Die Haftung in Einzelunternehmen macht keinen Halt vor dem Privatvermögen seiner Inhaber:innen. Hier erfahren Sie, was es zudem bei den Regelungen zur Haftung im Einzelunternehmen zu beachten gibt.
Das Wichtigste in Kürze
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Einzelunternehmer:innen haften uneingeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
- Für Einzelunternehmen besteht keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.
- Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Einzelunternehmen gegen Schadensansprüche Dritter in Höhe der Versicherungssumme ab.
- Eine wirksame Haftungsbeschränkung ist nur durch einen Wechsel der Rechtsform möglich
Einzelunternehmer:innen genießen maximale Freiheiten: Das Unternehmen liegt vollständig in ihrem Besitz. Geschäftliche Entscheidungen treffen sie alleine. Sie haben den alleinigen Anspruch auf die Gewinne. Dafür tragen sie aber auch die alleinigen Risiken für Ihr Unternehmen: Nur sie sind für Verluste verantwortlich.
Haftung in Einzelunternehmen
Einzelunternehmer:innen haften allein für Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften und Handlungen entstehen. Dabei kann es sich um Schadenersatzforderungen aufgrund eines fehlerhaften Produktes, einer fehlerhaften Beratung oder auch Forderungen aus offenen Rechnungen handeln. Als Gläubiger können beispielsweise Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Angestellte sowie freie Mitarbeitende auftreten.
Damit sind Einzelunternehmer:innen einem enormen Haftungsrisiko ausgesetzt: Während die Haftung in Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, haften Einzelunternehmer:innen unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen bis zu den gesetzlichen Pfändungsgrenzen.
Zum Vermögen zählen neben Geld, Aktien, der Geschäftsausstattung, dem privaten Pkw oder einem Dienstwagen auch Immobilien. Damit stellt die private Haftung ein Risiko dar, das schnell existenzbedrohend werden kann – Einzelunternehmer:innen, die ihren offenen Forderungen nicht mehr nachkommen können, droht die Insolvenz.
Die Pfändungstabelle
Haftungsrisiko im Einzelunternehmen beschränken
Es gibt keine wirksame Möglichkeit, die Haftung in einem Einzelunternehmen zu beschränken. Im Einzelfall kann mit Einverständnis von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern eine wirksame Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung oder zum Haftungsausschluss getroffen werden. Eine solche Einzelvereinbarung vermag das Risiko für Einzelunternehmer:innen wie Inhaber:innen eines Kleingewerbes oder Freiberufler:innen aber nur bedingt einzuschränken. Auch wenn das Risiko in der Gründungsphase überschaubar ist, sollten Unternehmer:innen das steigende Risiko bei einem wachsenden Geschäftsbetrieb und steigende Umsätze von Anfang an bedenken.
Rechtsformwechsel Einzelunternehmen
Die einzige Möglichkeit, das Haftungsrisiko zu beschränken, ist ein Wechsel der Rechtsform. Hier ist beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) denkbar. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter schaffen durch ihre Einlagen ein Gesellschaftsvermögen, aus dem Ansprüche bedient werden können. Übersteigen die Forderungen das Gesellschaftsvermögen, greift allerdings wieder die persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter.
Sonderfall Part GmbH
Sicheren Schutz des Privatvermögens bieten nur die Kapitalgesellschaften. Hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften in der Regel nicht mit dem Privatvermögen. Die Gründung einer GmbH ist beispielsweise auch mit nur einer Person möglich (Ein-Mann-GmbH).
Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht
Bestimmte Berufsgruppen sind dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um ihren Beruf auszuüben. Auf diese Weise sind sie zumindest bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geschützt.
Alle anderen Einzelunternehmer:innen können sich ebenfalls gegen gewisse berufliche Risiken versichern:
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert ausschließlich Schäden ab, die durch eigene Fehler der Einzelunternehmer:innen entstanden sind.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schadenersatzansprüche Dritter ab, die sowohl durch eigene Fehler als auch durch Fehler eigener Angestellter entstanden sind.
Fazit: Haftung für Einzelunternehmer:innen
Einzelunternehmer:innen gehen durch die persönliche Haftung ein großes Risiko ein. Zwar können sie sich gegen berufliche Fehler versichern. Die Versicherungen greifen aber nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Um das enorme Haftungsrisiko, das schnell die geschäftliche und private Existenz bedrohen kann, wirksam zu beschränken, bleibt Einzelunternehmen meist nur ein Wechsel der Rechtsform.
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