Die Partnerkarte ist eine Zweitkarte, die an dasselbe Konto gebunden ist wie die Hauptkarte. Dabei kann es sich um eine Karte für ein Girokonto oder um eine Partnerkarte als Kreditkarte handeln. Eine zweite Kreditkarte ist erhältlich für:
- Charge-Kreditkarten
- Revolving Cards
- Debitkarten
Die mögliche Anzahl der Partnerkarten, die Hauptkarteninhabende beantragen können, hängt von Anbieter der Kreditkarte ab.
Besitzen Sie eine Partner-Kreditkarte, nutzen Sie die dieselben Services und Zusatzleistung wie die Inhaberin oder der Inhaber der Hauptkreditkarte. Sind in der Kreditkarte beispielsweise Versicherungsleistungen oder Bonusprogramme enthalten, so profitieren auch Sie als Partnerin oder Partner davon.
Äußerlich ist die Partner-Kreditkarte nicht von der Hauptkarte zu unterscheiden. Sie enthält auf der Vorderseite den Namen der Karteninhaberin oder des Karteninhabers. Sie hat eine eigene Kreditkartennummer, ein eigenes Gültigkeitsdatum sowie eine eigene Kartenprüfziffer.
Wie können Sie eine zweite Kreditkarte beantragen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Partnerkarte für die Kreditkarte zu beantragen: Sie kann entweder gleich bei der Beantragung der Hauptkarte bestellt werden. Alternativ können Sie eine Partnerkarte auch nachträglich beantragen.
Wie funktioniert eine Partner-Kreditkarte?
Die Abrechnung der Hauptkarte und der Partner-Kreditkarte erfolgt meist separat. So können beide Partner:innen problemlos nachvollziehen, wer welche Ausgaben getätigt hat. Die Abbuchungen, die mit der Partner-Kreditkarte getätigt werden, werden aber demselben Konto belastet wie die Hauptkarte. Entsprechend haften die Hauptkarteninhaber dafür, dass das Kreditkartenkonto ausreichend gedeckt ist. Sie haften ebenfalls für Schäden, die entstehen, wenn die Partner-Kreditkarte verloren geht oder gestohlen und nicht umgehend gesperrt wird.
Um finanzielle Verluste beispielsweise im Falle einer Trennung zu vermeiden, sollten Hauptkarteninhaber eine Partnerkarte schnellstmöglich einziehen oder fristlos kündigen.
Wer eine Partner-Kreditkarte für seinen Ehepartner oder seine Ehepartnerin, Lebensgefährten oder ein Familienmitglied beantragt, muss zudem wissen, dass das vereinbarte Kreditlimit für beide Karten gemeinsam gilt.
Wird der Kreditrahmen beispielsweise mit der Partnerkarte komplett ausgeschöpft, werden Abbuchungen der Inhaberin oder des Inhabers der Hauptkarte zurückgewiesen. Um zu vermeiden, dass das Limit regelmäßig erreicht wird, kann der Kreditrahmen bei der Beantragung einer Partnerkarte erhöht werden.
Welche Bedingungen gelten für die Partner-Kreditkarte?
Zu welchen Bedingungen die Partner-Kreditkarte erhältlich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Das schließt sowohl die Gebühren, die Anzahl der Karten als auch ein Mindestalter der Partnerkarteninhaber:innen ein.
Obwohl die Umsätze, die mit der Partner-Kreditkarte getätigt werden, vom Konto des Hauptkarteninhabers abgebucht werden, spielt die Bonität einer Partnerin oder eines Partners eine Rolle bei der Beantragung einer Partnerkarte. Bei einer negativen SCHUFA-Auskunft kann die Ausgabe einer zweiten Kreditkarte verweigert werden. Allerdings sind die Bedingungen in der Praxis häufig weniger streng. Verfügen Inhaber:innen einer Hauptkarte über eine gute Bonität, erhalten ihre Partner:innen die Karte häufig auch bei einer weniger guten Bonität.
Was kostet eine zweite Kreditkarte?
Bei einigen Banken, Finanzdienstleistern oder Kreditkartengesellschaft ist eine Partner-Kreditkarte kostenlos zur Hauptkarte erhältlich. Wird eine Jahresgebühr erhoben, liegt diese häufig unter der Gebühr für die Hauptkarte. Die Kosten sind am Ende von der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters abhängig.
- Die Partner-Kreditkarte ist als kostenlose Zweitkarte zur Kreditkarte erhältlich.
- Beide Karten werden vom gleichen Konto abgebucht und teilen sich den Kreditrahmen.
- Die Partnerkarte verfügt über den gleichen Leistungsumfang wie die Hauptkarte.
- Bei einer unzureichenden Kontodeckung haften ausschließlich Hauptkarteninhabende.
- Eine SCHUFA-Auskunft über die Partnerin oder den Partner ist dennoch erforderlich.
Physische, virtuelle oder temporäre Karten – Sie haben die Wahl.