Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Form der Steuer, welche es in Deutschland seit 1968 gibt und für den Staat eine der größten Einnahmequellen darstellt. Von anfänglichen 10 % hat sich die Umsatzsteuer auf heutige 19 % erhöht. Sie wird auf Produkte und Dienstleistungen erhoben, wodurch der Begriff fast jedem Bürger und jeder Bürgerin geläufig ist.
Berechnung der Umsatzsteuer: Ein Beispiel
Wenn ein Unternehmen nach Berechnung der Kosten und Profitspanne beispielsweise einen Einkaufspreis von 1 € eines Produktes festlegt, werden noch 19 % Umsatzsteuer addiert. Somit liegt der Verkaufspreis bei 1,19 €.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff der Umsatzsteuer mit dem Begriff der Mehrwertsteuer. Dieser Begriff hat sich in der Umgangssprache etabliert und ist auch immer noch auf Quittungen im unteren Bereich zu finden, allerdings umfasst dieser Begriff sowohl die Umsatz- als auch die sogenannte Vorsteuer.
Umsatzsteuer und Vorsteuer – was ist der Unterschied?
Eine Unterscheidung zwischen Umsatz- und Vorsteuer ist signifikant: Im Umsatzsteuergesetz ist festgelegt, dass bei der Vorsteuer von dem Anteil gesprochen wird, die dem Unternehmen beim Erwerb von Gütern anfallen. Wiederum geht es bei der Umsatzsteuer um die Steuern auf Erträge der Firma. Beim Erwerb ist die Vorsteuer also schon inbegriffen.
Somit handelt es sich zwar um die gleiche Steuer, aber je nach Perspektive wird es anders genannt.
Es gibt auch Produkte, auf welche in Deutschland nur eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben wird. Hierzu zählen Produkte wie einige Lebensmittel, Übernachtungen und Bücher und Zeitschriften.
Es gibt auch Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierzu zählen Ärzt:innen, Versicherungen und Auslandslieferungen. Dadurch, dass die 19 % letztendlich auf den Verbraucherpreis addiert werden, wird die Umsatzsteuer auch Endverbrauchersteuer genannt.
Wer muss die Umsatzsteuer zahlen?
Die Umsatzsteuer ist zwar nur ein sogenannter durchlaufender Posten für Unternehmen, was bedeutet, dass diese Beträge zwar im Unternehmen eingehen, aber in gleicher Höhe an einen Dritten, also ein anderes Unternehmen oder eben den Verbraucher oder die Verbraucherin, weitergegeben werden.
Somit ist die Umsatzsteuer erfolgsneutral für die Unternehmen. In der Regel muss aber erst einmal jedes deutsche Unternehmen die Abgabe von Umsatzsteuer leisten. Kleinunternehmen, deren Umsatz unter 22.000 € Umsatz liegt, können sich von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreien lassen.
Der Nachteil an dieser Möglichkeit ist, dass sie fünf Jahre lang als Kleinunternehmen angemeldet bleiben und somit keinen höheren Umsatz verzeichnen dürfen. Eine solche Entscheidung muss also gut überlegt sein.
Umsatzsteuern werden aus verschiedenen Sektoren bezogen. Allerdings werden nicht alle Steuern herkunftsgerecht auch wieder investiert. Beispielsweise werden Steuereinnahmen aus dem Immobiliensektor nicht unbedingt wieder in Immobilien investiert, sondern je nach Bedarf eingesetzt.
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Abrechnung der Umsatzsteuer läuft so ab, dass die Differenz von der Umsatz- und Vorsteuer vom Finanzamt berechnet wird und Sie somit entweder noch eine Nachzahlung leisten müssen oder Steuern zurückerstattet bekommen. Wenn die geleistete Vorsteuer höher war als die Umsatzsteuer, bekommen Sie Geld zurück. Im Fall des Gegenteils müssen Sie Geld nachzahlen.
Ausgenommen von Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 22.000 € pro Jahr und jenen, die von der Umsatzsteuer komplett befreit werden, wie Ärzt:innen, muss jeder Umsatzsteuerpflichtige auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Dies ist ein Formular, welches die vorzeitige Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt festlegt. Dieses Formular ist seitens des Unternehmens auszufüllen und soll einerseits dazu dienen, dem Finanzamt Verluste von Steuerzahlungen durch eventuell auftretende Insolvenzen von Unternehmen einzusparen, und andererseits für das Unternehmen eine vorzeitige Zahlung zu ermöglichen und somit eine böse Überraschung am Ende des Jahres zu vermeiden.
Wie oft muss man nun also genau einen solchen Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen? Als Existenzgründer:in müssen Sie in den ersten zwei Jahren nach der Gründung monatlich dieses Formular ausfüllen und einreichen.
Nach diesen zwei Jahren ist die Häufigkeit von Ihrem Einkommen abhängig: Bei unter 1.000 € reicht eine jährliche Abgabe aus, zwischen 1.000 € und 7.500 € müssen Sie dies quartalsweise machen und bei mehr als 7.500 € müssen Sie dies weiterhin monatlich machen.
- Finanzamt
- Bundesfinanzministerium