Kontenarten
In jedem Unternehmen gibt es viele unterschiedliche Posten, die allesamt in der Buchhaltung aufgeführt werden müssen. Betriebe, die zudem im Handelsregister eingetragen sind, Einkünfte von 600.000 € verbuchen oder einen Gewinn von 60.000 € erzielen, sind buchführungspflichtig und müssen am Ende des Jahres eine Bilanz erstellen – im Idealfall mit einer Bilanzsoftware.
Kontenarten sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Geschäftsprozesse detailliert und übersichtlich aufgeführt werden und am Ende des Geschäftsjahres eine Gesamtübersicht aller Ein- und Ausgaben liefern. Die Kontenarten zur Bilanz sind daher eine Art Grundgerüst für die gesamte Buchführung.
Kontenübersicht Buchhaltung: Welche Konten gibt es?
In der Finanzbuchhaltung werden folgende Kontenarten unterschieden:
- Erfolgskonten
- Bestandskonten
- Eigenkapitalkonten
- Privatkonten
- Eröffnungsbilanzkonten
- Gewinn- und Verlustkonten (GuV)
- Steuerkonten
1. Erfolgskonten
Erfolgskonten dienen der Gewinnermittlung und erfassen die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens. Aufwendungen bezeichnen alle Ausgaben, die das Betriebsvermögen verringern und Erträge sind Werte, die das Vermögen eines Betriebs steigern.
2. Bestandskonten
Bestandskonten bilden den aktuellen Bestand des vorhandenen Kapitals und des Vermögens eines Unternehmens. Man unterscheidet dabei aktive und passive Bestandskonten. So erfassen aktive Bestandskonten sämtliche Vermögenswerte, während passive Konten sowohl das Eigenkapital als auch die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen eines Unternehmens darstellen.
3. Eigenkapitalkonten
Bei den Kontenarten gehört das Eigenkapitalkonto zu den Passivkonten, auf dem Gewinne oder Verluste des Unternehmens verbucht werden. Auf diesem Konto wird nur einmal im Monat eine Buchung ausgeführt, die entweder als Verlust oder Gewinn eingetragen wird. So werden Gewinne auf der Haben-Seite verbucht und Verluste auf der Soll-Seite.
4. Privatkonten
Wenn ein Unternehmen aus dem Betrieb Kapital entnimmt, wird dies auf dem Privatkonto aufgeführt. Andersrum allerdings auch, wenn Privateinlagen für das Kapital des Unternehmens verbucht werden.
5. Eröffnungsbilanzkonten
Das Eröffnungsbilanzkonto ist eine Kontenart für die Bilanz, die ausschließlich zur Hilfe dient. Es bildet die Eröffnungsbilanz bei der doppelten Buchführung und stellt am Anfang eines Geschäftsjahres eine detaillierte Übersicht aller Vermögenswerte und Schuldenwerte dar. So dient diese Kontenart zur Eröffnung eines Bestandskontos.
6. Gewinn- und Verlustkonten
Bei dieser Kontenart in der Buchführung wird genau ermittelt, welchen Verlust oder Gewinn das Unternehmen erzielt hat. Dabei werden Aufwände im Soll und Erträge im Haben verbucht und anschließend über das Eigenkapital ermittelt. Waren dann die Aufwendungen des Unternehmens höher als die Erträge, ergibt sich ein Verlust. Andersrum wird dann der Gewinn berechnet.
7. Steuerkonten
Als Unternehmer oder Unternehmerin müssen Sie natürlich Steuern zahlen und je nach Betriebsgröße und Rechtsform kommen da einige Kosten auf Sie zu. Alle Steuern müssen auf den unterschiedlichen Steuerkonten einzeln aufgeführt und an das Finanzamt übermittelt werden.
Auch wenn die Kontenarten unterschiedlich aufgeführt sind, haben sie doch einige Gemeinsamkeiten:
- Jedes Konto hat eine Seite für Soll (links) und Haben (rechts)
- Darstellung in T-Konten-Form
- Auf einer Seite Verbuchung der Anfangsbestände und Zugänge
- Auf einer Seite Verbuchung der Abgänge und Endbestände
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Doppelte Buchführung mit unterschiedlichen Kontenarten
Kontenarten haben stets zwei Seiten und bedeuten je nach Unternehmensgröße und Umsatz eine Menge Arbeit. Alle Prozesse müssen akribisch festgehalten, chronologisch und lückenlos aufgeführt werden und für Dritte verständlich und übersichtlich sein. Um die doppelte Buchführung schneller und effizienter durchführen zu können, bieten Softwareprogramme eine detaillierte Kontenarten-Übersicht, mit der die Buchhaltung um ein Vielfaches einfacher gelingt.
Online-Geschäftskonten wie die von Qonto sorgen obendrein für ein sicheres und flexibles Banking und können in wenigen Schritten mit der Buchhaltungssoftware synchronisiert werden. Das ist ein Mehrwert für jedes Unternehmen, das die Buchhaltung nicht auslagern, sondern selbst durchführen möchte.
Wer ist verpflichtet, zur Buchhaltung Kontenarten zu nutzen?
Unterliegen Sie der Buchführungspflicht und müssen am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen, sollten Sie alle Geschäftsprozesse anhand der unterschiedlichen Kontenarten aufzeichnen. Sind Sie nicht zur Buchführung verpflichtet, dann reicht die einfache Buchführung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Jahresende.
Was für Sie und Ihr Unternehmen infrage kommt, kann am besten Ihre Steuerberatung beantworten. Sie wird Sie umfangreich aufklären und Ihnen in puncto Finanzen zeigen, wie die Buchhaltung mit den unterschiedlichen Kontenarten gelingt.