Privatentnahme
Eine Privatentnahme bedeutet, dass man Betriebseigentum von geschäftlichem Gebrauch zurück zum privaten Gebrauch überschreibt. Diese Prozedur erfolgt nach einer Privateinlage. Eine Privateinlage bezeichnet die Überschreibung von privaten finanziellen Mitteln oder Gütern zum geschäftlichen Gebrauch.
Dies ist eine durchaus übliche und verbreitete Praktik für Existenzgründer:innen kurz nach der Gründung, da es verschiedene Vorteile mit sich bringt.
Eine Privatentnahme bedeutet also, dass man dieses Betriebseigentum nun von geschäftlichem Gebrauch zurück zum privaten Gut verändert. Es gibt vier verschiedene Formen der Privatentnahme: Bar-, Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen.
Die Barentnahme ist die am weitesten verbreitete Methode und versteht die Entnahme von Geld aus dem Unternehmen zu privaten Zwecken. Das Privatkonto, auf welchem alle Einlagen und Entnahmen des Unternehmers verbucht werden, wird somit belastet und es wird dem privaten Konto der Gründerin oder des Gründers gutgeschrieben.
Dieses Geld soll zum Bezahlen des Lebensunterhaltes und der Selbstverwirklichung der Gründerin oder des Gründers genutzt werden, da dies als sein Gehalt angesehen wird.
Bei Sachentnahmen handelt es sich zum Beispiel um ein Werkzeug, welches die Unternehmerin oder der Unternehmer nun wieder zu seinen privaten Zwecken nutzen möchte oder einem Geschäftswagen, welcher nun nicht mehr als dieser genutzt werden soll. Genau so werden Endprodukte der Firma als Sachentnahmen definiert, wie zum Beispiel die Mitnahme eines Getränks von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Betriebs für den Verzehr nach der Arbeitszeit.
Nutzungsentnahmen sind beispielsweise die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für private Zwecke, ohne das Auto komplett dem privaten Gebrauch zu überschreiben. Hier gelten spezielle Regeln, die sogenannte 1% Regel.
Diese Regel besagt, dass für Privatfahrten mit dem Geschäftswagen monatlich ein Prozent des aktuellen Listenpreises aus dem Land, in dem Sie sich befinden, zahlen müssen. Die Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten ist eine der bekanntesten Formen von Nutzungsentnahme.
Die letzte Form der Privatentnahme, die Leistungsentnahme, bedeutet zum Beispiel die Nutzung der Dienstleistung der Reinigungskraft im eigenen Haus des Unternehmers.
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Wie wirkt sich eine Privatentnahme auf die Buchhaltung aus?
Wie bereits vorhin erwähnt, gibt es ein sogenanntes Privatkonto, auf welchem alle Privateinlagen und -entnahmen verbucht werden. Dies ist eine Unterkategorie des Eigenkapitalkontos und dient einer guten Übersicht über die Finanzen für den Gründer. Hierbei müssen Einlagen und Entnahmen separat aufgeführt werden.
Privatentnahmen sind erfolgsneutral, was bedeutet, dass sie keinen Verlust für die Firma verzeichnen. Das Verfahren der Barentnahme ist das einzige der Privatentnahme, welches nicht unter die Umsatzsteuer fällt. Es ist allerdings trotzdem wichtig, einen Beleg der Bank für jede Barentnahme aufzubewahren.
Wie wird eine Privatentnahme versteuert?
Auf alle anderen Formen der Entnahme muss volle Umsatzsteuer gezahlt werden, da diese den Gewinn des Unternehmens beeinflussen. Dies soll jegliche Art von illegaler Steuerbeeinträchtigung verhindern.
Wenn also eine dieser eben erklärten Formen von Privatentnahme auftritt, muss die Unternehmerin oder der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen. „Umsatzsteuer“ ist besser bekannt als die sogenannte Mehrwertsteuer, wird aber in der Fachsprache beim Thema Steuern nicht als solche bezeichnet.
Die Pflicht für Unternehmer:innen, die Umsatzsteuer zu bezahlen, ist im Gesetz für Umsatzsteuer festgelegt und schreibt einen Steuersatz von 19% vor. Bei Sachentnahmen muss hierfür erst einmal eine Berechnung des aktuellen Wertes des Gegenstandes erfolgen, da dieser sich während der geschäftlichen Nutzung verändert hat. Diesen Wert nennt man auch den Wiederbeschaffungspreis.
Wenn Sie als Unternehmer:in einen Jahresumsatz von mehr als 22.000 € verzeichnen, haben Sie das Anrecht auf einen sogenannten Vorsteuerabzug. Das bedeutet das Recht eines Existenzgründenden, bei dem Kauf von Gütern aus dem Geschäftsbereich die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen.
Vor dem Jahresumsatz von 22.000 € und einem vorausgesagten Umsatz im nächsten Geschäftsjahr unter 50.000 € gelten Sie als Kleinunternehmer und musst gar nicht erst die Umsatzsteuer nachweisen. Wichtig für Kleinunternehmer ist, dass dies in der Steuererklärung nochmal verdeutlicht vermerkt wird, damit von vornherein Missverständnisse vermieden werden können.
In der Bilanzrechnung muss diese Form der Entnahme im Soll unter dem Namen „Unentgeltliche Wertabgaben“ verzeichnet werden. Allgemein ist in der Buchhaltung von Privatentnahmen eine Vermeidung von Fehlern von hoher Relevanz. Jegliche Art von Fehler kann dazu führen, dass die Entnahmen den Gewinn des Unternehmens reduzieren.
Eine Privatentnahme ist das Ändern von Firmeneigentum auf das Eigentum des Existenzgründenden. Es umfasst vier verschiedene Arten der Entnahme: Bar-, Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahme. Eine Entnahme kann erst nach einer Privateinlage passieren, welches das Umschreiben von Privateigentum zu Firmeneigentum bezeichnet.
Fazit Privatentnahme: Bedeutung für Unternehmer
Wichtig ist für den Existenzgründer:innen vor allem, dass eine Privateinlage in beiden Fällen frei von der Umsatzsteuer ist, während im Falle einer Privatentnahme nur bei Barentnahme keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Bei allen anderen Arten der Privatentnahme fällt eine Umsatzsteuer an.
Kleine Unternehmen, die einen Umsatz von unter 22.000 € Umsatz verzeichnen, müssen im Falle der Stellung einer Rechnung keine Umsatzsteuer nachweisen können. Über diesem Betrag hat ein Unternehmen das sogenannte Recht auf Vorsteuerabzug, welches den vorzeitigen Abzug von den 19 % Umsatzsteuer bei dem Erwerb von geschäftlichen Gütern bezeichnet.
- Umsatzsteuer Voranmeldung
- Rechnungs Vorlagen
- Bundesministerium der Finanzen