Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, gilt das Einzelunternehmen häufig als guter und unkomplizierter Einstieg. Alles, was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste zum Einzelunternehmen
- Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler:innen können Einzelunternehmen gründen.
- Einzelunternehmer haben das alleinige Sagen und müssen den Gewinn mit niemandem teilen.
- Allerdings haften Einzelunternehmer:innen auch mit ihrem Privatvermögen.
- Ob die Gründung eines Einzelunternehmens sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen und der Art Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung ab.
Definition Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das Sie als einzelne Person gründen. Das passiert im Grunde ganz automatisch: Sobald Sie sich alleine selbstständig machen, sind Sie Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer.
Natürliche Person
Wie gründen Sie ein Einzelunternehmen?
Verschiedene Wege führen nach Rom oder in diesem Fall zur Rechtsform des Einzelunternehmens. Genau genommen gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie gründen ein Einzelunternehmen, indem Sie ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden. (Ob Sie es in das Handelsregister eintragen, bleibt Ihnen überlassen. Falls ja, vertreten Sie Ihr Einzelunternehmen als Kauffrau oder Kaufmann.)
- Sie gründen ein Gewerbe, das größer ist als ein Kleingewerbe. Damit ist für Sie nicht nur die Anmeldung beim Gewerbeamt, sondern auch die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend. Somit vertreten Sie Ihr Einzelunternehmen automatisch als eingetragene/r Kauffrau oder Kaufmann.
- Freiberufler:innen sind dazu verpflichtet, das Finanzamt über die Aufnahme ihrer Tätigkeit zu informieren und eine Steuernummer zu beantragen. Damit werden Sie automatisch zur/m Einzelunternehmer:in. Ein Gewerbe anmelden oder sich in das Handelsregister eintragen lassen, müssen Sie sich nicht – können es aber freiwillig tun.
Seit 2021 sind Freiberufler:innen, Gewerbetreibende und Kaufleute verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies muss innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Falls Ihr Einzelunternehmen bis dahin noch nicht gegründet wurde, geschieht das spätestens hiermit.
Die elektronische Übermittlung des Fragebogens läuft über ELSTER, das Online-Portal der Finanzämter. Haben Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER, müssen Sie sich zuerst kostenlos online registrieren. Berücksichtigen dabei, dass das einige Tage dauern kann, da Sie für die Verifizierung unter anderem einen Brief zugeschickt bekommen.
Lies für viele weitere nützliche Infos zum Thema Einzelunternehmen gründen unseren Artikel zur Gründung eines Einzelunternehmens.
Firmenname für Einzelunternehmen
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Firma um die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist – auch wenn es umgangssprachlich häufig anders verwendet wird.
Eine Firma haben Einzelunternehmer also genau genommen nur als:
- Kauffrau oder Kaufmann
- Kleingewerbe oder Freiberufler:innen bei freiwilligem Handelsregistereintrag
Bei Eintragung in das Handelsregister gelten die üblichen Vorschriften für Firmennamen von Einzelunternehmen.
Geschäftsführung Einzelunternehmen
Einzelunternehmer sollten sich rechtlich nicht als Geschäftsführer:in bezeichnen. Von einer Geschäftsführung spricht man nur, wenn eine juristische Person durch eine natürliche Person vertreten wird – wie etwa bei einer UG oder GmbH.
Bezeichnen Sie sich als Einzelunternehmer:in als Geschäftsführer:in, könnte das Verwirrung über die Rechtsform Ihres Unternehmens hervorrufen.
Wasserdicht wird es erst, wenn Sie sich als Inhaber:in eines Einzelunternehmens bezeichnen.
Tipp: Mehr zum Thema Geschäftsführung im Einzelunternehmen erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Ist ein Geschäftskonto für Einzelunternehmen verpflichtend?
Da es sich bei Einzelunternehmen um keine Kapitalgesellschaften handelt, sind sie nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Allerdings kann das Führen eines Geschäftskontos für Einzelunternehmen aus einer Vielzahl von Gründen sinnvoll sein.
Hinweis: Weiterführende Infos zur Geschäftskonto-Pflicht finden Sie in unserem Ratgeber.
Noch kein Online Geschäftskonto? Jetzt passendes Kontomodell wählen und Konto in 10 Minuten beantragen.
Kosten bei Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ohne Eintrag ins Handelsregister ist recht günstig.
Hier schlagen vor allem die Kosten für die Gewerbeanmeldung zu Buche. Diese können von Ort zu Ort unterschiedlich sein, hängen also davon ab, wo sich Ihr Unternehmenssitz befindet. In der Regel liegen die Kosten für eine Gewerbeanmeldung in Deutschland zwischen 10 und 65 €.
Lassen Sie ein Einzelunternehmen – ob verpflichtend oder freiwillig – in das Handelsregister eintragen, sind die Kosten höher. Die Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) und die Förderbank KfW gehen hier von 200 bis 300 € aus.
Natürlich kommen, wie bei jeder Existenzgründung, zu den Verwaltungskosten weitere Posten hinzu. Diese können von Einzelunternehmen zu Einzelunternehmen variieren. Je nach Art Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung müssen Sie zum Beispiel Kosten für die Produktentwicklung, Büro- oder Marketingkosten hinzuaddieren.
Haftung Einzelunternehmen
Sie alleine tragen die Haftung und Verantwortung für alle Belange des Einzelunternehmens. Dafür sind Sie mit Ihrem Betriebsvermögen und, sollte dieses ausgeschöpft sein, auch mit Ihrem Privatvermögen haftbar – bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen.
Tipp: Weitere Infos zum Thema Haftung eines Einzelunternehmen gibt es in unserem Ratgeber.
Welche Steuern muss ein Einzelunternehmen zahlen?
Ihre Steuerlast hängt davon ab, welche Art von Einzelunternehmen Sie führst.
Kleinunternehmer:innen zahlen in der Regel Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Bei Freiberufler:innen kommt unter Umständen die Umsatzsteuer dazu.
Tipp: Mehr Informationen zu den Steuern von Einzelunternehmen finden Sie in unserem Ratgeber.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen?
Wie jede Rechtsform hat auch das Einzelunternehmen seine individuellen Vor- und Nachteile. Um einschätzen zu können, ob diese Unternehmensform für Ihre Gründung geeignet ist, sollten Sie diese genau abwägen und auch zukünftige Entwicklungspotenziale im Hinterkopf behalten.
Vorteile | Nachteile | ||
---|---|---|---|
Die Gründung ist günstig, unkompliziert und Sie benötigen kein Stammkapital. |
Bei Verlusten haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. |
||
Alle Gewinne landen am Ende bei Ihnen. | Bei wichtigen Entscheidungen könnte eine andere Person fehlen, die sich ebenso mit den Unternehmensgeschäften auskennt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. |
||
Sie alleine haben das Sagen. |
Insolvenz bei Einzelunternehmen
Sind Sie als Einzelunternehmen insolvent, haben Sie unter gewissen Umständen die Wahl, ob Sie sich für ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz genannt) entscheiden.
Zum Thema Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.
Halten Sie Ihr Business finanziell auf Kurs – mit dem Qonto Geschäftskonto.