Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) dazu verpflichtet, das Gewerbeamt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Selbstständigkeit zu informieren, um das Gewerbe anzumelden. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Ob normales Gewerbe oder Kleingewerbe: Ihr erster Weg führt Sie zum zuständigen Gewerbeamt.
Das Formular, um Ihr Kleingewerbe anzumelden, finden Sie zum Download bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Das ausgefüllte Formular können Sie per Post an das Gewerbeamt schicken. Sie können es aber auch persönlich dort abgeben. Sollten Fragen auftauchen, können Sie diese gleich vor Ort klären und ein gültiges Ausweisdokument sowie notwendige Bescheinigungen vorlegen.
In vielen Städten – beispielsweise in Berlin, Hamburg, Köln oder München – oder Gemeinden besteht die Möglichkeit, ein Kleingewerbe online anzumelden.
Haben Sie Ihr Gewerbe angemeldet, gibt das Gewerbeamt die Information über Ihre Gründung an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie an die Berufsgenossenschaft weiter.