Kapitalrücklage
Im Prinzip handelt es sich also bei der Kapitalrücklage um Gewinne, die wiederum dem Eigenkapital des Unternehmens zugeordnet werden. Es gibt aber auch Kapitalrücklagen, die nicht dem Eigenkapital zugeordnet werden.
Die Kapitalrücklage dient der Sicherheit: Sie soll das Unternehmen gegen Risiken oder Verluste absichern. Aktiengesellschaften müssten laut §152 Abs. 2,3 AktG die Rücklagen in der Bilanz oder im Anhang kenntlich machen.
Nicht zuletzt aus diesem Grund wird auch ein Rücklagenspiegel geführt, in dem alle Geschäftsvorfälle und Entwicklungen akribisch schriftlich festgehalten werden. Dies ermöglicht eine einfache Übersicht über das Geschäftsgeschehen.
Gerne übernehmen Unternehmer:innen oder Steuerberater:innen nicht nur die Vorfälle des aktuellen Geschäftsjahres, sondern auch der Vorjahre mit in den Rücklagenspiegel. Auch die sämtliche Einzahlungen in die Rücklagen sollten sich im Rücklagenspiegel wiederfinden.
Wann wird die Kapitalrücklage gebildet?
Wann eine Kapitalrücklage gebildet werden muss, wird im § 272 Abs. 2 HGB festgelegt.
Zu Kapitalrücklagen zählen:
- Agios bei der Anteilsausgabe: Hiermit sind die Beträge gemeint, die zum Zeitpunkt der Anteilsausgabe zusammen mit den Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert hinaus erzielt werden.
- Agios bei Wandel- und Optionsanleihen: Hiermit sind die Beträge gemeint, die zum Zeitpunkt der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte mit dem Ziel des Anteilserwerbs erzielt werden.
- Zuzahlungen zur Gewährung eines Anteilsvorzugs.
- Sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter:innen in das Eigenkapital.
Meistens wird also eine Kapitalrücklage gebildet, wenn die Gesellschafter:innen oder Aktionär:innen Beträge geleistet haben, die den Nennwert der Aktien oder der Anteile übersteigen.
Die Unterteilung der Kapitalrücklagen in der Bilanz
In der Bilanz werden Kapitalrücklagen unterteilt, und zwar in:
- Agiobeträge
- Zuzahlungen
- Sonstige Beträge aus diversen Zuzahlungen der Gesellschafter:innen in das Eigenkapital
Der Agiobetrag stellt denjenigen Wert dar, der, bei der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung, den Nennwert übersteigt. Ein Agio wird buchhalterisch als Zahlungseingang behandelt.
Agios entstehen auch bei Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte, die in die Kapitalrücklage fließen.
Es kann eine sogenannte Nachschusspflicht entstehen – In diesem Fall sind Gesellschafter:innen verpflichtet, einen Nachschuss zu leisten.
Die Beiträge auf der Aktivseite müssen also als eingeforderte Nachschüsse eingepflegt werden und auf der Passivseite als Kapitalrücklage deklariert werden.
Als Zuzahlungen werden diejenigen Zahlungen der Gesellschafter:innen bezeichnet, die den Zweck verfolgen, Vorzüge zu gewähren.
Wie wird eine Kapitalrücklage gebucht?
Kapitalrücklagen gehören zu den Passiva eines Unternehmers und werden in der Passivseite der Bilanz gebucht (§ 266 Abs. 3 HGB). Für die Buchung empfehlen wir die Nutzung einer Bilanzsoftware.
Welche Arten der Kapitalrücklage gibt es?
Zu den verschiedenen Arten der Kapitalrücklagen (und somit auch als solche auszuweisen) gehören:
- Der Differenzbetrag zwischen den Anteilen (einschl. Bezugsanteile) und Nennbetrag.
- Falls es keinen Nennbetrag gibt: alles über den rechnerischen Wert hinaus.
- Der erzielte Betrag bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Options- und Wandlungsrechte mit dem Ziel, Anteile zu erwerben.
- Der von den Gesellschafter:innen geleistete Zuzahlungsbetrag für einen Anteilsvorzug.
- Andere Zuzahlungsbeträge der Gesellschafter:innen in das Eigenkapital.
- Veräußerung der Gesellschaftsanteile gemäß § 272 Abs. 1b Satz 3 HGB.
Es gilt zu beachten, dass die Kapitalrücklage bereits bei der Bilanzaufstellung vorzunehmen ist.
Neben der Kapitalrücklage gibt es auch noch die Gewinnrücklage, die somit zur gesetzlichen Rücklage zählt. Laut Gesetz müssen Unternehmen 5 % des Jahresüberschusses in die Rücklagen, genauer gesagt, in die Gewinnrücklagen, einzahlen.
Kapitalrücklagen zählen anders als die Gewinnrücklagen zur Außenfinanzierung. Dies erklärt sich dadurch, dass einem Unternehmen durch außen nur über eine Kapitalrücklage Geld zugeführt werden kann
Verwendung der Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage darf natürlich nicht beliebig verwendet werden – das Gesetz schreibt die Verwendung der Kapitalrücklage präzise vor.
Beispielsweise gilt bei Aktiengesellschaften der Paragraf 150 des Aktiengesetzes. Dieser Paragraf besagt, dass Unternehmen eine gesetzliche Grundlage von 10 % des Grundkapitals bilden sollten. Dabei werden sowohl die Gewinnrücklage als auch die Kapitalrücklage addiert.
Die Kapitalrücklage darf nur unter spezifischen Auflagen verwendet werden, wie zum Beispiel:
- Um einen Fehlbetrag in einem bestimmten Jahr auszugleichen – allerdings unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen diesen Fehlbetrag nicht nur deinen Gewinnvortrag und auch nicht durch Auflösung von sämtlichen weiteren Gewinnrücklagen außer der gesetzlichen Rücklage decken kann.
- Um einen Verlustvortrag im Unternehmen auszugleichen – unter der Voraussetzung, dass die Deckung nicht durch den Jahresüberschuss oder sonstige Gewinnrücklagen deckbar ist.
Erfüllung der gesetzlich bestimmten Kapitalrücklage
Hat ein Unternehmen einmal Kriterien für die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalrücklage erfüllt, genießt es höhere Freiheiten in Bezug auf die Verwendung des zurückgelegten Kapitals, wie zum Beispiel:
- Der Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, wobei ein Gewinnvortrag zu präferieren wäre.
- Der Ausgleich eines Verlustvortrages, unter der Voraussetzung, dass dieser nicht bereits durch den Jahresüberschuss gedeckt ist. Zu beachten ist hierbei, dass es nicht erlaubt ist, aus der Gewinnrücklage Ausschüttungen vorzunehmen.
- Die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist ein beliebter Mechanismus in Aktiengesellschaften: Dadurch, dass die Anzahl der Aktien erhöht wird, sinkt der Kurswert.
Dadurch erhalten die Anteilseigner:innen kostenlose Aktien. Am Unternehmenswert ändert sich daher nichts – bis auf den psychologischen Effekt, dass die Aktien günstiger sind und eher von Marktteilnehmer:innen gekauft werden.