Darlehen
Per Definition handelt es sich bei einem Darlehen um Geld, das für einen bestimmten Zeitraum und zu festgelegten Konditionen verliehen wird.
Die Bedingungen, zu denen das Geld verliehen wird, werden von den Vertragsparteien im Darlehensvertrag festgehalten. Hierzu zählen
- die Höhe des Darlehens
- die Laufzeit
- die Art der Rückzahlung (Einmalzahlung, Ratenzahlung)
- der Zinssatz, der Tilgungsplan und ggf. die Zinsbindung
- anfallende Gebühren
- Kündigungsvereinbarungen
Darlehensgeber:innen überlassen Darlehensnehmer:innen, ähnlich wie wenn diese einen Firmenkredit beantragen, eine bestimmte Summe, die diese nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückzahlen müssen. Die gesetzliche Grundlage für den Darlehensvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 488 bis 490.
Besondere Vorschriften gelten für Verbraucherdarlehen. Diese sind in den §§ 491 bis 505 BGB geregelt. Üblicherweise verpflichten sich Darlehensnehmer:innen, Zinsen für das geliehene Geld zu zahlen.
Sofern die Vertragsparteien keinen abweichenden Zinssatz vereinbaren, gilt der in § 246 BGB gesetzlich festlegte Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr. Ein Darlehen kann aber auch zinslos vergeben werden. In diesem Fall wird lediglich der geliehene Betrag zurückgezahlt. Weitere Kosten entstehen nicht. Der Anspruch auf die Rückzahlung eines Darlehens verjährt nach § 195 BGB nach drei Jahren.
Darlehen ohne Schufa?
Unterschied Darlehen und Kredit
Während ein Darlehensvertrag erst mit der Valutierung, also der Auszahlung des Geldes an die Darlehensnehmer:innen gültig wird, besteht beim Kredit bereits mit Unterschrift des Vertrages ein Schuldverhältnis zwischen Kreditgeber:in und -nehmer:in, obwohl das Geld noch nicht ausbezahlt wurde. Die Frist für den Widerruf eines Darlehens setzt ein, sobald die Darlehensnehmer:in eine Vertragsurkunde mit allen relevanten Informationen erhalten hat. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt ab Erhalt der Urkunde 14 Tage.
Die Voraussetzungen für Kredite für Selbstständige oder für Unternehmen - wie beispielsweise Kredite für GmbHs - unterscheiden sich je nach individueller Situation und Anbieter.
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Welche Darlehensarten gibt es?
Man unterscheidet zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen. Gegenstand eines Sachdarlehens sind Gegenstände. Gelddarlehen werden in der Regel von Kreditinstituten wie Banken oder Bausparkassen sowie von Leasinggesellschaften vergeben. Sie können aber auch als Privatdarlehen vergeben werden. Wir ein privates Darlehen unbefristet und zinslos gewährt, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Darlehen als Schenkung betrachtet. Bei den Gelddarlehen wird zusätzlich zwischen unterschiedlichen Arten von Darlehen unterschieden.
Fälligkeitsdarlehen
Beim Fälligkeitsdarlehen, das auch als endfälliges Darlehen oder Festdarlehen bezeichnet wird, zahlen Schuldner:innen am Ende der Vertragslaufzeit die vollständige geliehene Summe zurück. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit, die in der Regel fünf bis 25 Jahre beträgt, zahlen sie lediglich die vereinbarten Zinsen. Diese bleiben über die Laufzeit konstant, da sich die Kreditsumme nicht verringert. Sondertilgungen sind nicht üblich. Entsprechend ist die monatliche Belastung bei diesem tilgungsfreien Darlehen vergleichsweise gering.
Im Gegensatz dazu verfügt ein variables Darlehen nicht über einen festen Zinssatz. Die zu zahlenden Zinsen werden alle drei Monate an die aktuellen Marktzinsen angepasst, was für Darlehensnehmer:innen am Ende sehr teuer werden kann. Ein Cap-Darlehen ist ein Darlehen mit einem variablen Zins, der eine bestimmte Zinsobergrenze aber nicht überschreiten darf.
Der Abschluss eines Fälligkeitsdarlehens ist sinnvoll, um die „gesparte“ Tilgungssumme beispielsweise in eine vermietete Immobilie, eine Lebensversicherung oder andere Anlageformen wie Wertpapiere oder Aktienfonds zu investieren, statt das Darlehen monatlich abzubezahlen.
Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Darlehensnehmer:innen über die gesamte Laufzeit jährlich eine gleichbleibende Rate, die aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil besteht. Dadurch verringern sich die Zinsen über die Gesamtlaufzeit. Damit die Rate konstant bleibt, steigt gleichzeitig der Tilgungssatz. Sondertilgungen sind in der Regel nicht vorgesehen, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens bzw. ein Darlehen vorzeitig abzulösen, ist daher oft nicht möglich. Ist am Ende der Vertragslaufzeit noch ein Teil der Gesamtschuld offen, kann für diese Restschuld ein neuer Tilgungsplan ausgehandelt werden.
Tilgungsdarlehen
Das Tilgungsdarlehen erfordert insbesondere in der Anfangszeit die Rückzahlung vergleichsweise hoher Raten. Der Vorteil ist, dass die Darlehenssumme sich so schnell reduziert, wodurch die zu zahlenden Zinsen sinken.
Immobiliendarlehen
Das Immobiliendarlehen ist an den Zweck gebunden, eine Immobilie zu finanzieren. Dabei kann es sich um eine Wohnung, ein Haus, ein gewerbliches Objekt oder auch um ein Stück Land handeln. Die Immobilie selbst dient als Sicherheit. Entsprechend lassen Banken und Bausparkassen eine sogenannte Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Können Darlehensnehmer:innen die fälligen Raten nicht mehr aufbringen, haben sie das Recht, die Immobilie zu pfänden und zu versteigern.
Das Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen wird meist als Anschlussfinanzierung angeboten. Bei dieser Darlehensart bindet man sich bis zu fünf Jahre im Voraus an einen aktuell günstigen Zinssatz. Banken verlangen für diesen günstigen Zinssatz allerdings einen gewissen Zinsaufschlag.
Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um eine Form der Beteiligungsfinanzierung – vergleichbar mit einer stillen Beteiligung. Auf diesem Weg besorgen sich Unternehmen Kapital. Im Gegenzug erhalten Darlehensgeber:innen einen Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens. Partiarische Darlehen werden mit einer Vertragslaufzeit oder auf unbestimmte Dauer geschlossen. Den Darlehensgeber:innen wird häufig ein jederzeitiges Kündigungsrecht zugesichert. Ein regelmäßiger Zins wird nicht vereinbart. Die Rückzahlung richtet sich nach dem jährlichen Gewinn. Zwar steht Darlehensgeber:innen kein Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen zu. Dafür trägt sie aber auch nicht das unternehmerische Risiko und haften nicht bei eventuellen Verlusten.
Eigenkapitalersetzende Darlehen
Ein Unternehmen, das aufgrund von Schulden, Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen gründen nicht länger kreditwürdig ist, wird es schwer haben, ein Darlehen zu erhalten. Gewähren Gesellschafter:innen ihren Unternehmen in dieser Situation ein Darlehen und es tritt die Insolvenz ein, wird dieses Darlehen in Eigenkapital umqualifiziert. Nachrangige Darlehen treten bei Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen zurück.
Förderdarlehen
Förderdarlehen sind zinsgünstige Darlehen, die der finanziellen Förderung von Unternehmen dienen. Sie werden beispielsweise durch die KfW-Bankengruppe, die Landwirtschaftliche Rentenbank, einige Förderbanken der Länder sowie der Europäischen Investionsbank (EIB) bereitgestellt.
Hartz-IV-Darlehen
Wer Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, bezieht, kann für außergewöhnliche Ausgaben, die notwendig und unabweisbar sind sowie nicht über den Hartz-IV-Regelsatz abgedeckt werden, das sogenannte Hartz-IV-Darlehen beim Jobcenter beantragen. Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise Ausgaben für den Austausch eines defekten Haushaltsgeräts oder zur Begleichung von offenen Strom- und Mietrechnungen. Die Höhe des Darlehens hängt vom tatsächlichen Bedarf ab.
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