Worauf Einzelunternehmen beim Firmennamen achten müssen, welcher Name korrekt ist und wie viel Spielraum Gründerinnen und Gründer haben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hier erfahren Sie mehr.
Inhalt
- Bei der Namensgebung von Einzelunternehmen wird zwischen Firma, Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung unterschieden.
- Ein Einzelunternehmen führt rechtlich deinen bürgerlichen Namen, kann jedoch zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung für Werbezwecke nutzen.
- Diese Geschäftsbezeichnung dient als Ergänzung zu deinem Namen und verleiht dem Unternehmen eine individuelle Identität.
- Bei Kleingewerben muss aus dem Firmennamen hervorgehen, wer Inhaber:in ist.
- Freiberufler:innen dürfen nur mit dem Nachnamen und einer Unternehmensbezeichnung auftreten.
- Für alle gilt: Firmennamen dürfen Kunden und Geschäftspartner nicht in die Irre oder zu Verwechslungen führen.
Unterschied Firma, Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung
Um bei der Namensgebung eines Einzelunternehmens gegen keine Vorschriften zu verstoßen, ist zunächst der Unterschied zwischen den Begriffen Firma, Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung relevant.
Was ist eine Firma?
Das Handelsgesetzbuch versteht unter dem Begriff Firma den Namen eines Unternehmens, der beim Handelsregistereintrag angegeben wurde. Die Firma dient dem Zweck, eingetragene Kaufleute eindeutig zu identifizieren und sorgt gleichzeitig dafür, dass es sich durch seinen Namen von anderen Unternehmen unterscheidet.
Kunden und Geschäftspartner können über den Handelsregistereintrag feststellen, wer hinter einer Firma steht. Entsprechend sind bei der Namensgebung auch Fantasienamen erlaubt.
Was ist die Unternehmensbezeichnung?
Im Gegensatz dazu spricht man bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, nicht von der Firma, sondern von einer Unternehmensbezeichnung.
Hierzu zählen Einzelkaufleute, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, Betreibende eines Kleingewerbes und Freiberufler:innen. Da sie über keinen Handelsregistereintrag verfügen, müssen die Inhaber:innen eindeutig aus der Unternehmensbezeichnung hervorgehen. Damit sind der Fantasie und der Kreativität deutliche Grenzen gesetzt.
Was ist die Geschäftsbezeichnung?
Die Geschäftsbezeichnung wird zu Marketingzwecken verwendet. Sie übernimmt eher eine schmückende Funktion und unterliegt daher weniger strengen Vorschriften. Allerdings darf sie nicht irreführend sein. Zudem muss sie sich deutlich von allen anderen im Handelsregister eingetragenen Firmen sowie Geschäftsbezeichnungen am Unternehmensstandort unterscheiden.
Firmenname Einzelunternehmen: Was ist beim Namen zu beachten?
Die Firmierung eines Einzelunternehmens kann aus Sachbezeichnungen, einer Fantasiebezeichnung, dem Namen der Kauffrau oder des Kaufmanns oder aber auch aus einem Mix der unterschiedlichen Bezeichnungen bestehen. Unter der Bedingung, dass die Firmenbezeichnung eines Einzelunternehmens sich zur Kennzeichnung eingetragener Kaufleute eignet und Unterscheidungskraft zu anderen Firmen besitzt, sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.
Entsprechend sind Namen, die beispielsweise nur aus Abkürzungen bestehen, ähnlich wie der Firmenname eines anderen Einzelunternehmens klingen oder Verwechslungen provozieren, nicht zulässig. Ob ein Markenname geschützt ist, lässt sich mithilfe einer Markenrecherche in den Datenbanken der DPMA, der EUIPO und der WIPO überprüfen.
Ebenfalls nicht zulässig sind Zusätze, die eine andere Rechtsform und damit nicht zutreffende Haftungsverhältnisse suggerieren. Entsprechend sind Einzelunternehmen, die als kaufmännisches Gewerbe betrieben werden, dazu verpflichtet, die Firma um den Zusatz Bezeichnung e. Kfr. (eingetragene Kauffrau) bzw. e. K. oder e. Kfm. (eingetragener Kaufmann) zu ergänzen.
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Die Unternehmens- und Geschäftsbezeichnung für Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, verwenden die Unternehmensbezeichnung. Hierbei müssen Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers ausgeschrieben im Namen erscheinen. Abkürzungen sind nicht zulässig.
Die Unternehmensbezeichnung kann wie die Firma ebenfalls ergänzt werden. Erlaubt sind hier Branchenbezeichnungen, Sachbezeichnungen, Fantasienamen oder eine entsprechende Kombination daraus. Auch hier gilt, dass der Unternehmensname eines Einzelunternehmens Kunden und Geschäftspartner nicht in die Irre oder zu Verwechslungen führt oder den Eindruck erweckt, es handle sich um ein Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist.
Bei der Geschäftsbezeichnung können Kleingewerbetreibende auf den Namen der Inhaberin oder des Inhabers zu Werbezwecken verzichten.
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Firmenname von Einzelunternehmen: Geschäftsbezeichnung für Freiberufler:innen
Für Freiberufler:innen gelten die gleichen Vorschriften wie für Kleingewerbetreibende – mit dem Unterschied, dass hier der Nachname ausreichend ist. Zudem muss aus der Unternehmensbezeichnung klar ersichtlich sein, welcher Tätigkeit sie nachgehen. Eine Fantasiebezeichnung ist nur möglich, wenn der Name direkt unter den Fantasienamen, neben ein Logo mit dem Fantasienamen oder eine Buchstabenkombination gesetzt wird.
Wie muss der Namen auf Rechnungen und Logos genutzt werden?
Auf Rechnungen und Logos müssen Sie stets den offiziellen Firmennamen verwenden, wie er bei der Gewerbeanmeldung oder im Handelsregister hinterlegt ist. Für Kapitalgesellschaften und eingetragene Kaufleute ist dies besonders wichtig, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Der Firmenname sollte im Branding und auf Ihrem Logo klar und gut lesbar sein, um die Marke zu stärken.
Kleingewerbetreibende müssen ihren bürgerlichen Namen angeben, wenn keine andere Geschäftsbezeichnung registriert ist. Achten Sie darauf, dass Ihre geschäftliche Identität auf allen offiziellen Dokumenten konsistent bleibt, um Professionalität zu vermitteln und Missverständnisse zu vermeiden.
Tipps zur Findung der passenden Geschäftsbezeichnung
Die Wahl des richtigen Firmennamens für ein Einzelunternehmen kann entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens sein. Ein gut gewählter Name kann nicht nur das Interesse potenzieller Kund:innen wecken, sondern auch den Wiedererkennungswert Ihrer Marke stärken.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, worauf Sie bei der Namenswahl achten sollten, um Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen und sich von der Konkurrenz abzuheben.
Kreativität trifft Klarheit
Ein guter Unternehmensname sollte kreativ und zugleich klar sein. Fantasienamen können interessant sein, sollten jedoch auch einen Bezug zu Ihren Produkten oder Dienstleistungen haben. Denken Sie daran, dass ein beschreibender Name häufig einfacher verstanden wird und Ihre Nische besser widerspiegelt.
Wenn Sie planen, international tätig zu werden, könnte eine englischsprachige Geschäftsbezeichnung von Vorteil sein. Nutzen Sie ein Übersetzungsprogramm, um sicherzustellen, dass der Name in anderen Sprachen keine ungewollten Bedeutungen hat.
Überprüfung der Verfügbarkeit
Bevor Sie sich für eine Geschäftsbezeichnung entscheiden, sollten Sie die Verfügbarkeit gründlich überprüfen. Ihre Namenswahl sollte nicht nur einzigartig, sondern auch rechtlich geschützt sein. Prüfen Sie im Handelsregister, ob der Name bereits von einem eingetragenen Kaufmann genutzt wird. Auch das Markenrecht spielt eine Rolle, denn der Name könnte bereits als Marke eingetragen sein.
Nutzen Sie Tools wie den Qonto Firmennamen-Generator, um sicherzustellen, dass der Name sowohl im Bereich Branding als auch in der Geschäftspraxis einen hohen Wiedererkennungswert hat. Vergessen Sie nicht, die Verfügbarkeit der Domain zu prüfen, um Ihre Online-Präsenz zu sichern.
Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften
Achten Sie bei Ihrer Namenswahl auf die rechtlichen Vorschriften, insbesondere wenn Sie als Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann tätig sind. In einigen Fällen müssen Sie Ihren bürgerlichen Namen verwenden. Eine schmückende Geschäftsbezeichnung kann helfen, Ihr Unternehmen hervorzuheben, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Land, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Einzigartigkeit und Wiedererkennungswert
Ein individueller Name kann Ihrem Unternehmen helfen, sich von der Masse abzuheben. Überlegen Sie, wie Ihr Name im Kontext Ihrer Branche und Nische wahrgenommen wird. Ein Name mit hohem Wiedererkennungswert ist ein starkes Marketinginstrument.
Testen Sie verschiedene Varianten und holen Sie sich Feedback von potenziellen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen. Ein Name, der Ihre Unternehmenswerte und -ziele klar kommuniziert, wird Ihnen langfristig helfen, eine starke Marke zu etablieren.
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