Die Freiberuflichkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit. Freiberufler grenzen sich in rechtlichen und steuerlichen Aspekten maßgeblich von Gewerbetreibenden ab. Sie profitieren von einer vereinfachten Buchführung und sind von der Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen, befreit.
Wer kann Freiberufler werden?
Sie können nur Freiberufler:in werden, wenn Sie einen Katalogberuf oder einen katalogähnlichen Beruf ausüben. Welche Berufe als freiberufliche Tätigkeit zählen, ist in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Welche Berufe zählen zu den freiberuflichen Tätigkeiten?
Zu den freien Berufen zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie die selbstständige Berufstätigkeit von
- Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Dentisten, Krankengymnasten, Tierärzten
- Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten
- Vermessungsingenieuren
- Architekten
- Handelschemikern
- Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, beratenden Volks- und Betriebswirten, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten
- Journalisten, Bildberichterstattern (Fotografen), Dolmetschern, Übersetzern
- Lotsen
Im Einkommensteuergesetz ist von Katalogberufen sowie „katalogähnlichen Berufen“ die Rede. Die Definition ist nicht immer ganz eindeutig. Um sicherzugehen, dass Ihre Arbeit als freiberuflich anerkannt wird, sprich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit Ihrem zuständigen Finanzamt. Eine vorherige Klärung ist notwendig, da für Freiberufler:innen besondere rechtliche und steuerliche Vorgaben gelten:
- Freiberufler:innen erzielen ihre Gewinne weder durch die Herstellung von Produkten noch ihrem Verkauf
- Es findet keinen Warenaustausch statt
- Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuer befreit
- Freiberufler:innen sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet
- Für den Jahresabschluss ist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend
Welche freien Berufe sind kammerpflichtig?
Zu den kammerpflichtigen freien Berufen zählen
- Ärzte
- Apotheker
- Architekten
- beratende Ingenieure
- Notare
- Patentanwälte
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Weitere Voraussetzungen, um Freiberufler zu werden
Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, müssen zudem einen Nachweis über
- eine staatliche Fachausbildung
- einen staatlich anerkannten Berufsabschluss
- eine nicht staatliche Ausbildung
- langjährige Berufserfahrung
- eine berufliche Zulassung
in den entsprechenden Berufen erbringen.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender
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Als Freiberufler:in anmelden in 5 Schritten
Da Sie als Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, ist die Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Die Anmeldung im Handelsregister ist meist auch nur in Ausnahmefällen notwendig.
Schritt 1: Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
Der erste Schritt auf Ihren Weg als Freiberufler führt Sie zum Finanzamt. Erkennt das Finanzamt Ihre Selbstständigkeit als freiberufliche Tätigkeit an, gelten für Sie steuerrechtliche Besonderheiten.
Schritt 2: Qualifikationen nachweisen
Für Freiberufler:innen, deren Tätigkeit nicht kammerpflichtig ist, ist eine Anmeldung beim Finanzamt ausreichend. Freiberufler:innen, die einen kammerpflichtigen Beruf ausüben, müssen ihre Qualifikation zusätzlich bei der entsprechenden Standeskammer nachweisen.
Schritt 3: Versicherungen für Freiberufler:innen abschließen
Grundsätzlich sind Freiberufler wie alle anderen Selbstständigen selbst für die Absicherung privater und betrieblicher Risiken verantwortlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Kranken und Pflegeversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Als Selbstständige haben Freiberufler:innen die Wahl, freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten oder sich privat zu versichern. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich, um die für Sie passende oder günstigste Möglichkeit zu finden.
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Freiberufler:innen mit einer kammerpflichtigen Tätigkeit, sind dazu verpflichtet, sich bei einem Versorgungswerk der entsprechenden Kammer anzumelden.
Künstlersozialkasse
Betriebliche Risiken absichern
Betriebliche Risiken absichern
Da Sie mit Ihrer Anmeldung als Freiberufler:in für Ihr Handeln selbst verantwortlich sind, empfiehlt es, sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um Ihre Existenz im Falle eines Schadens nicht zu gefährden.
4. Firmenwagen versichern
Wie bei einem privaten Pkw müssen Sie auch Ihren Firmenwagen versichern. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Darüber hinaus empfiehlt sich je nach Alter und Wert des Fahrzeugs eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Schritt 4: Bei Berufsgenossenschaften für Freiberufler anmelden
Freiberufler:innen, die selbstständig im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege beispielsweise als Hebammen, Physiotherapeuten oder Logopäden tätig sind sowie Hausgewerbetreibende und Selbstständige in der Landwirtschaft sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Schritt 5: Geschäftskonto für Freiberufler eröffnen
Grundsätzlich gilt, dass die Führung eines Geschäftskontos ausschließlich für Kapitalgesellschaften in Deutschland verpflichtend ist. Sie können sich also als Freiberufler:in anmelden und Ihr privates Girokonto auch als Geschäftskonto nutzen. Allerdings wird es von Banken ungern gesehen, wenn Sie Ihr privates Girokonto auch für geschäftliche Zwecke nutzen.
Erfahren Sie alles über den Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Selbstständigen in unserem Ratgeber.
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Nebenberufliche Freiberuflichkeit anmelden
Sind Sie im Angestelltenverhältnis tätig, haben Sie die Möglichkeit, sich zunächst auch mit einer freiberuflichen Tätigkeit im Nebenberuf selbstständig zu machen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden, sparen sich aber die Beiträge zur Sozialversicherung.
Freiberuflichkeit anmelden: Welche Steuern werden fällig?
Die Einnahmen, die Sie mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, sind einkommensteuerpflichtig. Liegt Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen unter dem Einkommensteuerfreibetrag von 9.696 €, sind Sie von der Zahlung der Einkommensteuer befreit.
Vor- und Nachteile der Freiberuflichkeit
Die Anmeldung als Freiberufler ist nicht nur mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Selbstständige, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, profitieren von einem vergleichsweise geringen administrativen Aufwand sowie von geringeren Kosten bei Gründung und im laufenden Betrieb.
Vorteile, Freiberufler zu werden
Freiberufler:innen arbeiten nicht nur frei und unabhängig. Sie genießen es auch, frei von vielen verschiedenen Vorschriften zu sein. Dazu gehört beispielsweise die Befreiung von der Gewerbesteuer oder einer Zwangsmitgliedschaft bei einer IHK.
Nachteile, Freiberufler zu werden
Freiberuflich zu arbeiten findet häufig an der Grenze zwischen Freiheit und Überforderung statt. Einerseits genießen Sie viele Freiheiten, andererseits müssen Sie aber auch alles selber machen, selber entscheiden, selbst leiten und die Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen.
Fazit: Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Eine gute Wahl, aber keine freie Entscheidung

Die Herausforderungen, mit denen Sie als Freiberufler:in zu kämpfen haben, unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen anderer Selbstständiger. Sie sind Ihr eigener Herr, aber damit auch für alles selbst verantwortlich. Geht etwas schief, haften Sie allein. Entsprechend sollten Sie sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
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