Ein Kleingewerbe anzumelden ist einfach. Die notwendigen Gründungsschritte sind schnell erledigt und die Gründungskosten sind vergleichsweise gering. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen für die Kleingewerbeanmeldung erfüllt sein. Was muss man beachten, um ein Unternehmen als Kleingewerbe anmelden zu können? Hier erfahren Sie es.
Im Überblick: Die 7 Schritte zur Anmeldung Ihres Kleingewerbes
Um ein Kleingewerbe anzumelden, braucht es nur ein paar einfache Schritte.
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Anmeldung beim Finanzamt
- Anmeldung bei der IHK oder HWK
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
- Gesellschaftsvertrag erstellen
- Geschäftskonto eröffnen
Schritt 1: Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden
Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) dazu verpflichtet, das Gewerbeamt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Selbstständigkeit zu informieren. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Ob normales Gewerbe oder Kleingewerbe: Ihr erster Weg führt Sie zum zuständigen Gewerbeamt.
Das Formular, um Ihr Kleingewerbe anzumelden, finden Sie zum Download bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Das ausgefüllte Formular können Sie per Post an das Gewerbeamt schicken. Sie können es aber auch persönlich dort abgeben. Sollten Fragen auftauchen, können Sie diese gleich vor Ort klären und ein gültiges Ausweisdokument sowie notwendige Bescheinigungen vorlegen.
In vielen Städten – beispielsweise in Berlin, Hamburg, Köln oder München – oder Gemeinden besteht die Möglichkeit, ein Kleingewerbe online anzumelden.
Besonderheiten bei der Anmeldung eines Kleingewerbes
Haben Sie Ihr Gewerbe angemeldet, gibt das Gewerbeamt die Information über Ihre Gründung an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie an die Berufsgenossenschaft weiter.
Schritt 2: Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden
Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt an das Finanzamt zurücksenden, um Ihre Kleingewerbe-Steuernummer zu erhalten. Planen Sie auch internationale Handelsbeziehungen einzugehen, können Sie mit diesem Fragebogen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Nach der Gewerbeanmeldung und der Anmeldung beim Finanzamt gilt Ihr Unternehmen offiziell als gegründet.
Schritt 3: Kleingewerbe bei der IHK oder HWK anmelden
Als Gewerbetreibende sind Sie Pflichtmitglieder in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Der Erfassungsbogen für Ihre Mitgliedschaft wird Ihnen von der zuständigen Kammer zugeschickt.
Beitragsbefreiung des Kleingewerbes
Beitragsbefreiung des Kleingewerbes
Waren Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht anderweitig selbstständig tätig, können Sie sich als Kleingewerbetreibender ohne Eintrag in das Handelsregister nach IHK-Gesetz für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise vom IHK- bzw. HWK-Beitrag befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Jahresgewinn unter 25.000 € liegt.
Liegt der Gewinn, den Sie mit Ihrem Kleingewerbe in einem Geschäftsjahr erzielen, unter 5.200 €, können Sie sich vollständig vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
Schritt 4: Kleingewerbe bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, ist Pflicht. Sie erfolgt bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Beruf zuständig ist. Arbeiten Sie in einem Bereich, der keiner BG zugeordnet werden kann, ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Sie zuständig.
Schritt 5: Kleingewerbe bei der Agentur für Arbeit anmelden
Beschäftigt Ihr Unternehmen eigene Angestellte, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer (BBNR) für Ihr Kleingewerbe beantragen. Mit dieser Nummer werden Unternehmen in Deutschland eindeutig identifiziert, um Meldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Schritt 6: Gesellschaftsvertrag erstellen
Eine notarielle Beurkundung ist bei der Gründung eines Kleingewerbes nicht notwendig. Bei Einzelunternehmen und der GbR benötigen Sie nicht einmal einen schriftlichen Vertrag. Allerdings ist es für Gesellschafter:innen einer GbR dennoch empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu schließen, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Der Gesellschaftsvertrag sollte dabei mindestens die folgenden Punkte regeln:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Zweck und Unternehmensgegenstand
- Gesellschafter:innen und Kapitalanteile
- Beschlussfassung und Stimmrecht
- Gewinnverteilung
- Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse
- Regelung zur Übertragung von Anteilen
- Auflösungs- und Nachfolgeregelungen
Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen
Um ein Kleingewerbe anzumelden, benötigen Sie ein Geschäftskonto für Kleinunternehmer:innen. Zwar sind nur Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Es lohnt sich jedoch für alle Unternehmer:innen, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Insbesondere Kleingewerbetreibende, die als Einzelunternehmer:innen oder Gesellschafter:innen einer GbR auch mit ihrem privaten Vermögen haften, sollten private und berufliche Ausgaben von Anfang an sauber zu trennen.
Das Online-Geschäftskonto von Qonto ist speziell auf die Bedürfnisse von Kleingewerbetreibenden zugeschnitten. So behalten Sie Ihre Finanzen jederzeit im Blick und erleichtern sich dank der Integration einer Buchhaltungssoftware die Buchführung sowie die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung.
In welchen Rechtsformen kann ich ein Kleingewerbe anmelden?
Sie können ein Unternehmen nur unter der Voraussetzung, dass es nicht handelsregisterpflichtig ist, als Kleingewerbe anmelden. Damit sind die folgenden Rechtsformen von der Kleingewerbeanmeldung ausgeschlossen:
- eingetragene Kaufleute (e. K.)
- Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
Lediglich natürliche Personen, also Einzelunternehmer:innen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dürfen ein Kleingewerbe anmelden.
Welche Kosten entstehen bei der Kleingewerbeanmeldung?
Die Kosten, um ein Kleingewerbe anzumelden, sind unabhängig von der Anmeldung eines Haupt- oder Nebengewerbes und betragen je nach Gemeinde 10 bis 60 €.
Buchführung im Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende sind nicht zur doppelten kaufmännischen Buchführung verpflichtet, müssen keine Bilanz erstellen, keinen Jahresabschluss veröffentlichen und keine Inventur durchführen. Beim Kleingewerbe genügt die einfache Buchführung. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle, die innerhalb eines Jahres eintreten und zu einer Veränderung des Firmenvermögens führen, jeweils als einzelner Posten chronologisch in einem Kassenbuch aufgeführt. Die Vorfälle stellen Sie als Einnahmen und Ausgaben in einer Tabelle gegenüber.
Voraussetzung für diese Art der Buchführung ist, dass:
- Ihr Gewerbe nicht im Handelsregister eingetragen ist.
- Ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 600.000 € lag.
- und/oder Ihre Gewinne weniger als 60.000 € betrugen.
Sind Kleingewerbe von der Gewerbesteuer befreit?
Der Status Kleingewerbe befreit Sie nicht von der Pflicht, Ihr Gewerbe anzumelden und die Gewerbesteuer zu bezahlen. Kleingewerbe sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Für Einzelunternehmer:innen gilt allerdings eine großzügige Freigrenze. Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 24.500 € sind Sie von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Dieser Betrag gilt übrigens pro Anmeldung eines Kleingewerbes. Melden Sie zwei Unternehmen an, können Sie den Freibetrag also zweimal in Ihrer Kleingewerbe-Steuererklärung geltend machen.
Der Ertrag, der über diese Grenze hinausgeht, wird mit 3,5 % und dem entsprechenden Hebesatz der zuständigen Gemeinde versteuert.
Welche Steuerarten sind für das Kleingewerbe relevant?
Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, sind Sie einkommen-, umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn oder Ertrag Ihres Unternehmens erhoben. Bis zu einer Freigrenze von 24.500 € pro Jahr sind Sie von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
Anrechnung der Gewerbesteuer
Anrechnung der Gewerbesteuer
Um Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften und damit auch Kleingewerbe von der Zahlung der Gewerbesteuer zu entlasten, wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Dabei wird die Einkommensteuer, die anteilsmäßig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, um das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages reduziert.
Mehr zum Thema Steuern in Kleingewerbe finden Sie in unserem Ratgeber.
Unterschied Kleingewerbe und Kleinunternehmen
Die Ähnlichkeit der Begriffe legt den Gedanken nahe, dass hier ein Zusammenhang besteht. Tatsächlich gibt es aber einen ganz erheblichen Unterschied: Die sogenannte Kleinunternehmerregelung bezieht sich nicht auf die Größe Ihres Unternehmens, sondern auf die Höhe des Umsatzes.
Tipp: Alle wichtigen Infos zum Thema Kleinunternehmerregelung haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Namensgebung Kleingewerbe anmelden
Für Kleingewerbe gilt, dass der Name des Unternehmens den Vor- und Nachnamen seines Inhabers oder seiner Inhaberin enthalten muss. Ihren Namen können Sie um eine Geschäftsbezeichnung ergänzen.
Ein Beispiel für die korrekte Benennung eines Kleingewerbes wäre „Lieschen Müller Gemüsehandel“.
Kleingewerbe als Nebenerwerb anmelden
Sind Sie bereits hauptberuflich in einem anderen Beruf tätig und gehen Ihrem eigenen Gewerbe nur wenige Stunden im Monat nach, fällt Ihre Tätigkeit in die Kategorie des Nebenerwerbs.
Der Vorteil ist, dass keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Einnahmen aus einem Nebengewerbe anfallen, wenn der Zeiteinsatz unter 20 Stunden liegt und das Einkommen aus dem Nebengewerbe den Haupterwerb nicht übersteigt.
Kleingewerbe anmelden: Die Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Die Gründung erfolgt in wenigen Schritten. | Kleingewerbetreibende haften persönlich auch mit ihrem Privatvermögen. |
Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering: Es ist kein Stammkapital notwendig und Sie sparen die Kosten für den Handelsregistereintrag. |
Wenig Gestaltungsspielraum bei der Namensgebung. |
Die einfache Buchführung ist ausreichend. | |
Mit einem Kleingewerbe als Nebenerwerb fallen keine Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Einnahmen an. |
- Um alleine oder mit einem Partner bzw. einer Partnerin ein Unternehmen aufzubauen, ist das Kleingewerbe eine gute Möglichkeit, mit nur wenigen Schritten und vergleichsweise geringen Kosten in das Geschäftsleben zu starten.
- Kleingewerbetreibende sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie vor Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit Ihr Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden müssen.
- Als Kleingewerbetreibende zahlen Sie neben der Gewerbesteuer auch Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer können Sie auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Bis zu einer Freigrenze von 24.500 € pro Jahr bleibt das Kleingewerbe zudem gewerbesteuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich auch von der Umsatzsteuer befreien lassen.
- Ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Kleingewerbeanmeldung erfüllt, hängt davon ab, ob es nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
- Ist dies nicht der Fall, gilt es als Kleingewerbe und unterliegt damit nicht den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, sondern dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem geltenden Steuerrecht.
- Kleingewerbetreibende sind zudem nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
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