Bei der Einkommensteuererklärung ist es ratsam, eine Steuerberatung zu beauftragen. Unternehmen, die zur doppelten Buchführung und Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, wird empfohlen, eine professionelle Buchhaltung zu etablieren oder ein Buchhaltungsunternehmen zu beauftragen.
Herrscht Ordnung in der Buchhaltung, ist die Basis für Steuerzahlungen wie die Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer geschaffen.
Lohnt es sich, eine Steuerberatung mit der Einkommensteuererklärung zu beauftragen?
Ob es sich für Sie lohnt, einen Steuerberatung oder externe Buchhalter:innen mit Ihrer Einkommensteuererklärung zu betrauen, hängt davon ab, wie komplex Ihre Steuerangelegenheiten ausfallen und wie viel Zeit Sie bereit sind, in diese Arbeit zu investieren. Kapitalgesellschaften werden hier einen höheren Aufwand haben als Solo-Selbstständige, Freiberufler:innen oder Freelancer. Die Lösung liegt möglicherweise in der Antwort auf folgende Fragen:
- Wie viel Zeit verbringen Sie mit Buchhaltung und der Vorbereitung der Einkommensteuererklärung?
- Gibt es eine gewinnbringende Tätigkeit, die Sie anstelle der Buchhaltung und Vorbereitung der Einkommensteuererklärung erledigen könnten?
- Wie hoch ist Ihr Stundenlohn?
- Wie viel kostet die Steuerberatung?
Übersteigen die Kosten, die entstehen, wenn Sie sich selbst um Ihre Einkommensteuererklärung kümmern, den Gewinn, den Sie in derselben Zeit mit anderen Arbeiten erwirtschaften könnten, lohnt es sich nicht mehr, diese Aufgaben selbst zu erledigen. Darüber hinaus können Sie die Kosten für die Buchhaltung und/oder Steuerberatung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung auch vom Gewinn Ihres Unternehmens absetzen.
Nichtsdestotrotz sollten Sie als Unternehmer:in darüber Bescheid wissen, welche Steuerarten für Sie relevant sind, welche Belege Sie einreichen müssen und welche Steuertermine es einzuhalten gibt. Damit sparen Sie Ihrer Buchhaltung oder Ihrer Steuerberatung im besten Fall Zeit bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und Ihnen selbst damit gleichzeitig Kosten.
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