Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Wenn Sie sich ohne große Umstände gemeinsam mit weiteren Gründer:innen zusammentun wollen, bietet es sich an, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, zu gründen.
Alternativen zur GbR: Falls Sie noch unschlüssig sind oder erst einmal einen Überblick über die möglichen Gesellschaftsformen in Deutschland gewinnen möchten, hilft Ihnen unsere Übersicht aller Rechtsformen.
GbR gründen: Das Wichtigste in Kürze
Die GbR eignet sich ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft, beispielsweise für Kleingewerbetreibende oder Arbeitsgemeinschaften. Freiberufler:innen können ebenfalls eine GbR gründen. Allerdings gibt es für den Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe eine spezielle Rechtsform, die ausschließlich Freiberufler:innen vorbehalten ist: die Partnergesellschaft (PartG).
Vorbereitung: Wie können Unternehmer eine GbR gründen?
Mit Gründung einer GbR starten Sie mit geringen Kosten und ohne großen organisatorischen Aufwand in das Geschäftsleben. Wer sich nicht als Einzelunternehmer:in selbstständig machen möchte, schließt sich mit weiteren Gründer:innen zusammen, um ein wirtschaftliches Vorhaben in die Tat umzusetzen. Bei diesem Zusammenschluss entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
GbR-Gründung vorbereiten
Bei der GbR sollten Sie und Ihre Mitgesellschafter:innen zunächst ein paar grundlegenden Fragen klären. Dabei sollten die folgenden Punkte besprochen werden:
- Wo ist der Sitz der GbR?
- Was ist der Unternehmenszweck?
- Wer sind die Gesellschafter:innen?
- Wer wird Geschäftsführer:in der GbR?
- Wie hoch ist die Vergütung des/der Geschäftsführers/in?
- Wie viel Startkapital benötigen Sie und wer bringt welche Anteile zur Gründung ein?
- Wie werden Gewinne und Verluste verteilt?
- Wie sind Privatentnahmen der Gesellschafter:innen geregelt?
- Wie werden Gewinne verwendet?
- Welche Informationspflichten und Kontrollrechte haben die Gesellschafter:innen?
- Wie sieht es mit der Haftung der einzelnen Gesellschafter:innen aus?
- Wie ist die Abtretung von Geschäftsanteilen geregelt?
- Wie ist das Ausscheiden von Gesellschafter:innen geregelt?
- Besteht nach dem Ausscheiden ein Wettbewerbsverbot?
Besonderheiten beim Namen der GbR
Mit diesen Basisinformationen, die später in den GbR-Gesellschaftsvertrag einfließen, geht es weiter mit dem Namen der GbR. Der Name einer GbR setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter:innen
- Rechtszusatz GbR
- Geschäftsbezeichnung
Wird der Name bei einer GbR-Gründung durch die Nennung der Namen ihrer Gesellschafter:innen zu lang, genügen auch nur die Nachnamen. Allerdings müssen im Geschäftsverkehr immer alle Vor- und Zunamen der Gesellschafter angeben werden.
In 7 Schritten zur GbR-Gründung
Die Gründung erfolgt unkompliziert und schnell, außerdem sind die Gründungskosten gering. In nur wenigen Schritten können Sie und Ihre Mitgesellschafter:innen die GbR gründen. Zur Übersicht haben wir die 7 formalen Gründungsschritte hier zusammengestellt:
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen
Obwohl der Gesellschaftsvertrag einer GbR bereits mündlich zustande kommt, ist ein ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Die Erstellung eines formfreien Gesellschaftsvertrags ist dabei ausreichend.
- Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse der einzelnen Gesellschafter:innen
- Gehälter in Form von monatlichen Privatentnahmen
- Fortbestand nach Ableben eines/einer Gesellschafters:in
- Kündigungs- und Ausstiegsfristen für Gesellschafter:innen
Schritt 2: GbR anmelden beim Gewerbe- und Finanzamt
Verfolgt die GbR einen gewerblichen Zweck, führt Sie nach Zustimmung und Unterschrift des Gesellschaftsvertrags der nächste Schritt zum Gewerbeamt. Dabei muss sich jede/r Gesellschafter:in ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt kümmert sich in der Regel um die Weitergabe Ihrer Daten an das Finanzamt. Um eine Steuernummer für die GbR zu erhalten, füllen die Gesellschafter:innen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Schritt 3: Geschäftskonto eröffnen
Die Gesellschafter:innen, die eine GbR gründen, sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Da kein Stammkapital hinterlegt werden muss, benötigen sie es auch nicht zwingend für die Gründung. Die Eröffnung eines Online-Geschäftskontos ist dennoch unbedingt empfehlenswert. Die Gesellschafter:innen haften persönlich auch mit ihrem Privatvermögen. Um so entscheidender ist es, von Anfang an sämtliche privaten Ein- und Ausgaben sauber von geschäftlichen Transaktionen zu trennen.
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Schritt 4: Anmeldung bei IHK oder HWK
Gewerbetreibende sind zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet. Das Gewerbeamt gibt die Gründungsinformationen an die zuständige IHK weiter, sodass die GbR automatisch Mitglied wird. Da Freiberufler:innen nicht als Gewerbetreibende gelten, besteht für sie auch keine Pflicht zur Mitgliedschaft. Handwerker:innen melden sich entsprechend bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) an.
Schritt 5: GbR anmelden bei der Berufsgenossenschaft
Beim Gründen einer GbR gibt das Gewerbeamt die Daten nicht nur an das Finanzamt und die zuständige IHK oder HWK, sondern auch an die Berufsgenossenschaft, die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, weiter. Als Freiberufler:in müssen Sie sich selbst anmelden, sofern für Sie überhaupt die Anmeldung verpflichtend ist. Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Beruf zuständig ist. Arbeiten Sie in einem Bereich, der keiner BG zugeordnet werden kann, ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Sie zuständig.
Eintrag in das Handelsregister
Schritt 6: GbR anmelden bei der Agentur für Arbeit
Beschäftigt die GbR eigene Angestellte, muss sie sich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit anmelden und dort eine Betriebsnummer beantragen. Mithilfe der Betriebsnummer (BBNR) werden Unternehmen in Deutschland eindeutig identifiziert, um Meldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Schritt 7: Aufnahme des Geschäftsbetriebs
Im letzten Schritt werden alle weiteren Schritte unternommen, um in Zukunft geschäftsfähig zu sein. Dazu gehört neben der Akquise auch die erfolgreiche Vermarktung, beispielsweise durch die Gestaltung einer eigenen Unternehmenswebsite.
GbR gründen: Die Kosten
Die Gründungskosten für die GbR sind vergleichsweise gering. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung. Der GbR-Vertrag regelt, wie viel Kapital die einzelnen Gesellschafter in das Unternehmen einbringen, um die Gründungskosten sowie die Kosten für das operative Geschäft zu decken. Für die Anmeldung beim Gewerbeamt entstehen Kosten, die je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 € liegen. Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten für die Rechtsberatung bei der Erstellung des GbR-Gesellschaftervertrags.
Haftung in der GbR
Bei dieser Rechtsform stehen die beteiligten Gesellschafter im Fokus. Für die Gründung einer GbR in Deutschland werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter:innen benötigt. Alle Gesellschafter:innen haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
Steuern und Buchhaltung bei der GbR
Die Gesellschafter:innen der GbR sind als natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer orientiert sich am Gewinnanteil, der den jeweiligen Gesellschafter:innen zugeordnet wird. Darüber hinaus führt die GbR die Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19 % oder zum ermäßigten Satz von 7 % ab. Entsprechend ist sie bei Ausgaben für das eigene Unternehmen auch berechtigt, die Vorsteuer geltend zu machen. Bei
Tipp: Mehr zum Thema GbR Steuern, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
GbR gründen: Die Vorteile
Eine GbR zu gründen ist vergleichsweise einfach und günstig. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat aber noch weitere Vorteile:
- Die Gründung einer GbR ist mit einem geringen organisatorischen Aufwand verbunden: Es müssen nur wenige Formalitäten beachtet werden, um die Rechtsfähigkeit der GbR zu gewährleisten.
- Es muss kein Startkapital hinterlegt werden: Damit fallen vergleichsweise geringe Kosten beim Gründen einer GbR an.
- Die GbR ist nicht zur doppelten Buchhaltung und auch nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet: Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ausreichend.
- Sie sind nicht verpflichtet, eine GbR in das Handelsregister eintragen zu lassen.
- Verluste können Sie und Ihre Mitgesellschafter:innen vergleichsweise unkompliziert mit eigenem Kapital ausgleichen.
GbR in andere Rechtsformen umwandeln
Wird die GbR zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Rechtsform umgewandelt, müssen die Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes beachtet werden. Hier hilft Ihnen eine Steuerberatung dabei, das Risiko hoher Steuernachzahlungen zu vermeiden.
GbR gründen: Die Nachteile
Die Gründung einer GbR hat aber auch ihre Nachteile:
- Es sind mindestens zwei Gesellschafter:innen nötig, um eine GbR zu gründen. Die Gründung einer GbR als Einzelunternehmer:in ist also nicht möglich.
- Die Gesellschafter:innen der GbR haften mit ihrem privaten Vermögen für Verluste, was besonders in der Anfangsphase zu Schwierigkeiten führen kann.
- Das fehlende Stammkapital verringert das Ansehen bei Kapitalgeber:innen und erschwert somit die Suche nach Investor:innen. Für Start-ups ist die GbR daher als Rechtsform wenig empfehlenswert.
- Sobald eine GbR über 500.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, wird sie vom Gesetz als Handelsgesellschaft gewertet und muss in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt werden. Im Unterschied zur Gesellschaftsform der GbR ist die OHG eine Handelsgesellschaft.
- Bei der Namensgebung sind Ihre kreativen Möglichkeiten eingeschränkt: Fantasie- oder Markennamen sind im Firmennamen einer GbR nicht gestattet.
Alternativen zur GbR Gründung
Schreckt Sie die persönliche Haftung als Gesellschafter:in einer GbR ab oder rechnen Sie in vergleichsweise kurzer Zeit mit einem Umsatz in Höhe von über 500.000 Euro, ist die Rechtsform der GbR nicht geeignet, um ein Unternehmen zu gründen. Sie können sie zwar in eine andere Rechtsform umwandeln, dieser Wandel ist allerdings mit Aufwand und Kosten verbunden. Alternativ bieten sich mehrere Gesellschaftsformen wie die OHG, GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG) für die Gründung eines Unternehmens an.
GmbH oder GbR gründen?
Während die Gesellschafter:innen der GbR im Falle einer Insolvenz oder Schäden gegenüber Dritten auch mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Haftung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung kostet Gründende einer GmbH allerdings auch 25.000 Euro als Stammkapital, das bar auf einem Geschäftskonto oder auch als Sacheinlage hinterlegt werden muss. Entsprechend genießt die GmbH ein hohes Ansehen am Kapitalmarkt. Dafür ist der Gründungsprozess bei der GmbH im Vergleich zur GbR deutlich aufwendiger. Die Gründungsformalitäten nehmen viel Zeit in Anspruch. Hinzu kommen Gründungskosten in Höhe von bis zu 900 Euro für die Anmeldung der Gesellschaft sowie Anwalts- und Notarkosten.
UG oder GbR gründen?
Eine gute Alternative für Gründer, denen das Stammkapital fehlt und die kein Fremdkapital aufnehmen möchten, ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG). Sie wurde 2008 als Sonderform der GmbH in Deutschland eingeführt. Die beiden Unternehmensformen gelten als Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und gleichen sich in vielen Punkten. Der wohl wichtigste Unterschied für Gründende: Bei einer GmbH benötigen Sie ein Startkapital von mindestens 25.000 €. Bei Gründung einer UG ist nur ein Stammkapital von einem Euro notwendig. Die UG wird daher auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.
Ein weiterer Unterschied ist, dass in der UG 25 % des Jahresgewinns als Rücklage zurückbehalten werden müssen. Hat diese Rücklage eine Höhe von mindestens 25.000 Euro erreicht, muss die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Unser Tipp zum Gründen einer GbR
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Ist die GbR die passende Rechtsform für Ihre Unternehmensgründung?
Eine GbR zu gründen, ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft, beispielsweise für Kleingewerbetreibende oder Arbeitsgemeinschaften. Sie eignet sich aber für Zusammenschlüsse als Immobilien GbR beziehungsweise vermögensverwaltende GbR, um eine Immobilie gemeinsam zu erwerben oder zur Vermögensverwaltung in der Familie.
Welche Rechtsform die Richtige ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Anzahl der Gründer:innen, dem verfügbaren Eigenkapital, der Risikobereitschaft und den unternehmerischen Zielen ab und kann somit pauschal nicht beantwortet werden. Entscheidend ist, dass die Wahl der Rechtsform bereits im Vorfeld der Gründung gut durchdacht ist, da diese Entscheidung finanzielle, steuerrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf ein Unternehmen hat. Die Änderung einer Rechtsform ist zwar auch im Nachhinein möglich. In der Regel ist sie aber mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden.
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