Gewerbe
Ein Gewerbe ist jene selbstständige Tätigkeit ohne Arbeitgeber:in, die auf eigenes finanzielles Risiko ausgeübt wird.
Wer über einen bestimmten Zeitraum eine wirtschaftliche Tätigkeit, selbstständig auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und mit der Absicht, dadurch Gewinne zu erzielen, ausübt, gilt in Deutschland als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender. Das heißt, alle produzierenden und verarbeitenden Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen sind Gewerbebetriebe. Ausnahmen bilden Freiberufler:innen sowie Unternehmer:innen in der Urproduktion.
Um ein Gewerbe zu betreiben, müssen Sie vor Aufnahme des Betriebs das Gewerbeamt über Ihre selbstständige gewerbliche Tätigkeit informieren. Sie müssen ein Gewerbe anmelden und auf Ihre Einnahmen Gewerbesteuer zahlen. Ein Gewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden und unterliegt damit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Darüber hinaus sind Gewerbetreibende Pflichtmitglieder in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
Welche Voraussetzungen für ein Gewerbe gibt es?
Um nach der Gesetzgebung als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender zu gelten, müssen Sie einige Merkmale erfüllen.
Wie bereits erwähnt, muss die Absicht bestehen, dass das Gewerbe für einen gewissen Zeitraum betrieben wird.
Hierbei spielt Regelmäßigkeit auch eine Rolle, wobei die Definition von Regelmäßigkeit unterschiedlich ausfallen kann. Eine Ausnahme wäre beispielsweise ein Eisladen mit ausschließlicher Tätigkeit in den Sommermonaten.
Die vorausgesetzte Gewinnerzielung bedeutet, dass der entstehende Umsatz nicht allein zur Kostendeckung dienen soll, sondern eine Einstufung zur beabsichtigten Erzielung eines Gewinns klar aufzuführen sein muss. Jedoch wird bei einem sehr geringen Gewinn oft nachgeprüft, ob die Tätigkeit rechtskräftig ausgeführt wird.
Außerdem ist es wichtig, dass die Tätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass jegliche Art von Schwarzarbeit oder illegalen Handlungen nicht zulässig für die Anmeldung eines Gewerbes ist. Des Weiteren muss die Handlung nach außen gerichtet sein, was bedeutet, dass die Ausführung und Absicht für Dritte offensichtlich erkennbar sein müssen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes ist die Selbstständigkeit. Hierbei ist die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und freien Berufen wichtig, aber dazu im nächsten Absatz mehr. Als selbstständig gelten jene Personen, die die Ausführung ihrer Tätigkeit nach ihren Vorstellungen gestalten und keine festen Arbeitszeiten haben.
Dadurch, dass sie keine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber haben, sind sie finanziell unabhängig und müssen somit auch Rechnungen selbst schreiben sowie ein gewisses Risiko selbst tragen.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Wie eben bereits angesprochen, ist eine Differenzierung zwischen freien Berufen und Selbstständigkeit von hoher Relevanz. Freie Berufe erfordern nämlich im Gegensatz zu Berufen in der Selbstständigkeit gewisse Qualifikationen, die sehr hoch sind. Hierzu gehören beispielsweise Ärztinnen, Ärzte, Anwältinnen, Anwälte sowie Notarinnen und Notare.
Außerdem gelten Berufe in der Land- und Forstwirtschaft, Berufe der Verwaltung des eigenen Vermögens und jene wissenschaftliche sowie künstlerische Fähigkeiten nicht als Gewerbe.
Einer gesetzlichen Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes unterliegen nur die Gewerbetreibenden. In Deutschland besteht allerdings die Gewerbefreiheit, wodurch prinzipiell jeder ein Gewerbe anmelden kann. Je nach Geschäftsform gibt es verschiedene Dokumente, die zur Anmeldung vorliegen müssen.
Wie erfolgt eine Anmeldung zum Gewerbe und welche Kosten fallen an?
Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt im jeweiligen Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt. Je nach Stadt können diese Ämter im Rathaus, Bezirks- oder Bürgeramt sein. Inzwischen gibt es aber auch schon die Möglichkeit, ein Gewerbe mit einem Download eines Formulars online anzumelden.
Für die Anmeldung benötigen Sie gewisse Dokumente. Zum einen brauchen Sie ein Ausweisdokument und den Antrag zur Gewerbeanmeldung. Je nach Branche und Tätigkeit können noch andere Dokumente wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.
Über den Zeitpunkt der Anmeldung lässt sich sagen, dass die Anmeldung vor dem Beginn der Tätigkeit erfolgen sollte. Dies erspart Ihnen eventuelle Schwierigkeiten und in vielen Branchen wie beispielsweise der Gastronomie ist eine Ausführung der Tätigkeit ohne den vorliegenden Gewerbeschein auch gar nicht möglich.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen je nach Standort zwischen 15 € bis zu 60 €.
Erfahren Sie alles zur Gewerbeanmeldung in unserem detaillierten Leitfaden.
Welche Folgen hat eine Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt, die IHK, die Handwerkskammer, das Handelsregistergericht, das Eichamt, das staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft über Ihr Gewerbe.
Jedes dieser Institute werden dem Gewerbetreibenden daraufhin Dokumente schicken, die Gewerbetreibende ausfüllen und zurückschicken müssen. Hierzu gehört beispielsweise das Formular zur steuerrechtlichen Erfassung vom Finanzamt.
Was sind die Vor- und Nachteile vom Gewerbe?
Der Vorteil einer Anmeldung eines Gewerbes ist, dass Sie als Gründer:in nach wie vor viele Freiheiten haben. Der Prozess zur Anmeldung mag etwas mühselig erscheinen, aber es kann Ihnen durchaus Vorteile bringen. Dazu gehört, dass Sie nun im Handelsregister eingetragen sind und Zugang zu Großhandelsunternehmen mit speziellen Preisen bekommen.
Sie müssen also jährlich eine Steuererklärung für Ihr Unternehmen abgeben und somit eventuell auch Steuern zahlen.
Sobald Sie diesen Antrag einmal gestellt haben, sind Sie an diese Regelung gebunden, weswegen Sie sich diese Entscheidung gut überlegen sollten. Die Einstufung als Kleinunternehmer:in führt dazu, dass Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen, aber auch keine Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Wenn Sie sich nicht als Kleinunternehmer:in einstufen lassen, müssen Sie die Umsatzsteuer zahlen, können aber mit der Vorsteueranmeldung die Mehrwertsteuer zurückgezahlt bekommen.
Außerdem müssen Sie bei Veränderungen, beispielsweise einer Verlegung des Standortes oder neuen Dienstleistungen, das Gewerbeamt auf dem Laufenden halten.
Fazit Gewerbe: Die wichtigsten Punkte
Ein Gewerbe ist eine Tätigkeit von Selbstständigen in eigener Sache und auf eigenes finanzielles Risiko. Für die Bezeichnung als Gewerbe und der Anmeldung zum Gewerbe müssen Gründer:innen einige Voraussetzungen erfüllen, wobei die wichtigsten sind, dass sie oder er eine dauerhafte sowie regelmäßige Tätigkeit planen und einen Gewinn erzielen möchten, der höher als die Kostendeckung liegt.
Während in Deutschland eine Gewerbefreiheit besteht, müssen Gewerbetreibende ein Gewerbe anmelden. Menschen in freien Berufen, welche gewisse Qualifikationen erfordern wie Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte, unterliegen dieser Pflicht nicht.
Die Anmeldung erfolgt im Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt und kostet zwischen 15 € bis 60 €. Inzwischen gibt es aber auch Onlineformulare, mit der Sie das Formular ganz einfach online beantragen können. Nach der Anmeldung werden vom Gewerbeamt sämtliche andere Ämter informiert und Sie erhalten Post mit weiteren Dokumenten, die Sie ausfüllen müssen, da sich die steuerrechtlichen Bestimmungen für Sie ändern.
Ein Gewerbe anzumelden, bringt Vor- und Nachteile mit sich. Zu den Nachteilen gehören der aufwendige Prozess der Anmeldung und die einhergehende Pflicht zur Steuererklärung, solange Sie keinen Antrag auf Kleinunternehmen gestellt haben.
Zu den Vorteilen gehört, dass Sie im Firmenbuch eingetragen sind und Zugang zu Großhandelsunternehmen mit speziellen Preisen für Gewerbetreibende bekommen.