Die verantwortungsvolle Betreuung von Kindern und ihre frühe Förderung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Für Eltern ist es allerdings nicht immer ganz einfach, Job und Familie miteinander zu vereinbaren. Insbesondere Selbstständige stehen hier vor einer großen Herausforderung. Der Staat ist sich dieser Herausforderung bewusst.
Entsprechend haben Kinder seit August 2013 ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Obwohl der Bund die Länder und Kommunen finanziell unterstützt, zusätzliche Betreuungsangebote zu schaffen, stehen nach wie vor nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung.
Der Rechtsanspruch bezieht sich jedoch nicht nur auf Kitaplätze, sondern auch auf die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege. Hier bietet sich eine gute Möglichkeit, sich in einem zukunftssicheren Beruf selbstständig zu machen und Tagesmutter oder Tagesvater zu werden.
Voraussetzungen, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden
Wer selber Kinder hat, weiß, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist, Kinder zu betreuen und zu fördern und ihren Ansprüchen jederzeit gerecht zu werden. Wer Tagesmutter werden will, sieht sich aber nicht nur mit den Ansprüchen der Kinder, sondern auch mit denen ihrer Eltern konfrontiert.
Physische und psychische Belastbarkeit, Ausgeglichenheit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit sowie Kooperationsfähigkeit zählen zu den persönlichen Eigenschaften, die Sie in jedem Fall mitbringen sollten. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder in Ihre Hände legen, wollen sichergehen, dass Sie Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern haben und sie ihren Nachwuchs in liebevolle und kompetente Obhut geben.
Als Tagesmutter oder Tagesvater müssen Sie aber nicht nur die Eltern von Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen. Um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, muss auch das Jugendamt von Ihrer Motivation, zur Betreuung, Erziehung und Bildung Ihrer Schützlinge beizutragen, überzeugt sein.
Welche fachlichen Qualifikationen muss man mitbringen, um Tagesmutter zu werden?
Tagesmutter ist kein Beruf, für den Sie eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen. Ganz ohne eine fachliche Qualifikation läuft es allerdings nicht, wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten.
Voraussetzung, um selbstständig in der Kindertagespflege zu arbeiten, ist eine Qualifizierung und Prüfung als Tagesmutter oder Tagesvater. Diese Ausbildung setzt sich aus einem Vorbereitungskurs und einer Basisqualifizierung zusammen. Insgesamt müssen Sie 160 Unterrichtsstunden absolvieren, bevor Sie sich als qualifizierte Kindertagespflegeperson bezeichnen dürfen.
Während der Einführungsphase wird die Kindertagespflege aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet: aus Sicht der Tagesmutter, aus Sicht der Kinder und aus Sicht der Eltern. In der Basisqualifizierung wird Wissen rund um Betreuung, Erziehung, Bildung der Kinder vermittelt. Darüber hinaus werden auch die besonderen Herausforderungen, die die Tagespflege mit sich bringt, die Arbeitsbedingungen in diesem Beruf und die Zusammenarbeit mit den Eltern thematisiert.
Die Inhalte der Ausbildung unterschiedet sich von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich vorab darüber, welche weiteren Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Gegebenenfalls müssen Sie in einer Kita oder bei Tageseltern hospitieren, um Tagesmutter zu werden. In einigen Bundesländern müssen Sie zur Teilnahme an der Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater auch einen Schulabschluss (Haupt- oder Realschule) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Vertragliche Regelungen mit den Eltern
Erste Hilfe für Kinder
Zusätzlich zu Ihrer fachlichen Ausbildung müssen Sie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kleinkinder nachweisen. Die Kurse werden beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), den Johannitern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) angeboten. Die Kurse dauern in der Regel sieben Stunden und behandeln Themen wie
- Verschlucken von Fremdkörpern
- Beatmen und Herz-Lungen-Wiederbelebung
- stabile Seitenlage und Bauchlage
- Hilfe bei Ertrinkungsunfällen
- Vergiftungen im Haushalt und in der Natur
- Insektenstiche
- Nasenbluten
- Hausapotheke: Ausrüstung und Medikamente
Verfügen Sie bereits über eine pädagogische Ausbildung, beispielsweise als Erzieherin oder Erzieher, oder haben bereits in der Kinderbetreuung gearbeitet, bewerben Sie sich direkt beim Jugendamt, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden.
Bereitschaft zur Weiterbildung
Haben Sie sich das notwendige Wissen angeeignet und die entsprechend Qualifikationen erworben, die Sie brauchen, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, ist Ihre Ausbildung aber noch nicht abgeschlossen. Um die Qualität der Betreuung, Förderung, Erziehung und Begleitung der Kinder zu gewährleisten, sollten Sie auch nach der Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Tageseltern, die beim Jugendamt gemeldet sind, werden automatisch über Fortbildungsangebote informiert. Alternativ können Sie sich aber auch in anderen Einrichtungen – beispielsweise an der Volkshochschule oder Einrichtungen für Erwachsenenbildung – in Themen wie Entwicklung, Erziehung, Pflege und Versorgung von Kleinkindern fortbilden. Dazu finden Sie zahlreiche Angebote im Internet.
Pflegeerlaubnis für Tageseltern beim Jugendamt beantragen
Mit der fachlichen Qualifikation in der Tasche bewerben Sie sich im nächsten Schritt um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Diese Erlaubnis benötigt jeder, der Kinder außerhalb des Haushaltes ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten während eines Tagesabschnitts gegen Bezahlung regelmäßig betreut. Die Betreuung muss dabei mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als drei Monate erfolgen.
Die Pflegeerlaubnis berechtigt Sie dazu, bis zu fünf Kinder aus unterschiedlichen Haushalten als Tagesmutter oder Tagesvater zu betreuen. Möchten Sie mehr als fünf Kinder betreuen, müssen Sie eine pädagogische Ausbildung nachweisen. Dabei sollte die Größe der Gruppe wie in Kitas eine bestimmte Anzahl an Kindern nicht überschreiten. Gruppen für Kinder unter drei Jahren sollten nicht mehr als zwölf Kinder umfassen, Gruppen für ältere Kinder nicht mehr als 18.
Für Ihren Antrag benötigen Sie neben dem Nachweis Ihrer Ausbildung zur Tagesmutter oder Tagesvater und dem Erste-Hilfe-Schein ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Gesundheitsnachweis und einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vom Arzt sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Die Erteilung einer Pflegeerlaubnis erfolgt auf Basis der Überprüfung Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie einer Prüfung, ob Sie über entsprechend kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Die Kriterien, die Ihrer Eignung, Tagesmutter zu werden, zugrundeliegen, finden Sie im achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) § 43 Abs. 2. Die Pflegeerlaubnis ist fünf Jahre lang gültig und muss nach Ablauf der fünf Jahre erneuert werden.
Tagesmutter werden: die geeigneten Räumlichkeiten
Tagesmütter und Tagesväter betreuen ihre Kinder häufig im eigene Zuhause. Haben Sie selber Kinder, sind Ihre Räumlichkeiten vermutlich bereits kindgerecht, sicher und sauber gestaltet.
Um die Pflegeerlaubnis zu erteilen, verschafft sich das Jugendamt einen Eindruck, ob Ihr Zuhause den speziellen Vorgaben entspricht und die erforderlichen hygienischen Standards erfüllt. Stellen Sie daher vor dem Termin mit dem Jugendamt sicher, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung den Standards entspricht. Geeignete Räumlichkeiten verfügen über ausreichend Platz zum Spielen. Gleichzeitig bieten sie aber auch Möglichkeiten, sich zurückzuziehen und sich auszuruhen.
Zudem ist für ausreichend Sicherheit gesorgt: Steckdosen sind nicht freizugänglich, Schubladen verschlossen und Ecken entschärft. Natürlich sollen die Kinder auch nicht den ganzen Tag im Haus verbringen. Entsprechend sollten die Räumlichkeiten auch über einen eigenen Garten verfügen oder in der Nähe eines Parks, einem Wald oder eines Spielplatzes gelegen sein.
Haben Sie nicht genug Platz oder können die geforderten Standards in Ihrem eigenen Zuhause nicht erfüllen, können Sie die Kindertagespflege auch in gemieteten Räumlichkeiten anbieten. Um die Kosten für die Miete zur reduzieren, können Sie sich mit anderen Tageseltern zusammentun. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten groß genug sind.
Alternativ können Sie Ihre Dienste auch in einem Coworking Space anbieten. In diesem Fall ersparen Sie den Eltern den Umweg zur Kindertagespflege. Auch hier gilt natürlich, dass sich die Räumlichkeiten für die Kindertagespflege eignen müssen.
Kosten, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden
Um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, müssen Sie unterschiedliche Kosten in Ihrer Planung berücksichtigen. Zum einen kommen monatlich laufende Kosten auf Sie zu. Hierzu zählen beispielsweise die Miete und Nebenkosten für die Räumlichkeiten oder Versicherungsbeiträge.
Gegebenenfalls müssen Sie einmalige Ausgaben für die kindgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten und die Ausstattung einplanen – beispielsweise für ausreichend Hochstühle, eine Wickelkommode, Spielzeug oder anderen Materialien zur Beschäftigung der Kinder.
Hinzu kommen Kosten für die Ausbildung, den Erste-Hilfe-Schein und die regelmäßige Fortbildung. Die Kosten für die Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater liegen etwa bei 1.000 €. Die Höhe der Kosten variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland. In einigen Regionen ist die Ausbildung sogar kostenlos. Informieren Sie sich vorab beim zuständigen Jugendamt – möglicherweise übernimmt es einen Teil der Kosten.
Machen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig, übernimmt unter Umständen auch die Agentur für Arbeit die Kosten für Deine Umschulung.
Für den Kurs Erste Hilfe am Kind sollten Sie je nach Anbieter circa 35 bis 40 € einplanen. Sprechen Sie vorab mit einer Krankenkasse – einige Kassen zahlen einen Zuschuss, andere übernehmen die kompletten Kosten.
Welche Kosten konkret auf Sie zu kommen, hängt von Ihrem individuellen Gründungsvorhaben ab.
Wie hoch ist der Verdienst in der Kindertagespflege?
Was Sie in der Kindertagespflege verdienen, hängt davon ab, ob Sie vom Jugendamt oder aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden oder ob Sie Ihren Stundenlohn direkt mit den Eltern vereinbaren.
Möchten Sie Tagesmutter oder Tagesvater beim Jugendamt werden, liegt der Stundenlohn zwischen 3 und 9 € zuzüglich Verpflegungskosten. Die Höhe des Verdienstes hängt dabei von der Ihrer Qualifikation, Ihrem Standort, der Anzahl und dem Alter der betreuten Kinder und der Betreuungsdauer ab.
Werden Sie direkt von den Eltern bezahlt, können Sie den Preis natürlich selbst aushandeln. Bei der Kalkulation Ihres Stundenlohns sollten Sie außer Ihrer Arbeitszeit weitere Kostenfaktoren berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise Materialkosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten oder Mietkosten. Aber auch Kosten für Ihre Weiterbildung sowie Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialabgaben müssen mit Ihrem Gehalt gedeckt sein.
Schritt für Schritt: Wie werde ich Tagesmutter?
Wie bei jeder Gründung benötigen Sie auch um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden ein gutes Konzept, damit sich Ihre Arbeit am Ende des Tages auch rechnet. Schritt 1 auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit in der Kindertagespflege ist also die Erstellung eines gutdurchdachten Businessplans.
1. Businessplan erstellen
Die Grundlage, um als Tagesmutter oder Tagesvater durchzustarten, bildet Ihr Businessplan. Sie benötigen ein schlüssiges und solides Konzept, das die folgenden Angaben enthält:
- Was ist Ihr Geschäftsmodell: Welche Leistungen möchten Sie anbieten?
- Welche fachliche und persönliche Qualifikation bringen Sie mit?
- Warum sollten Eltern Ihnen ihr Kind anvertrauen?
- Wo bieten Sie Ihre Leistungen an?
- Gibt es Alternativen zu Ihrem Angebot in der Umgebung?
- Wie möchten Sie Ihr Vorhaben finanzieren?
- Mit welchen Einnahmen rechnen Sie?
- Wie möchten Sie Ihr Angebot bekannt machen?
2. Finanzierung sichern
Verfügen Sie über die passenden Räumlichkeiten und die Ausstattung, um Tagesmutter zu werden, müssen Sie kaum zusätzliche Investitionen einplanen. Die Kosten, die Sie erwarten, beschränken sich in diesem Fall auf die Ausbildungs- und Marketingkosten.
Planen Sie, neue Räumlichkeiten anzumieten und diese entsprechend kindgerecht auszustatten, erwarten Sie deutlich höhere Gründungskosten. Können Sie das notwendige Kapital nicht selbst aufbringen, müssen Sie sich Gedanken über die Beschaffung von Fremdkapital machen. Hier stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Sie können einen klassischen Kredit bei Ihrer Bank beantragen. Eine gute Alternative ist das Crowdfunding. Vielleicht finden Sie Eltern, die bereit sind, in Ihre Idee zu investieren und bieten ihnen beispielsweise einen vergünstigten Preis für die Betreuung ihrer Kinder.
Darüber hinaus bieten Bund und Länder verschiedene Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Bürgschaften, um Sie bei Ihrem Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Je nachdem, welche Summe Sie benötigen, bieten sich hier unterschiedliche Förderprogramme wie der ERP-Gründerkredit der KfW Bankengruppe oder eine Förderung über einen Mikrokreditfonds an.
3. Geschäftskonto eröffnen
Zwar sind Sie als Freiberufler:in nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen oder zu führen. Dennoch ist es ratsam, geschäftliche und private Ausgaben sauber voneinander zu trennen. Mit dem Online-Geschäftskonto von Qonto beispielsweise behalten Sie Ihre Finanzen jederzeit im Blick und können sich über Schnittstellen Ihre Buchhaltung wesentlich erleichtern.
Prüfen Sie die klassischen Kriterien bei der Wahl Ihres Kontos, um auch in Zukunft zufrieden zu sein.
Noch kein digitales Geschäftskonto? Dann wählen Sie jetzt den passenden Plan und eröffnen Sie Ihr Qonto Konto in wenigen Minuten.
4. Pflegeerlaubnis beantragen
Um die Pflegeerlaubnis beim Jugendamt zu beantragen, benötigen Sie zahlreiche Nachweise. Dazu zählen:
- der Nachweis über die Teilnahme an der Ausbildung zur Tagesmutter oder Tagesvater
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kleinkinder
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein Gesundheitsnachweis inklusive dem Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- der Nachweis über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung
- ein Nachweis über geeignete kindgerechte Räumlichkeiten
5. Anmeldung beim Finanzamt
Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt gilt laut § 6 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) nicht als Gewerbe. Erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten werden vom Finanzamt als freiberufliche Tätigkeiten eingestuft. Entsprechend müssen Sie kein Gewerbe anmelden, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden. Sie benötigen keinen Gewerbeschein und zahlen auch keine Gewerbesteuer.
Ihre Leistungen als Tagesmutter oder Tagesvater sind gemäß § 4 Abs. 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege besitzen.
Der Verdienst von Tageseltern wird von den Jugendämtern, aus öffentlichen Mitteln der Kommunen oder von den Eltern, die ihre Kinder bei Ihnen in die Tagespflege geben, gezahlt. Unabhängig davon, wer Ihr Gehalt zahlt, gelten alle Einnahmen, die Sie als Tagesmutter oder Tagesvater erzielen, gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) als steuerpflichtige Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Das gilt auch für mögliche Erstattungen von Kosten beispielsweise Miete, Strom oder für die Verpflegung der Kinder.
Sie benötigen eine Steuernummer vom Finanzamt und müssen sämtliche Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bis zu einem jährlichen Einkommen von 9.984 € sind Sie von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Sie versteuern nur den Betrag, der über diesen Steuerfreibetrag hinausgeht. Dazu stellen Sie sämtlichen Einnahmen Ihren Betriebskosten gegenüber. In der Regel ist dafür eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend.
Zu den Betriebskosten von Tageseltern gehören beispielsweise:
- Miete
- Nebenkosten
- Telekommunikationskosten
- Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen und Fachliteratur
- Ausgaben für Material zur Beschäftigung der Kinder und die kindgerechte Ausstattung der Räumlichkeiten
- Lebensmittelkosten für die Verpflegung der Kinder
- Fahrtkosten und Eintrittsgelder sofern diese nicht bereits von den Eltern erstattet wurden
- Versicherungsbeiträge für die betriebliche Absicherung
Als Tagesmutter oder Tagesvater können Sie eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300 € pro betreutem Kind und Monat von Ihren steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Ausgaben, die darüber hinaus gehen, müssen Sie belegen.
6. Tagesmutter werden: Versicherungsschutz abschließen
Sind Sie als Tagesmutter abhängig beschäftigt, also bei den Eltern des Kindes angestellt, zahlen diese anteilig Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber zu 100 %.
Verdienen Sie Ihr Geld allerdings als selbstständige Tagesmutter oder selbstständiger Tagesvater, sind Sie allein für Ihre soziale Absicherung verantwortlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, in die Kranken- und Pflegeversicherung einzuzahlen. Möchten Sie hauptberuflich selbstständig Tagesmutter oder Tagesvater werden, zahlen Sie entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse ein oder Sie schließen eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Absicherung im Alter
Absicherung im Alter
Zur Sicherung Ihrer Rente können Sie sich ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Alternativ sorgen Sie mit einer privaten Rentenversicherung für Ihr späteres Auskommen. Die Rentenversicherungspflicht gilt auch für Tageseltern, die ihr Geld als Honorar direkt von den Eltern des Kindes bekommen und deren zu versteuerndes Einkommen 450 € pro Monat übersteigt. In diesem Fall müssen sie ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden.
Tageseltern, die ihr Betreuungsentgelt vom Jugendamt beziehen, sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Allerdings wird ihnen die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei erstattet.
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Selbstständig tätige Tageseltern sind zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Wird die Kindertagespflege öffentlich gefördert, trägt das Jugendamt die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Entschließen Sie sich dazu, sich gegen das Risiko von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit abzusichern, beachten Sie dabei, dass Ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater von den Versicherungen nicht als Beruf anerkannt wird. Damit die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, benötigen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten, müssen Sie neben einer Unfallversicherung auch eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Als Tagesmutter oder Tagesvater übernehmen Sie die Aufsichtspflicht für die Kinder. Das heißt, Sie haften für Schäden, die die Kinder in Ihrer Obhut verursachen. Entsprechend sichern Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung ab. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, dass sie auch tatsächlich die Tagespflege einschließt.
Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Betreuen Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder in Ihrem eigenen oder angemieteten kindgerechten Räumen, benötigen Sie zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung.
7. Kund:innen gewinnen
Haben Sie alle Formalitäten erledigt, fehlen nur noch die Kinder. Arbeiten Sie mit dem Jugendamt zusammen, müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Akquise kümmern. Planen Sie, die Eltern direkt als Kund:innen zu gewinnen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Dienste als Tagesmutter oder Tagesvater bekannt zu machen.
Wer dringend einen Betreuungsplatz sucht, hat meist nicht die Zeit, auf die Vergabe eines Platzes durch das Jugendamt zu warten und ergreift selbst die Initiative. Sie können mit Ihrer eigenen Website punkten und die gängigen Social-Media-Kanäle nutzen, um von den Eltern gefunden zu werden. Alternativ tragen Sie sich in den sogenannten Tagespflegebörsen ein.
Da Kindertagespflege natürlich Vertrauenssache ist, ist Mundpropaganda natürlich unbezahlbar. Haben Sie Plätze frei, gehen Sie aktiv auf die Eltern in Ihrer Gruppe zu. Wer weiß, vielleicht suchen Eltern auch dem Freundeskreis gerade einen Platz und freuen sich über eine Empfehlung.
Weitere Gründungsideen
Wir zeigen Ihnen sechs weitere lohnenswerte Ideen für Ihre Selbstständigkeit! Holen Sie sich wertvolle Tipps und Anleitungen für jede Branche:
- Agentur gründen
- Amazon-Shop eröffnen
- Apotheke eröffnen
- Autovermietung gründen
- Bar eröffnen
- Baufirma gründen
- Café eröffnen
- Campingplatz eröffnen
- Eisdiele eröffnen
- Elektrofirma gründen
- Etsy-Shop eröffnen
- Fahrschule eröffnen
- Fitnessstudio eröffnen
- Franchise-Unternehmen gründen
- gGmbH gründen
- gUG gründen
- Handwerksbetrieb gründen
- Hausmeisterservice gründen
- Hilfsorganisation gründen
- Hotel eröffnen
- Ich-AG gründen
- Imbiss eröffnen
- Immobilien-GbR gründen
- Immobilien GmbH-gründen
- Ingenieurbüro gründen
- Investmentfirma gründen
- IT-Firma gründen
- Kiosk eröffnen
- Kita gründen
- Kosmetikstudio eröffnen
- Laden eröffnen
- Modelabel gründen
- Nagelstudio eröffnen
- Nebengewerbe anmelden
- Online-Unternehmen gründen
- Paketshop eröffnen
- Personalvermittlung gründen
- Pflegedienst gründen
- Pizzeria eröffnen
- Reinigungsfirma gründen
- Restaurant eröffnen
- Schneiderei eröffnen
- Second-Hand-Laden eröffnen
- Sicherheitsfirma gründen
- Subunternehmen gründen
- Tankstelle eröffnen
- Taxiunternehmen gründen
- Transportunternehmen gründen
- Unternehmensberatung gründen
- Unverpackt-Laden eröffnen
- Verlag gründen
- Waschanlage eröffnen
- Zeitarbeitsfirma gründen
Qonto erlaubt es Ihnen, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren – Ihr Business.