Angebot

Angebot und Annahme sind die Grundlage eines jeden Vertrages: Eine Partei unterbreitet ein Angebot, die andere Partei nimmt an.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dabei nicht von Angebot die Rede, sondern vom sogenannten Antrag: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat“, heißt es dort in Paragraf 145. 

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