Privateinlage
Wenn die Rede von einer sogenannten Privateinlage ist, bedeutet das die Zuführung von privatem Vermögen oder Gegenständen des Unternehmers zu seiner eigenen Firma. Hierbei ist zu beachten, dass einzig und allein die Eigentümerin oder der Eigentümer der Firma die Erlaubnis besitzt, dem Unternehmen Privateinlagen zuzuführen.
Diese Methode ist für viele junge Unternehmer:innen oft sogar erforderlich, um vor allem am Anfang das Geschäft zu starten und darüber hinaus eine gute Möglichkeit, Existenzgründenden zu einer schnelleren Bonität zu verhelfen.
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei Bareinlagen um die Zufuhr von Geld zum Zwecke von beispielsweise der Begleichung offener Posten oder Anschaffung von Firmenmaterial. Dies ist die häufigere Form von Privateinlagen. Bei Sacheinlagen handelt es sich um private Güter des Unternehmers, die der Firma zur Nutzung übergeben werden.
Dies kann zum Beispiel ein Auto sein, welches vom privaten Fahrzeug zum Geschäftswagen verändert wird, sowie ein Computer, nötige Maschinen oder sogar ein Grundstück.
Hierbei ist zu beachten, dass bei Sacheinlagen, die älter als 3 Jahre sind, der aktuelle Wert des Gegenstandes berechnet und in die Buchhaltung übernommen werden muss.
Was bedeutet eine Privateinlage nun in den Finanzen?
Privateinlagen können je nach erforderlichem Budget unterschiedlich hoch ausfallen. Es ist von hoher Relevanz, dass Privateinlagen nur zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden dürfen. In der Steuererklärung muss jede Privateinlage für das Finanzamt gut nachvollziehbar und im Zweifelsfall plausibel zu belegen sein.
Es ist essenziell, dass das Unternehmen von Anfang an zwischen privat und geschäftlich unterscheidet. Es dient lediglich der Übersicht und ist dennoch sehr empfehlenswert, alle Privateinlagen auf ein sogenanntes Privatkonto zu verbuchen.
Dies ist eine Form eines Kapitalkontos, welches zur Buchung der Entnahmen und Einlagen in einem Geschäftsjahr dient und nur Personengesellschaften erlaubt ist. Privateinlagen bedeuten eine Erhöhung des Eigenkapitals für den Unternehmer, allerdings wirken diese Beträge sich nicht auf die Jahresbilanz aus, da sie erfolgsneutral sind. Somit sind sie auch frei von der Umsatzsteuer, da sie nicht zum Gewinn zählen.
Jedoch sind auch einige weitere Dinge zu beachten: Oft verfügen junge Existenzgründer:innen nicht über die nötige Kreditwürdigkeit, um von einer Bank die Möglichkeit eines Dispositionskredites zu bekommen. Da dies natürlich anstrebenswert ist, ist es vor allem in den Anfangszügen nach der Gründung wichtig, das Firmenkonto im Plus zu halten, um eine stabile finanzielle Entwicklung und somit das Zahlen von Rechnungen gewährleisten zu können.
Somit kann die Bank sehen, dass die Liquidität des Unternehmens sich positiv entwickelt und eine Kreditwürdigkeit vorhanden ist. Da Privateinlagen das Vermögen des Unternehmens steigern, kann dies also durchaus positiv für den Existenzgründenden sein.
Wenn es um die Buchhaltung geht, werden die Privateinlagen im Idealfall bis zum Ende des Geschäftsjahres wieder entnommen. Hier spricht man von einer Privatentnahme, welche wir im nächsten Abschnitt näher erklären.
Dadurch wird wiederum die Buchhaltung vereinfacht, da keine Auswirkungen auf die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung und die Steuererklärung entstehen.
Wenn man die Privateinlagen nicht wieder entnimmt, muss der Betrag der Privateinlagen separat in der EÜR aufgeführt und mit in das nächste Geschäftsjahr genommen werden. Für Unternehmer:innen hat dies außer der Verkomplizierung der Buchhaltung keine negativen Folgen.
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Was ist eine Privatentnahme und warum wird sie durchgeführt?
Eine Privatentnahme bezeichnet das Gegenteil einer Privateinlage und somit das Zurückholen von finanziellen Mitteln oder Gütern des Existenzgründers aus der Firma zu privaten Zwecken. Genau wie bei der Privateinlage ist dies wieder erfolgsneutral. Bei Privatentnahmen unterscheiden wir zwischen Barentnahmen, Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen und Leistungsentnahmen.
Eine Barentnahme bezeichnet die Entnahme von Bargeld aus dem Firmenkonto, Sachentnahmen können sowohl Materialien als auch Erzeugnisse der Firma sein. Eine Nutzungsentnahme ist beispielsweise die Nutzung des Firmenhandys für private Zwecke und Leistungsentnahme bedeutet eine Leistungserbringung zu privaten anstatt zu geschäftlichen Zwecken.
Bei Waren-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen gibt es einen Unterschied zu Privatentnahmen und Privateinlagen. Während Letztere von der Umsatzsteuer befreit werden, muss bei Ersteren Umsatzsteuer auf den kompletten Bruttopreis gezahlt werden.
Wenn es um die Anfangszeit eines Unternehmens geht, können Privateinlagen sehr hilfreich für Existenzgründer:innen sein. Sie haben eine positive Auswirkung auf die Bonität des Unternehmens, sind frei von der Umsatzsteuer und im Falle einer Privatentnahme vor dem Ablauf des Geschäftsjahres sind sie leicht in der Buchhaltung zu handhaben.
Privateinlagen und Privatentnahmen sind erfolgsneutral, erzeugen also keinen Gewinn oder Verlust für die Firma.