Einkommensteuererklärung
Mit der Einkommensteuererklärung melden Sie Ihre Zahlung der Einkommensteuer an. Sie informieren das Finanzamt über sämtliche Einkünfte, über abzugsfähige Ausgaben, Ihr Nettoeinkommen sowie die zu zahlende Einkommensteuer.
Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen vom Finanzamt vorgegebenen Formularen, welche jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Die genauen Inhalte und Informationen, die in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind, sind ebenfalls von der Finanzverwaltung über die Formulare vorgegeben. Sie müssen die Formulare ausfüllen, die für Ihre Einkommensteuererklärung von Bedeutung sind.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Eine Einkommensteuererklärung muss abgeben, wer steuerpflichtig ist. Steuerpflichtig ist, wer folgende Einkünfte hat: Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen, Vermietung sowie Verpachtung und sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel Versorgungsleistungen oder private Rentenbezüge.
Diese Einkünfte müssen immer dann versteuert werden, wenn sie über dem jährlichen Freibetrag liegen. Der Freibetrag ist der Betrag, den Sie einnehmen dürfen, ohne dass Einkommensteuer erhoben wird. Nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen, sind somit Personen, die ein jährliches Gesamteinkommen unter dem steuerlichen Freibetrag von 11.604 €. Für gemeinsam Veranlagte, zum Beispiel ein Ehepaar, liegt dieser Steuerfreibetrag doppelt so hoch.
Selbstständige und Freiberufler:innen erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und müssen deshalb eine Einkommensteuererklärung einreichen. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit betreffen Arbeitnehmer:innen. Für diese Personen gilt eine beschränkte Steuerpflicht, da die Einkommensteuer normalerweise bereits durch die Zahlung der Lohnsteuer abgegolten ist.
Das bedeutet, dass keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden muss. Trotzdem: Es kann auch für diese Personengruppe sinnvoll sein, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung freiwillig einzureichen, um eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, dass Sie zum Beispiel als Rentner:in, Student:in oder auch als Arbeitnehmer:in eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen, wenn Sie hohe Nebeneinkünfte über dem steuerlichen Freibetrag erzielen. Diese Nebeneinkünfte können Einnahmen aus verschiedenen Bereichen sein, wie beispielsweise hohe Pacht- sowie Mieteinnahmen, Zinsen und auch Einnahmen durch Jagd.
Wie wird die Einkommensteuererklärung abgegeben?
Wichtig: Wer die Abgabefristen versäumt, muss Versäumniszuschläge bezahlen. Reichen Sie freiwillig eine Einkommensteuererklärung ein, haben Sie vier Jahre lang Zeit, die Erklärung für das betreffende Jahr nachzureichen. Nach vier Jahren verfällt Ihr Anspruch, die jeweilige Einkommensteuererklärung überprüfen zu lassen und Rückzahlungen vom Finanzamt zu erhalten.
Die Einkommensteuererklärung müssen Steuerpflichtige online beim Finanzamt einreichen. Die Abgabe wird über eine Software namens Elster gemacht. Mehr über dieses Tool erfahren Sie in dem Artikel über Elster. Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Einkommensteuererklärung online oder auf Papier einreichen.
Die Papierformulare sind genauso wie die Online-Formulare vom Finanzamt vorgegeben und können über die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) heruntergeladen werden.
Übrigens: Wenn Sie selbstständig sind und ein Geschäftskonto haben, können Sie die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung aufführen und sich so die Kosten zurückholen.
Welchen Zweck hat die Einkommensteuererklärung?
Allgemein hat die Einkommensteuererklärung einen ganz einfachen Zweck: die Darlegung und Offenlegung Ihrer Daten sowie Informationen gegenüber der Finanzverwaltung. Das Finanzamt benötigt Ihre Angaben, um die exakte Höhe der Einkommensteuer zu überprüfen und zu berechnen.
Basierend auf diesen Daten errechnet das Finanzamt, wie viel Sie an Einkommensteuer für das betreffende Jahr zahlen müssen, wie viel Einkommensteuer Sie noch nachzahlen müssen oder ob Sie eine steuerliche Rückzahlung vom Staat erhalten.
Tipp: Personen, die eine Einkommensteuererklärung einreichen, dazu aber nicht verpflichtet sind, können von der Einkommensteuer profitieren. Als Arbeitnehmer:in haben Sie durch die Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, über Freibeträge, Werbungskosten oder sonstige Ausgaben Ihr Einkommen zu mindern.
Wenn Sie bereits gezahlte Lohnsteuer, also die zu zahlende Einkommensteuer übersteigen, erhalten Sie die Differenz als Rückzahlung des Finanzamtes. Somit können Sie in vielen Fällen von einer Einkommensteuererklärung profitieren, obwohl Sie nicht verpflichtet sind, diese abzugeben.
Was wird mit der Einkommensteuererklärung gemeldet?
Mit der Einkommensteuererklärung werden das Nettoeinkommen und die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer gemeldet. Damit das Finanzamt die Werte des Nettoeinkommens und der Einkommensteuer überprüfen kann, müssen ziemlich viele Angaben und Informationen eingereicht werden.
Zu diesen gehören auf der einen Seite die Einnahmen und Einkünfte einer Person, sprich das Gesamteinkommen eines Jahres und auf der anderen Seite die Abzüge. Die Abzüge sind Werbungskosten und sonstige Ausgaben, die von dem jährlichen Gesamteinkommen abgezogen werden können. Bei selbstständig Tätigen können außerdem Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Was nach den Abzügen stehen bleibt, ist das Nettoeinkommen, die Grundlage, um die Höhe der Einkommensteuer festzulegen.
Die Abzüge sind gesetzlich verankert im Einkommensteuergesetz (EStG) und werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) näher beschrieben und definiert. Die wichtigsten abzugsfähigen Beträge sind Werbungskosten und Sonderausgaben.
Werbungskosten sind zum Beispiel Ausgaben für Bewerbungen, Fahrten zur Arbeit oder Arbeitsmittel, genauso wie Kosten für die Ausbildung und für eine Fortbildung. Zu Sonderausgaben zählen unter anderem Pflege- und Unterhaltskosten, Spenden, Kranken- und Elterngeld, Beiträge zur Riester-Rente und auch Handwerkerkosten.
Tipp: Gerade die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden schnell vergessen. Denken Sie also daran, auch Rechnungen für Handwerksarbeiten oder für eine Haushaltshilfe aufzubewahren und diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wichtig: Denken Sie daran, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Bankverbindung in Ihre Einkommensteuererklärung anzugeben. Arbeitnehmer:innen müssen zusätzlich ihren Lohnsteuerbescheid anhängen. Bewahren Sie zudem alle Belege und Rechnungen für angegebene abzugsfähige Ausgaben auf!
Nachweise müssen zwar nicht mehr direkt an die Einkommensteuererklärung angehängt werden, dennoch fordert das Finanzamt Belege zur Überprüfung der Einkommensteuererklärung in manchen Fällen ein. Digitales Belegmanagement hilft Ihnen dabei, Ihre Belege platzsparend und sicher zu archivieren. Im Falle einer Kontrolle haben Sie sie zugleich zur Hand.
Einkommensteuererklärung – ein zusammenfassender Überblick
Personen, die Nebeneinkünfte haben und selbstständig sowie freiberuflich Tätige sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen, wenn ihre Einnahmen über dem steuerlichen Freibetrag liegen.
Arbeitnehmer:innen sind an sich nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, dies zu tun, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzahlen zu lassen.
Bei der Erstellung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung sollten Sie beachten, alle Fristen einzuhalten und vollständige Informationen anzugeben, dazu zählen Einnahmen wie auch alle abzugsfähigen Ausgaben.