Den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer erfolgt seit 2017 ausschließlich elektronisch über den Online-Antrag des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. So findet die Betriebsnummernvergabe automatisiert rund um die Uhr und ohne lange Wartezeit direkt online statt.
Zur Unterstützung stellt die Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhinweise in einem Video zur Verfügung. Hier erfahren Sie, worauf es bei der Antragstellung ankommt und werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens werden unterschiedliche Unternehmensdaten erfasst.
So müssen Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) neben dem Namen des Unternehmens bspw. den Vor- und Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters angeben.
Als Betriebsanschrift geben Sie die Adresse an, an der Ihre Angestellten tatsächlich tätig sind. Diese Adresse kann durchaus von der Anschrift der Unternehmenszentrale abweichen.
Anschließend werden die Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners erfasst. Dies können wieder Sie selbst als Arbeitgebender, die Personalabteilung Ihres Unternehmens oder Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater sein.
Um die Wirtschaftsklasse zu ermitteln, der Ihr Unternehmen zugeordnet wird, werden Angaben zur Branche benötigt. Hierzu wählen Sie aus einem Branchenkatalog Ihren eindeutigen Betriebszweck aus. Weitere schriftliche Nachweise werden in der Regel nicht benötigt, um eine Betriebsnummer zu beantragen.
Im Anschluss erhalten Sie noch einmal einen Überblick über Ihre Angaben und können diese gegebenenfalls noch korrigieren oder Ihren Antrag direkt absenden. Nach einer kurzen Prüfung durch das System wird Ihnen Ihre Betriebsnummer online zugeteilt und angezeigt. Die Übersicht drucken Sie sich für Ihre Unterlagen aus.