Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage dient, wie der Name schon sagt, zur Rücklage des Kapitals. Kapitalrücklagen können unter anderen aus einer Aktienausgabe resultieren und Unternehmen sind dazu verpflichtet, sie in der Bilanz auszuweisen.

Das Kapital eines Unternehmens (GmbH, AG, KgaA) setzt sich zusammen aus: Gezeichnetes Kapital, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss.

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