Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die auf den Kauf eines Produktes oder die Beauftragung einer Dienstleistung geleistet wird. Hier finden Sie Informationen, wie eine Rechnung für die Abschlagszahlung erstellt wird und worauf zu achten ist.
Das Wichtigste zur Abschlagszahlung
- Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen, die in großen Projekten und Aufträgen oder teuren Investitionen auf bereits erbrachte Teilleistungen gezahlt werden
- Sie sichern die Liquidität von Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in
- Für den Anspruch müssen Teilleistungen ohne Mängel erbracht werden
- Abschlagszahlungen sind umsatzsteuerpflichtig
- Sämtliche Abschlagszahlungen werden in der Schlussrechnung aufgeführt
- Der Restbetrag ergibt sich aus der Differenz der Gesamtsumme und den Abschlägen
Was ist eine Abschlagszahlung?
Mit der Abschlagszahlung oder Akontozahlung entrichtet Käufer:in oder Auftraggeber:in eine Teilzahlung auf eine Gesamtschuld. Eine Abschlagszahlung wird in der Regel fällig, wenn der Auftragnehmer eine Teilleistung ordnungsgemäß erbracht hat.
Weist die Teilleistung einen Mangel auf, hat der Auftraggeber das Recht, die Abschlagszahlung zu verweigern, bis der Auftragnehmer den Mangel beseitigt hat. Auf der anderen Seite hat der Auftragnehmer das Recht, die Arbeit einzustellen, wenn die Abschlagszahlung nicht wie vereinbart erfolgt.
Wie wird die Abschlagszahlung vereinbart?
Auftraggeber:innen haben nach § 632a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich das Recht, eine Abschlagszahlung auch ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber zu fordern. In der Praxis werden Abschläge – deren Höhe und Fälligkeit – allerdings meist gemeinsam vertraglich vereinbart.
Wie wird die Höhe der Abschlagszahlung vereinbart?
Die Höhe der Abschlagszahlung wird individuell zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in vereinbart. Allerdings darf der Abschlag oder die Summe der Abschläge die Gesamtsumme nicht überschreiten. Zudem muss sie der bisher erbrachten Leistung angemessen sein. Bei Bauleistungen deckt sich die Abschlagshöhe mit den Kosten, die für die Fertigstellung des entsprechenden Bauabschnitts erforderlich sind.
Abschlagszahlung – Abgrenzung zur Anzahlung
In Kaufverträgen – beispielsweise beim Kauf eines Produkts im Laden oder in einem Onlineshop – finden Übergabe und Bezahlung Zug um Zug statt. Das bedeutet, der Kunde bezahlt den vollständigen Preis. Im Gegenzug übergibt oder versendet der Händler die Ware anschließend sofort. Abschlagszahlungen werden hier in der Regel nicht vereinbart, da gemäß § 433 (BGB) mit der Übergabe der Ware der gesamte Kaufpreis fällig ist. Kommt ein Kaufvertrag zustande, hat der Käufer als Schuldner zudem nicht das Recht, seine Schuld in Teilleistungen zu begleichen (vgl. § 266 BGB).
Allerdings herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, die es gestattet, den Inhalt von Verträgen frei zu bestimmen, solange die Regelungen nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Werden hier Teilzahlungen vereinbart, werden diese nicht als Abschlag, sondern als Anzahlung oder Vorauszahlung bezeichnet.
In welchen Fällen wird eine Abschlagszahlung vereinbart?
Es gibt aber Situationen, in denen die Zahlung von Abschlägen, also von Teilbeträgen, durchaus sinnvoll und von Vorteil für den Auftraggeber und den Auftragnehmer ist.
- Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden: Beispiele hierfür sind Zahlungen für Strom, Gas, Wasser oder Mietnebenkosten. Der Gesamtbetrag wird in der Regel auf einen Zeitraum von einem Jahr berechnet und in monatlichen Abschlagszahlungen beglichen. Am Ende des Jahres erhält der Kunde eine Schlussrechnung und muss je nach Verbrauch eine Nachzahlung leisten oder bekommt zu viel gezahlte Beträge erstattet.
Wie wird die Rechnung für eine Abschlagszahlung erstellt?
Rechnungen, mit denen ein Auftragnehmer einen Abschlag auf seine bisher erbrachte Leistung vom Auftraggeber verlangt, enthalten die gleichen Pflichtangaben wie jede andere Rechnung. Zusätzlich muss sie mit dem Begriff „Abschlagsrechnung“ gekennzeichnet sein und – falls bereits Abschläge geleistet wurden – eine vollständige Auflistung der bisherigen Abschlagszahlungen enthalten.
Die Teilleistungen oder verwendeten Materialien müssen genau aufgeführt werden, um nachvollziehen zu können, ob die Höhe der Abschlagszahlung der erbrachten Teilleistung entspricht. Die Zahlung der Abschlagsrechnung ist mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber sofort fällig. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist, dass die Teilleistung keine Mängel aufweist.
Umsatzsteuer
Wie wird die Schlussrechnung erstellt?
Wurde ein Auftrag erfüllt, wird die Schlussrechnung erstellt. Muster, Beispiele und Vorlagen für die Abschlagszahlungsrechnung und die Schlussrechnung gibt es zum Download im Internet. Die Schlussrechnung enthält
- eine genaue Aufschlüsselung sämtlicher Teilleistungen, die bereits erbracht und vom Auftraggeber bezahlt wurden.
- Alle Beträge, die bisher bezahlt wurden, sowie die entsprechende Umsatzsteuer und die verwendeten Steuersätze.
- eine genaue Aufschlüsselung sämtlicher Teilleistungen, die bereits erbracht, aber noch nicht vom Auftraggeber bezahlt wurden. Wurden unterschiedliche Steuersätze verwendet, müssen diese ebenfalls gesondert aufgeführt werden.
Die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden von der Gesamtsumme abgezogen. Daraus ergibt sich der noch ausstehende Restbetrag, auf den ebenfalls die Umsatzsteuer erhoben wird.
Fazit: Abschlagszahlungen als Liquiditätssicherung
Abschlagszahlungen sind ein gutes Mittel für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen, um ihre Liquidität bei großen Aufträgen oder teuren Anschaffungen sicherzustellen. Die Teilzahlungen werden mit der Erbringung einer vereinbarten Teilleistung fällig. Voraussetzung für den Anspruch auf den Abschlag ist die mängelfreie Lieferung. Sämtliche Abschlagszahlungen sowie der Restbetrag sind umsatzsteuerpflichtig und werden vollständig in der Schlussrechnung aufgeführt.
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