Ausreichend Kapital und fundiertes Know-how sind die entscheidenden Voraussetzungen, um eine Baufirma zu gründen. Wer über die finanziellen Mittel, entsprechenden Qualifikationen und fundierten Erfahrungen sowie gute Kontakte zu Fachkräften und unterschiedlichen Gewerken verfügt, kann sich als Bauunternehmer:in eine eigene Existenz in einer wachsenden Branche aufbauen.
Bauunternehmen gründen: Baugewerbe in Deutschland anmelden
Das Baugewerbe gehört in Deutschland zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und wird von mittelständischen Bauunternehmen dominiert. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Betriebe im Baugewerbe im Jahresdurchschnitt 2019 bei knapp 17.500 Unternehmen. Die Hälfte der Unternehmen sind im Bauhauptgewerbe tätig. Hierzu zählt der Bau von Gebäuden, Straßen und Bahnverkehrsstrecken oder der Tiefbau. Die andere Hälfte der Betriebe ist im Ausbaugewerbe, das heißt im Bereich Bauinstallationen und sonstiger Ausbau, tätig.
Bei diesen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Klein- und Kleinstbetrieben, die größtenteils dem Handwerk zugeordnet werden können. Im Jahr 2020 beläuft sich der geschätzte Umsatz der Branche auf 320,5 Milliarden Euro (Statista) – Tendenz steigend. Jährlich kommen neue Unternehmen hinzu und bis 2024 wird der Umsatz im Baugewerbe in Deutschland nach Schätzungen des aktuellen Branchenreport zum Baugewerbe sogar auf rund 375,6 Milliarden Euro steigen.
Welche Qualifikationen benötigen Sie, um eine Baufirma zu gründen?
In Deutschland bildet das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz Handwerksordnung (HwO), die Grundlage für die Ausübung eines Handwerks oder eines handwerklichen Gewerbes. Dabei unterscheidet sie zwischen
- zulassungspflichtigem Handwerk
- zulassungsfreiem Handwerk
- handwerksähnlichem Gewerbe
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen und seine eigene Baufirma gründen möchte, muss vor der Handwerkskammer eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Zu den zulassungspflichtigen Handwerken zählen gemäß Anlage A der Handwerksordnung beispielsweise
- Maurer:in und Betonbauer:in
- Zimmerer und Zimmerin
- Tischler:in
- Glaser:in
- Estrichleger:in
- Parkettverleger:in
- Dachdecker:in
- Straßenbauer:in
- Ofen- und Luftheizungsbauer:in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer:in
- Brunnenbauer:in
- Steinmetz:in und Steinbildhauer:in
- Stuckateure:in
- Maler:in und Lackierer:in
- Gerüstbauer:in
- Metallbauer:in
- Klempner:in
- Installateur:in und Heizungsbauer:in
Als Nachweis gilt der Meisterbrief. Alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die einen Meisterbrief bei der Handwerkskammer vorlegen, werden in die Handwerksrolle, die von der jeweiligen Handwerkskammer geführt wird, eingetragen und erhalten eine Handwerkskarte, die sie zur Ausübung ihres Berufs berechtigt. Gesellen und Gesellinnen, die zwar keinen Meisterbrief haben, aber nachweisen können, ein zulassungspflichtiges Handwerk mindestens sechs Jahren ausgeübt zu haben und davon insgesamt vier Jahre lang eine leitende Position innehatte, können sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Das heißt, Sie müssen entweder einen Meisterbrief besitzen oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen, wenn Sie eine Baufirma gründen möchten. Alternativ dürfen Sie ausschließlich als Geschäftsführer:in Ihrer Baufirma tätig werden und müssen alle auszuführenden Arbeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über einen Meistertitel verfügen, ausüben lassen.
Baufirma gründen ohne Meisterbrief: Geht das?
Im Gegensatz zum zulassungspflichtigen Handwerk ist beim zulassungsfreien Handwerk sowie im handwerksähnlichen Gewerbe kein besonderer Qualifikationsnachweis wie der Meisterbrief erforderlich, um diese Gewerbe selbstständig auszuüben bzw. eine eigene Baufirma in diesen Bereichen zu gründen. Die Betriebe müssen aber dennoch im Verzeichnis der Handwerkskammer angemeldet werden. Das Gleiche gilt für handwerksähnliche Gewerbe. Eine Übersicht der zulassungsfreien Handwerke finden Sie in der Anlage B1 der Handwerksordnung. Zu den handwerksähnlichen Gewerben zählen laut Anlage B2 der Handwerksordnung beispielsweise
- Bodenleger:in
- Asphaltierer:in
- Betonbohrer:in und -schneider:in
- Kabelverleger:in im Hochbau
- der Einbau von genormten Baufertigteilen wie Fenster, Türen, Zargen oder Regale
Baufirma gründen: Die Voraussetzungen
Idealerweise verfügen Sie also über einen Meisterbrief oder durch langjährige Berufserfahrung über das entsprechende Know-how, um sich vom Wettbewerb abzuheben. Zudem sollten Sie sich mit Ausschreibungen auskennen, um nicht nur mit Ihren Marketing-Aktivitäten an Aufträge zu kommen. Zusätzlich schadet es auch nicht, über ein umfangreiches Netzwerk von qualifizierten Fachkräften und Betrieben aus anderen Gewerken zu verfügen.
So stehen die Chancen gut, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zusammenarbeit zu gewinnen und für Aufgaben, die Ihr Bauunternehmen nicht selbst ausführt, die passenden Subunternehmer:innen an der Hand zu haben.
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Der Businessplan als solides Fundament
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, um eine Baufirma zu gründen, ist Ihr nächster Schritt die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
Hier legen Sie zunächst einmal fest, welche Leistungen Sie Ihren Kunden mit Ihrem Bauunternehmen anbieten möchten. Die Festlegung auf ein zulassungspflichtiges Handwerk, ein zulassungsfreies Handwerk oder auf ein handwerksähnliches Gewerbe ist entscheidend für Ihren nächsten Schritte. Darüber hinaus legen Sie im Businessplan auch die Art Ihres Unternehmens fest. Das Baugewerbe unterscheidet hier zwischen
- Fachunternehmen
- Generalunternehmen
- Totalunternehmen
Während sich das Fachunternehmen auf ein bestimmtes Handwerk wie Fliesen legen, Dachdeckerarbeiten oder Tief- oder Hochbau fokussiert, bietet der Generalunternehmer oder die Generalunternehmerin mehrere oder sogar alle relevanten Leistungen am Bau aus einer Hand an. Üblich ist hier die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben als Subunternehmen. Totalunternehmen bieten zusätzlich Planungsleistungen und können so komplette Bauvorhaben eigenständig realisieren. Voraussetzung dazu ist, dass die Planungen von einem bauvorlageberechtigten Architekt:in oder Bauingenieur:in eingereicht werden.
Finanzierung
Eine Baufirma zu gründen, ist eine kostspielige Angelegenheit. Sie benötigen ausreichend Kapital, um Arbeitsmittel wie Baumaterialien, Werkzeug, Maschinen und Baufahrzeuge zu beschaffen. Sie benötigen zudem ein entsprechendes Betriebsgelände, um Ihre Arbeitsmittel und Ihr Büro unterzubringen. Sie müssen Versicherungsbeiträge zahlen. Und Sie haben Personalkosten. Selbst bei vollen Auftragsbüchern müssen Sie erst einmal investieren, bevor Geld hereinkommt. Entsprechend sollten Sie in der Zwischenzeit über ausreichend Rücklagen verfügen, auf die Sie zurückgreifen können, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.
Eine gut durchdachte Strategie, wie Sie den Aufbau und Betrieb Ihres Unternehmens finanziell bewältigen möchten, überzeugt nicht nur Banken sowie Investoren und Investorinnen, sondern gibt Ihnen als Teil Ihres Businessplans eine gute Orientierung auf Ihrem Weg zum Erfolg.
Neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auch staatliche Fördermittel, die Sie für die Gründung in Anspruch nehmen können. Die Handwerkskammer ist eine gute Anlaufstelle, um zu klären, welche Förderungsmöglichkeiten Ihnen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen. Auf der Website der Handwerkskammer Berlin finden Sie beispielsweise Informationen über die Förderung für arbeitslose Gründer:innen, über Kredite sowie weiterer Förderprogramme. Interessant ist auch die Meistergründungsprämie. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der bis zu 15.000 Euro betragen kann. Die Basisförderung beträgt einmalig 8.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie ist, dass Meisterinnen und Meister sich in Berlin in dem Handwerk, in dem sie einen Meisterbrief haben, selbstständig machen – beispielsweise eine Baufirma gründen. In einem zweiten Schritt können Sie nach Ablauf von drei Jahren weitere 5.000 Euro Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beantragen. Stellen Sie eine weibliche Auszubildende ein, erhöht sich die Prämie sogar auf 7.000 Euro.
Standortfrage Bauunternehmen
Der Standort spielt nicht nur bei der staatlichen Förderung eine Rolle. Er ist auch in Hinblick auf die Auftragslage entscheidend. Herrscht wenig Nachfrage bei großer Konkurrenz, werden Sie sich vermutlich schwertun, ausreichend Aufträge zu bekommen. Das Gleiche gilt für Standorte, die bereits ausreichend bebaut sind. Sind ausreichend Wohnungen vorhanden und keine Baugrundstücke zu vergeben, werden Sie Schwierigkeiten haben, Aufträge für Neubauprojekte zu erhalten. Hier macht es gegebenenfalls mehr Sinn, sich auf den Ausbau und Umbau bestehender Häuser und Wohnungen zu konzentrieren.
Die Wahl der Rechtsform
Grundsätzlich stehen Ihnen im Baugewerbe sämtliche Rechtsformen offen, um eine Baufirma zu gründen. Die gängigsten Rechtsformen für die Gründung im Baugewerbe sind Einzelunternehmen, die Unternehmergesellschaft (UG) und die GmbH. Welche Gesellschaftsform zu Ihnen und Ihrem Bauunternehmen passt, hängt von Ihrer persönlichen Gründungssituation ab. Können Sie ausreichend Stammkapital aufbringen und auf Ihrem Geschäftskonto hinterlegen, bietet sich die Gründung einer GmbH an. Die GmbH hat den Vorteil, dass sich die Haftung im Schadenfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dafür ist die Führung einer GmbH im Vergleich mit einem Einzelunternehmen wesentlich aufwendiger. Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden, unterliegt damit den Bilanzregeln des Handelsgesetzbuches und ist zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Für die UG gelten die gleichen Bedingungen wie für die GmbH, mit dem entscheidenden Unterschied, dass das Stammkapital nur einen Euro beträgt.
In drei Schritten eine Baufirma gründen
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, haben einen detaillierten Businessplan erstellt und die Finanzierung für die Eröffnung Ihrer Baufirma steht, sind es nur ein paar Schritte zur Anmeldung.
1. Anmeldung bei der Handwerkskammer
Im ersten Schritt melden Sie die Gründung Ihrer Baufirma bei der Handelskammer an. Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk müssen Sie Ihre Qualifikation mit einem Meisterbrief nachweisen und werden in die Handwerksrolle eingetragen. Alle anderen Gewerke werden in das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe aufgenommen. Mit der Handwerkskarte erhalten Sie anschließend die Bestätigung Ihrer Aufnahme in der Handelskammer.
2. Anmeldung Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft
Die Handwerkskarte benötigen Sie für den zweiten Schritt: die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Das Gewerbeamt übernimmt in der Regel die nächsten zwei Schritte für Sie: Es gibt die Informationen über Ihre Gründung an das Finanzamt weiter. Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Finanzamt zurücksenden, um Ihre Steuernummer zu erhalten.
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Handelsregistereintrag
Ihre Einnahmen unterliegen abhängig davon, ob Sie eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft gründen, der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer. Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die auf alle angebotenen Leistungen Ihrer Baufirma erhoben wird. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zahlen Sie direkt an das Finanzamt. Die Gewerbesteuer hingegen ist eine Gemeindesteuer, die direkt von der Stadt oder Gemeinde, in der Ihre Baufirma ihren Sitz hat, erhoben und auch an diese abgeführt wird.
Neben dem Finanzamt informiert das Gewerbeamt gleichzeitig die zuständige Berufsgenossenschaft darüber, dass Sie eine Baufirma gegründet haben. Sie sind zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet. Zuständig für das Baugewerbe ist die BG Bau, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
3. Pflichtmitgliedschaft in der SOKA-BAU
Unternehmen im Baugewerbe sind zur Mitgliedschaft bei der SOKA-BAU, den Sozialkassen der Bauwirtschaft, verpflichtet. Sie ist die gemeinsame Dachmarke für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Zweck der SOKA-BAU ist die Sicherung des Urlaubsentgelts für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe. Darüber hinaus werden die Gelder verwendet, um die Ausbildung im Baugewerbe sicher zu stellen.
Verbände der Baubranche
Es gibt zahlreiche Verbände und Organisationen, die sich um die wirtschaftlichen, sozialpolitischen, technischen und kulturellen Interessen der Unternehmen im Baugewerbe kümmern. Hierzu zählt beispielsweise der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Arbeitgeberverband der industriellen Bauunternehmen in Deutschland, der sich gleichzeitig als Wirtschaftsverband und Fachverband für Bautechnik versteht. Ein weiterer Verband ist der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZdB). Zu seine Leistungen gehört u. a.
- die rechtliche, betriebswirtschaftliche und fachtechnische Beratung
- die Förderung der Unternehmensentwicklung, der Berufsausbildung, der Fortbildung und Umschulung
- Kontaktpflege zu Politik und Spitzenorganisationen der Wirtschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- die Herausgabe von Fachzeitschriften und sonstigen fachlichen Publikationen
- die Mitwirkung bei Normung und Forschung
Möchten Sie eine Baufirma gründen, ist die Mitgliedschaft in diesen Verbänden nicht verpflichtend, kann aber von großem Vorteil sein.
Übrigens: Dank eines Rechnungsprogramms für Handwerker:innen erstellen Sie stets fehlerfreie Dokumente und führen eine ordentliche Buchhaltung. Unser Ratgeber bietet einen Vergleich verschiedener Anbieter in Bezug auf Preise und Leistungen.
Baufirma gründen: Notwendige Versicherungen für Bauunternehmer
Unabhängig davon, mit welchem Handwerk Sie eine Baufirma gründen möchten, ist Ihr Unternehmen zahlreichen betrieblichen Risiken ausgesetzt. Als Unternehmer:in im Baugewerbe brauchen Sie einen Versicherungsschutz, der den Anforderungen Ihres Handwerks gerecht wird. Viele Versicherer bieten daher individuelle Lösungskonzepte an.
Fazit: Bauunternehmer:in werden – so gelingt es
Das Baugewerbe ist eine Wachstumsbranche und Unternehmer:innen, die ihre eigene Baufirma gründen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen für ihre Gründung erhalten. Allerdings wird in den zulassungspflichtigen Handwerken ein Meisterbrief oder langjährige Berufserfahrung vorausgesetzt, um eine Baufirma gründen zu dürfen. Zu dem sind die Kosten für die Gründung und den Betrieb sehr hoch. Sie brauchen also nicht nur ausreichend handwerkliches Geschick, sondern auch kaufmännisches Know-how und ein gutes Netzwerk. Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, können Sie Ihre eigene Baufirma in wenigen Schritten gründen.
Haben Sie an alles gedacht, steht Ihnen nichts mehr im Weg, um Ihre eigene Baufirma zu gründen!
Weitere Ideen zur Gründung!
Wir zeigen Ihnen sieben weitere lohnenswerte Ideen für Ihre Selbstständigkeit! Holen Sie sich smarte Tipps und Anleitungen für jede Branche:
- Agentur gründen
- Amazon-Shop eröffnen
- Apotheke eröffnen
- Autovermietung gründen
- Bar eröffnen
- Café eröffnen
- Campingplatz eröffnen
- Eisdiele eröffnen
- Elektrofirma gründen
- Etsy-Shop eröffnen
- Fahrschule eröffnen
- Fitnessstudio eröffnen
- Franchise-Unternehmen gründen
- gGmbH gründen
- gUG gründen
- Handwerksbetrieb gründen
- Hausmeisterservice gründen
- Hilfsorganisation gründen
- Hotel eröffnen
- Ich-AG gründen
- Imbiss eröffnen
- Immobilien-GbR gründen
- Immobilien GmbH-gründen
- Ingenieurbüro gründen
- Investmentfirma gründen
- IT-Firma gründen
- Kiosk eröffnen
- Kita gründen
- Kosmetikstudio eröffnen
- Laden eröffnen
- Modelabel gründen
- Nagelstudio eröffnen
- Nebengewerbe anmelden
- Online-Unternehmen gründen
- Paketshop eröffnen
- Personalvermittlung gründen
- Pflegedienst gründen
- Pizzeria eröffnen
- Reinigungsfirma gründen
- Restaurant eröffnen
- Schneiderei eröffnen
- Second-Hand-Laden eröffnen
- Sicherheitsfirma gründen
- Subunternehmen gründen
- Tagesmutter oder Tagesvater werden
- Tankstelle eröffnen
- Taxiunternehmen gründen
- Transportunternehmen gründen
- Unternehmensberatung gründen
- Unverpackt-Laden eröffnen
- Verlag gründen
- Waschanlage eröffnen
- Zeitarbeitsfirma gründen
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