Unternehmensbeteiligung
Unternehmen benötigen Kapital. Sei es als Gründungskapital, für die Erhöhung des Stammkapitals, Investitionen in das Wachstum des Unternehmens, seiner Internationalisierung, die Finanzierung von Projekten oder von größeren Anschaffungen.
Die Unternehmensbeteiligung ist eine Möglichkeit, sich Kapital von Privatanleger:innen oder auch institutionellen Investor:innen zu beschaffen, ohne Fremdkapital aufzunehmen.
Die Investor:innen bringen ihr Kapital ein und erhalten im Gegenzug einen Anteil an der Gesellschaft. Sie werden quasi zu Miteigentümer:innen. Als Anteilseigner:innen, die je nach Rechtsform als Aktionär:innen oder Gesellschafter:innen bezeichnet werden, gehört ihnen also ein Teil der Gesellschaft.
Die Beteiligung am Unternehmen ist nicht ausschließlich in Form von Geld möglich, sondern kann auch in Form einer Sacheinlage erfolgen.
Gleichzeitig erwerben sie mit ihrer Beteiligung am Unternehmen ein Mitspracherecht, um bei größeren Entscheidungen mitzubestimmen.
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Gründe für eine Unternehmensbeteiligung
Für Anleger:innen steht bei einer Unternehmensbeteiligung in der Regel die Rendite im Vordergrund. Sie investieren ihr Kapital, um vom Gewinn eines Unternehmens oder den möglichen Erlösen eines Unternehmensverkaufs zu profitieren. Dieser Gewinn ist allerdings nicht garantiert und hängt vom Erfolg des Unternehmens ab.
Durch ihr Mitspracherecht können Anteilseigner:innen aber auch Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Je mehr Anteile sie erwerben, desto größer ist ihr Einfluss.
Ein weiterer Grund für diese Form des Investments ist, dass Anleger:innen sich gezielt ein Unternehmen aussuchen können, dass sie finanziell unterstützen wollen und so beispielsweise ein regionales Unternehmen oder bestimmte Produkte und Geschäftsideen fördern können.
Unternehmen bleiben mit der Unternehmensfinanzierung durch die Beteiligung von Anteilseignern unabhängig von Fremdkapital. Bei einer Unternehmensbeteiligung handelt es sich um eine außenfinanzierte Eigenfinanzierung. Das bedeutet, das Kapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung und muss auch nicht zurückgezahlt werden, obwohl es von externen Geldgeber:innen stammt.
Welche Rechte haben Anteilseigner:innen bei einer Firmenbeteiligung?
Neben einem Anspruch auf erwirtschaftete Gewinne und ein Mitspracherecht haben Anteilseigner:innen auch ein Recht darauf, regelmäßig von der Unternehmensführung über den Verlauf ihrer Geschäftstätigkeit informiert zu werden – beispielsweise im Rahmen der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft oder der Gesellschafterversammlung einer GmbH.
Welche Arten von Beteiligungen gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Die meisten Arten der Firmenbeteiligung erfolgen über Investitionen in das Eigenkapital des Unternehmens und sind mit einem Mitspracherecht verbunden. Investor:innen können sich aber auch mit Mischkapital beteiligen: So haben sie Anteil am Erfolg des Unternehmens, werden aber nicht zu Gesellschafter:innen.
Aktien
Börsennotierte Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KG a. A.) erhöhen ihr Eigenkapital, in dem sie Aktien, also Anteile an ihrem Unternehmen, an Investor:innen ausgeben. Die Aktien werden an der Börse gehandelt werden. Um in Aktien zu investieren, benötigen Anleger:innen ein Wertpapierdepot, über das sie diese Form der Unternehmensbeteiligung handeln.
Die Aktionär:innen erhalten ein Mitspracherecht und werden im Falle des Geschäftserfolgs am Gewinn des Unternehmens in Form einer Dividende und Kurssteigerungen beteiligt. Verliert die Aktie an Wert oder beschließt das Unternehmen aufgrund mangelnden Geschäftserfolgs keine oder nur eine kleine Dividende auszuschütten, schreiben Anleger:innen Verluste.
Vorbörsliche Aktien
Anleger:innen können sich bereits vor dem Börsengang an einem Unternehmen beteiligen. Mit dem Erwerb vorbörslicher Aktien erhalten Investor:innen einen Anteil an einem aufsteigenden Unternehmen und finanzieren ihnen damit die Übergangsphase bis zum Börsengang. Vorbörsliche Aktie verfügen bereits über eine Wertpapierkennnummer (WKN) und eine Internationalen Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number, ISIN), dürfen aber nur vorbörslich gehandelt werden.
Hat das Unternehmen seine Aktien im Rahmen des IPO (Initial Public Offering) an der Börse platziert, können die Papiere regulär an der Börse gehandelt werden.
Anteile an einer GmbH
Professionelle Investor:innen und Privatanleger:innen können sich auch an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligen. Durch den Erwerb von GmbH-Anteilen werden sie zu Gesellschafter:innen des Unternehmens und erhalten neben einem Gewinnbezugsrecht auch ein Mitspracherecht sowie eine Exit-Beteiligung.
Diese Form der Beteiligung wird häufig von professionellen Anlegern wie Private-Equity-Gesellschaften, Venture-Capital-Gesellschaften oder Business Angels genutzt, um sich am Gewinn aufstrebenden Unternehmen zu beteiligen.
Fonds
Investiert Anlegerinnen in einen Fonds, beteiligen sie sich nur indirekt an einem Unternehmen. Sie sind keine Miteigentümer:innen und erhalten weder ein Mitspracherecht noch eine Gewinnbeteiligung oder einen Anteil vom Erlös eines Unternehmens. Über die Fondsgesellschaft profitieren sie dennoch am Unternehmenserfolg in Form von Ausschüttungen. Bei den Fonds wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden:
- Offene Fonds: Hier können Anleger:innen jederzeit investieren oder aber ihr Kapital wieder abziehen.
- Geschlossene Fonds: Hier gibt es eine Zeichnungsfrist. Anteile können ausschließlich innerhalb dieser Frist gekauft werden. Ein vorzeitiger Verkauf ist nicht vorgesehen. Geschlossene Fonds sind an eine feste Laufzeit gebunden.
Zudem wird zwischen aktiv und passiv gemanagten Fonds unterschieden. Während der passiv gemangte Fonds lediglich einen Aktienindex abbildet, steckt hinter einem aktiv gemanagten Fond ein Fondsmanager oder eine Fondsmanagerin, der oder die aktiv darüber entscheidet, mit welchen Beteiligungen er oder sie für die Anleger:innen die beste Rendite erzielen kann.
Partiarische Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um Mischkapital, also eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital: Bei der gewinnabhängigen, der partiarischen Beteiligung, stellt der Investor oder die Investorin dem Unternehmen mit dem sogenannten Beteiligungsdarlehen Kapital zur Verfügung und erhält im Gegenzug eine Gewinn- und Exit-Beteiligung. Der Investor oder die Investorin wird dadurch aber nicht zum Miteigentümer oder zur Miteigentümerin und erhält auch kein Mitspracherecht. Diese Form der Unternehmensbeteiligung tritt häufig beim Crowdinvesting auf.
Stille Beteiligung
Eine weitere Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, auch Mezzanine-Kapital genannt, ist die stille Beteiligung. Obwohl Anleger:innen in das Eigenkapital eines Unternehmens investieren, sind sie weder im Handelsregister eingetragen noch im Jahresabschluss des Unternehmens ersichtlich. Sie verfügen über kein Mitspracherecht und ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
Im Rahmen einer typischen stillen Beteiligung profitieren Investor:innen vom Erfolg eines Unternehmens, können aber je nach Vereinbarung auch an seinen Verlusten beteiligt werden.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer offenen Beteiligung um Eigenkapital. Diese Anteilseigner:innen müssen im Handelsregister eingetragen und im Jahresabschluss ersichtlich sein, erhalten ein Mitspracherecht und werden sowohl an Gewinnen als auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt.
Fazit: Die Unternehmensbeteiligung als Anlageform
Mit einer Unternehmensbeteiligung können Anleger:innen gezielt in ein Unternehmen oder ein bestimmtes Projekt investieren. Im Gegenzug für sein Kapital wird ein Investor oder eine Investorin zum Miteigentümer oder zur Miteigentümerin und erwirbt neben einem Recht auf eine Gewinnbeteiligung je nach Art der Beteiligung auch ein Mitspracherecht und kann darüber Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen. Die Firmenbeteiligung hat aber auch ihre Vorteile für Unternehmen: Sie gilt als Eigenkapital, das unbefristet zur Verfügung steht und nicht zurückgezahlt werden muss.