Steuerfreibetrag
Der Steuerfreibetrag beschreibt einen festgelegten Anteil des insgesamt zu versteuernden Betrages, für den der oder die Steuerpflichtige keine Steuern zahlen muss.
Dies soll primär der vorzeitigen Steuerentlastung derjenigen dienen, die kein hohes Einkommen haben. Vorzeitig bedeutet, dass man beim Beantragen des Steuerfreibetrags seine Steuern bereits monatlich anstatt jährlich bzw. nach Abgabe und erfolgter Prüfung der Steuererklärung zurückbekommt.
Dieser Steuerfreibetrag bezieht sich nicht nur auf fest angestellte Arbeitnehmende, sondern genauso auf Auszubildende, Studierende, Freiberufler:innen und Rentner:innen.
Dieser Betrag wird alle zwei Jahre neu berechnet und wirtschaftlichen Faktoren, die sich auf die Ausgaben auswirken können wie beispielsweise die Inflation, angeglichen.
Es wird zwischen verschiedenen Formen des Steuerfreibetrages unterschieden. Der wohl bekannteste ist der sogenannte Grundfreibetrag. Der Name deutet schon an, dass dieser steuerfreie Betrag die Grundbedürfnisse eines Einzelnen sicherstellen soll.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
Im Jahre 2024 wird dieser Betrag auf 11.784 € für Ledige bzw. 23.208 € für Ehepaare festgelegt.
Die Besonderheit am Grundfreibetrag ist, dass selbst wenn Sie mehr als diesen Betrag im Jahr verdienen, der Grundfreibetrag trotzdem weiterhin keiner Steuerpflicht unterliegt.
Wenn für geschäftliche Zwecke höhere Ausgaben anfallen, können Sie mit dem sogenannten Lohnsteuerfreibetrag einen individuellen Antrag auf Senkung von Steuern stellen. Unter solche Kosten fällt zum Beispiel die Anschaffung von Arbeitskleidung. Diese Ausgaben werden jedoch erst ab einem Wert von 600 € anerkannt.
Die nächste Form des Steuerfreibetrags ist der Kinderfreibetrag. Da durch Kinder logischerweise die Ausgaben steigen, gibt es einen zusätzlichen steuerfreien Betrag pro Kind. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen, zum einen dem eben bereits angesprochenen Grundfreibetrag und zum anderen dem BEA, dem sogenannten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Letzterer ändert sich in der Regel nicht.
Allerdings ist zu beachten, dass ein Steuerpflichtiger oder eine Steuerpflichtige nicht den Kinderfreibetrag und Kindergeld zur gleichen Zeit genießen kann. Das Finanzamt prüft mit einer sogenannten Günstigerprüfung jährlich, welche Variante für den Steuerzahler oder die Steuerzahlerin besser ist.
Das Kindergeld wird in unregelmäßigen Perioden angepasst und beläuft sich seit Januar 2023 auf jeweils 250 € pro Kind. Der Kinderfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 6.024 € im Jahr.
Wer kann den Steuerfreibetrag beantragen?
Der Gerechtigkeit halber können natürlich nicht nur die leiblichen Eltern eines Kindes den Steuerfreibetrag für Kinder beantragen, sondern je nach Sorgerecht genauso Stiefeltern, Großeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern.
Es gibt noch weitere Formen von Kosten, die unter den Steuerfreibetrag fallen. Hierzu gehören unter anderem der Ehrenamtsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Rentenfreibetrag, Freibeträge der Erbschaftssteuer, der Rabattfreibetrag und sogar auf Zahlungen für allgemeinnützige Zwecke wie Spenden kann man einen Steuerfreibetrag beantragen.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle dieser Beträge jährlich angeglichen werden, sondern manchmal eine unregelmäßige Anpassung stattfindet oder bereits ein jährlicher Abstieg des Betrags mit einberechnet ist.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Steuerfreibetrag und der Steuerfreigrenze?
Die Steuerfreigrenze ist eine weitere Art der Entlastung des Steuerzahlers.
Der wohl signifikanteste Unterschied ist, dass ab Übersteigen des Betrages die Freigrenze für den Steuerzahler wegfällt und somit Steuern auf den kompletten Betrag anfallen. Das kommt daher, dass der Staat bei einer höheren Grenze große Steuereinnahmen einbüßen müsste.
Somit sind Steuerfreigrenzen im Gegensatz zu Freibeträgen eher unbeliebt bei Steuerzahler:innen. Daher sollte der oder die Steuerpflichtige stets darauf bedacht sein, die Freigrenze nicht zu überschreiten.
Das wohl bekannteste Beispiel sind Sachbezüge unter dem Recht der Lohnsteuer, beispielsweise Wohnung oder Kleidung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerfreibetrag und einem Pauschbetrag?
Der sogenannte Pauschbetrag bezeichnet eine weitere Art der Steuerentlastung. Bis zum festgelegten Betrag des Pauschbetrages muss für die Rückzahlung kein Beleg beigefügt werden, was den Pauschbetrag somit vom Steuerfreibetrag unterscheidet.
Unter den Pauschbetrag fällt zum Beispiel die sogenannte Pendlerpauschale für Arbeitspendler:innen oder die Kosten für Verpflegung auf Dienstreisen.
Muss man einen Steuerfreibetrag beantragen?
Ja, außer dem Grundfreibetrag ist jeder Steuerfreibetrag zu beantragen. Der Grundfreibetrag gilt automatisch für jeden Steuerpflichtigen und somit besteht keine Pflicht zum Antrag.
Bei jeder oben genannten und allen weiteren existierenden Formen des Steuerfreibetrags bleiben gewisse Dinge zu beachten, wie anhand des oben genannten Beispiels zum Kinderfreibetrag und Kindergeld zu sehen ist. Informieren Sie sich also im Vorfeld über die jeweilige Art des Freibetrags.
Der Steuerfreibetrag kann in der Regel ab Oktober bis Ende November beantragt werden. Das Formular gibt es beim Finanzamt. Nötig hierfür sind die Steuer-Identifikationsnummer und der ausgefüllte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, welchen Sie einfach im Internet herunterladen können. Hohe Aufwendungen müssen jedes Jahr erneut beantragt werden.
Fazit zum Steuerfreibetrag
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Beträge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei sind. Die bekannteste Art des Steuerfreibetrags ist der Grundfreibetrag. Dieser Betrag liegt momentan bei 11.784 € für Ledige bzw. 23.208 € für Ehepaare und wird jedes Jahr wirtschaftlichen Fluktuationen angeglichen.
Die Besonderheit am Grundfreibetrag ist, dass selbst bei Überschreitung dieses Einkommens der festgelegte Betrag nicht versteuert werden muss.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Formen des Steuerfreibetrages, welche unterschiedlich in ihrer Höhe ausfallen und teilweise unregelmäßig angepasst oder sogar gesenkt werden. Wichtig ist also, sich vor der Steuererklärung genau zu informieren.
Außerdem ist wichtig, dass Sie außer dem Grundfreibetrag einen Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragen müssen. Informieren Sie sich zudem über gewisse Ausnahmen bei den verschiedenen Formen des Steuerfreibetrages.