Arbeitslosigkeit trifft viele Menschen unerwartet und stellt sie erst einmal vor große Herausforderungen. Sie kann aber auch der Anlass sein, sich endlich den Traum der Selbstständigkeit zu erfüllen. Dabei unterstützt die Agentur für Arbeit Empfänger:innen von ALG I mit dem Gründungszuschuss.
Dieser Zuschuss steht aber nicht allen Arbeitslosen automatisch zu. Die Bewilligung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die sie erfüllen müssen, um finanzielle Unterstützung für ihr Gründungsvorhaben zu bekommen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.