In Deutschland müssen Sie bei der Gründung eines Unternehmens ein Gewerbe anmelden. Haben Sie Ihre Geschäftsidee finden können sowie Chancen, Risiken und Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrem Businessplan festgehalten, führt Sie der erste Schritt daher zum Gewerbeamt, um einen Gewerbeschein zu beantragen.
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Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich müssen alle, die gewerblich tätig sind und somit als Gewerbetreibende gelten, auch ein Gewerbe anmelden. Eine Ausnahme bilden Freiberufler:innen und einige weitere Tätigkeitsformen, die von dieser Pflicht befreit sind.
Gewerbeanmeldung – Pflicht für Gewerbetreibende
Jede unternehmerische Tätigkeit, die das Ziel hat, dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung Gewinn zu erzielen, gilt in Deutschland als Gewerbe.
Gewerbenameldung – Ausnahme für Freiberufler:innen
Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung sind Freiberufler:innen, Wissenschaftler:innen und selbstständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten, regelt § 18 EStG. Hierzu zählen beispielsweise:
- Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
- Journalisten, Bildberichterstatter (Fotografen), Dolmetscher, Übersetzer
Letztendlich entscheidet jedoch das Finanzamt darüber, ob ein Beruf die Anforderungen an die Freiberuflichkeit erfüllt. Sind Sie sich bei Ihrer Tätigkeit nicht sicher, fragen Sie vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit unbedingt beim Finanzamt nach. Diese Einordnung ist wichtig, da sie letztendlich entscheidet, ob Sie ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen müssen.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung findet bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt statt. Eine Anmeldung ist oft sowohl persönlich als auch online möglich.
Welche Unterlagen sind zur Gewerbeanmeldung nötig?
Um ein Gewerbe anzumelden, füllen Sie den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung aus.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebenden
- Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
Je nach Branche kann das Gewerbeamt auch ein polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Ihren Meisterbrief oder Ihre Handwerkskarte verlangen. Sie können sich auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer informieren.
Gründer:innen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, benötigen außerdem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Bestätigung, dass sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen.
Kleiner Gewerbeschein
Vorbereitung auf die Gewerbeanmeldung
Müssen Sie für Ihre Gründung ein Gewerbe anmelden, sparen Sie mit einer guten Vorbereitung Zeit für die eigentliche Anmeldung und können Ihren Gewerbeschein gleich direkt mitnehmen oder bekommen in innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt.
- Wahl der passenden Rechtsform
- Geschäftskonto eröffnen
- Gesellschaftsvertrag erstellen
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Gewerbe anmelden in 6 Schritten
Wenn Sie die nötigen Vorbereitungen getroffen haben, können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Dieser Prozess besteht in der Regel aus sechs Schritten.
Schritt 1: Informationen und Unterlagen sammeln
Um zu vermeiden, dass bei der Gewerbeanmeldung etwas schiefläuft, Sie fehlende Unterlagen nachreichen müssen und sich die Ausgabe des Gewerbescheins unnötig verzögert, sollten Sie einige Informationen über den Anmeldeprozess Ihres Gewerbeamts einholen und alle nötigen Dokumente beisammen haben.
Klären Sie, ob Sie Ihr Gewerbe online anmelden können. Achten Sie darauf, ob der Prozess komplett digital erfolgt und Sie alle erforderlichen Unterlagen ebenfalls online einreichen können oder ob Sie sie per Post schicken oder sogar persönliche abgeben müssen.
Schritt 2: Fragebogen zur Gewerbeanmeldung ausfüllen
Haben Sie alle offenen Fragen geklärt und alle notwendigen Dokumente besorgt, laden Sie sich den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt herunter und füllen Sie ihn aus, bevor Sie sich auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Bei Fragen können Sie sich vorab telefonisch an das Gewerbeamt wenden.
Schritt 3: Steuernummer für Ihr Gewerbe beantragen
Um Ihr Gewerbe beim Finanzamt anzumelden, füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aus. Nach einer kurzen Prüfung erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr Unternehmen, die Sie bei sämtlichen steuerlichen Belangen angeben und in Ihrer Rechnung aufführen müssen.
Schritt 4: Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, ist für Gewerbetreibende Pflicht. Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Beruf zuständig ist. Arbeiten Sie in einem Bereich, der keiner BG zugeordnet werden kann, ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Sie zuständig.
Schritt 5: Anmeldung bei IHK und HWK
Gewerbetreibende sind zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet. Gibt das Gewerbeamt die Gründungsinformationen an die zuständige IHK weiter, werden kammerpflichtige Unternehmen automatisch Mitglied. Handwerker:innen melden sich entsprechend bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) an.
Schritt 6: Unternehmen bei der Agentur für Arbeit anmelden
Beschäftigt Ihr Unternehmen eigene Angestellte, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer (BBNR) beantragen. Mit dieser Nummer werden Unternehmen in Deutschland eindeutig identifiziert, um Meldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Übrigens: Ein Geschäftskonto für Gründer:innen kann Ihnen helfen, all Ihre Finanzen stets im Blick zu behalten. Je nach Rechtsform besteht zwar keine Geschäftskonto-Pflicht, empfehlenswert ist es aber in jedem Fall.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Je nach Gemeinde liegen die Kosten für den Gewerbeschein zwischen 10 und 65 €. Den Gewerbeschein erhalten Sie nach wenigen Tagen. Damit verfügen Sie über eine formale Berechtigung, ein Gewerbe zu betreiben und können Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Gewerbesteuer – das sollten Sie wissen
Wer ein Gewerbe anmeldet, gilt laut Definition als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender und ist somit zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.
Gewerbe um- oder abmelden
Gewerbetreibende sind nicht nur zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Änderungen sind dem Gewerbeamt ebenfalls mitzuteilen. Zu diesen Veränderungen zählen:
- die Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb einer Gemeinde
- die Eröffnung weiterer Zweigstellen
- ein Inhaberwechsel
- die Änderung des Tätigkeitsbereichs
- die Erweiterung des Angebots
In diesen Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe mit einem entsprechenden Formular ummelden.