Lohnsteuer
Wie der Name schon verrät, soll die Lohnsteuer den Lohn besteuern. Davon ist aber nicht nur der Lohn, sondern auch das Gehalt betroffen. Anders als in einigen Ländern wird die Lohnsteuer in Deutschland direkt durch den Arbeitgeber gezahlt und somit direkt auch einbehalten.
Aus diesem Grunde spricht man auch vom Bruttogehalt und vom Nettogehalt. Das Nettogehalt ist der Betrag, den Angestellte vom Arbeitgeber am Ende eines jeden Monats auf ihr Konto erhalten. Vom Bruttogehalt spricht man folglich, wenn die Lohnsteuer noch nicht abgezogen wurde.
Der Arbeitnehmende hat also kaum einen Einfluss auf die Zahlung der Lohnsteuer. Kaum – denn durch die Steuererklärung kann die Lohnsteuer als Einkommenssteuer zumindest teilweise zurückgeholt werden. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab.
Die Lohnsteuer dient in erster Linie zur Deckung des Finanzbedarfes des Staates, u. a.:
- Zur Finanzierung von Sozialausgaben
- Für Institutionen
- Zur Verbesserung der Infrastruktur
Welche Lohnsteuerklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Es gibt verschiedene Steuerklassen, darunter:
- Steuerklasse 1 für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und getrennt Lebende
- Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3 für Ehepartner mit einem höheren Einkommen oder auch Ehepartner, von denen ausschließlich eine Person verdient
- Steuerklasse 4 Eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner, die ähnlich hohe Einkünfte erzielen
- Steuerklasse 5 Eingetragene Lebenspartner oder Ehepartner, die ein sehr niedriges Einkommen erzielen
- Steuerklasse 6 – für Einkünfte aus Zweit- und Drittjobs, Nebenjobs, Minijobs, Aushilfsjobs etc.
Wer muss Lohnsteuer zahlen?
Die Lohnsteuer ist auf Einkünfte zu zahlen, die einer nicht selbstständigen Tätigkeit entspringen.
Nicht nur Arbeitnehmende müssen die Lohnsteuer zahlen: Auch Minijobber:innen, Auszubildende, Arbeiter:innen oder geringfügig Beschäftigte müssen sie zahlen.
Die Lohnsteuer wird allerdings nicht ausschließlich auf den Lohn gezahlt, sondern auch auf sogenannte geldwerte Vorteile und sonstige Sachbezüge. Dazu können unter anderem gehören:
- Essensgutscheine
- Dienstwagen
Zwar ist laut § 19 des EstG der Arbeitnehmende der Steuerschuldende, weshalb man bei der Lohnsteuer auch von einer direkten Steuer spricht.
Deshalb ist der Arbeitnehmende allerdings nicht automatisch dafür verantwortlich, die Lohnsteuer auch abzuführen oder gar zu berechnen. Diese Aufgabe erfüllt der Arbeitgeber: Er berechnet die Höhe der Lohnsteuer jeden Monat basierend auf einem Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmenden, gemäß Paragraf 38 Abs. 3 EstG.
Außerdem berechnet der Arbeitgeber:
- Den Solidaritätszuschlag
- Die Kirchensteuer
… und führt diese laut Paragraf 41 EstG direkt an das Finanzamt ab.
Da der Arbeitgeber die Lohnsteuer gemeinsam mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer berechnet, hat er auch die Verantwortung für die korrekte Berechnung und die Zahlung der Lohnsteuer.
Wie Sie sich sicherlich schon denken können: Die Lohnsteuer zählt zu der Gruppe der Quellensteuern, da sie direkt an der Entstehung „abgezapft“ werden – nämlich beim Arbeitgeber, noch bevor der Arbeitnehmende das Geld erhält.
Viele von Ihnen kennen sicherlich noch die gute, alte Lohnsteuerkarte aus Papier. Diese wurde mittlerweile durch das voll elektronische Verfahren ELStaM abgelöst.
Ab wann muss Lohnsteuer gezahlt werden?
Wann eigentlich die Lohnsteuer gezahlt werden muss, ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Außerdem sind viele Steuerzahler:innen verwirrt von folgenden beiden Begriffen:
- Lohnsteuer
- Einkommenssteuer
Die Lohnsteuer ist allerdings im Prinzip ein Teil der Einkommenssteuer und nicht direkt eine eigene Steuer. Wie der Name schon sagt, wird die Lohnsteuer auf Lohn und Gehalt bezahlt.
Sobald in Ihrem Unternehmen ein:e Mitarbeiter:in anfängt, sind Sie dazu verpflichtet, ihn oder sie fristgerecht beim Finanzamt anzumelden – und zwar nicht bei irgendeinem Finanzamt, sondern dem Finanzamt Ihres Unternehmens (nicht dem Finanzamt des Angestellten).
Beachten Sie hierbei, dass hier eine Frist von zehn Tagen ab Einstellungsdatum gilt. Diese Fristen variieren jedoch nach der Höhe der im Vorjahr abgeführten Lohnsteuer:
- Monatliche Anmeldung, wenn Sie mehr als 4.000 Euro Lohnsteuer abgeführt haben
- Vierteljährliche Anmeldung, wenn Sie mehr als 1.000 Euro Lohnsteuer abgeführt haben
- Jährliche Anmeldung, wenn Sie nur bis zu 1.000 Euro Lohnsteuer abgeführt haben
Die Lohnsteuererklärung müssen Sie mittlerweile direkt online im sogenannten ELSTER Portal abgeben. Sie sollten beachten: Als Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitenden sind Sie dazu verpflichtet, am Ende eines jeden Jahres einen sogenannten Lohnsteuerausgleich durchzuführen.
Es kann nämlich sein, dass, trotz enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt, Ihre Mitarbeitenden am Ende des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer muss den Arbeitnehmenden dann am Jahresende zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist die Lohnsteuer?
Die Höhe der Lohnsteuer hängt ganz vom monatlichen Verdienst, aber auch von der Steuerklasse ab.
In Steuerklasse 3 liegt dieser Maximalbetrag bei 1952 Euro brutto. Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Steuerschuld Ihrer Angestellten auch durch sämtliche Freibeträge minimiert werden kann.
- Lohnsteuer Rechner
- Mehrwertsteuer-Rechner
- Bundesministerium der Finanzen