Sie sind sich nicht sicher, ob die Kleinunternehmerregelung auch für Sie gilt oder nicht? Hier haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengetragen.
Kleinunternehmerregelung: Ab wann sie gilt und was Sie beachten müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinunternehmer:innen müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn der Vorjahresumsatz die Grenze von 22.000 Euro nicht überschreitet und auch im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Einnahmen erzielt werden.
- Die Kleinunternehmerregel entlastet steuerlich und bürokratisch, sorgt aber auch dafür, dass Sie die Mehrwertsteuer bei Käufen nicht beim Finanzamt zurückfordern können.
- Jede Rechtsform kann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es zählt nur das jährliche Einkommen.
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Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Sobald Selbstständige ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Während Gewerbetreibende dazu aufgefordert werden, müssen Freiberufler:innen sich selbst beim Finanzamt melden.
In diesem Fragebogen wird auch festgehalten, ob man die Kleinunternehmerregel für sein Unternehmen geltend machen möchte oder nicht.
Die Kleinunternehmerregelung wird im § 19 UstG aufgeführt und ermöglicht eine steuerliche und bürokratische Entlastung für Unternehmen, die ein geringes jährliches Einkommen erzielen. So müssen Sie als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuer abführen, können sie allerdings aber auch nicht geltend machen. Somit hat die Kleinunternehmerregelung nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.
Wenn Sie also Ihr Unternehmen gründen, müssen Sie sich entscheiden, ob sich die Kleinunternehmerregelung für Sie lohnt oder nicht. Natürlich gibt es auch in den laufenden Geschäftsjahren immer mal wieder Veränderungen, in denen Sie sich eventuell entscheiden müssen, ob die Kleinunternehmerregelung Sinn macht.
Kleinunternehmer:in: Grenze des jährlichen Einkommens
Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte, darf im vorherigen Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro erwirtschaftet haben oder im laufenden Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Wann ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich?
Wenn Sie zuvor ganz bewusst auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, aber dennoch alle Voraussetzungen erfüllen, sind Sie fünf Jahre an dieser Entscheidung gebunden. Erst in dem sechsten Geschäftsjahr können Sie die Kleinunternehmerregelung neu beantragen.
Allerdings wurde bei Kleinunternehmern die Umsatzgrenze ab dem 01.2020 auf 22.000 Euro erhöht. Zuvor lag diese bei 17.500 Euro. Unternehmen, die ein höheres Einkommen als 17.500 Euro erzielen, aber unter der Umsatzgrenze von 22.000 Euro bleiben, können nun die Kleinunternehmerregelung beantragen. In jedem persönlichen Fall ist es ratsam, die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Sie oder er wird Ihnen genau erklären, ob Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen können oder nicht.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Kleinunternehmerregelung an keine bestimmte Rechtsform gebunden ist. Lediglich die Umsatzgrenze ist entscheidend. Daher ist es egal, ob Sie Gewerbetreibende oder Freiberufler:in sind.
Überblick: Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Neben der steuerlichen und bürokratischen Entlastung kann die Kleinunternehmerregelung trotz Mehraufwand auch Vorteile bringen.
Hier sehen Sie die Vor- und Nachteile, wenn Sie Kleinunternehmer:in sind:
Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Die Umsatzsteuer kann für Privatkunden je nach Rechnung schon erheblich sein. So besteht das Risiko, dass Auftraggeber:innen sich lieber für Kleinunternehmer:innen entscheiden, die keine Umsatzsteuer ausweisen, weil sie einfach günstiger sind. In Ihren Rechnungen geben Sie also immer nur den Nettobetrag an und müssen keine Umsatzsteuer dazu rechnen. Das ist oft ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerber:innen.
- Als Kleinunternehmer:in müssen Sie keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Auch die jährliche Umsatzsteuererklärung entfällt. Sie sparen sich demnach eine Menge bürokratischen Aufwand und Rechnerei.
Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie also teure Investitionen wie einen neuen PC, Büroeinrichtungen oder Maschinen tätigen, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.
- Gehören zu Ihren Auftraggeber:innen in der Regel keine Privatpersonen, sondern Unternehmen, kann das ein Nachteil für Sie als Kleinunternehmer:in sein. Schließlich können Unternehmen ebenfalls keine Vorsteuer abziehen, wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Und schließlich gibt es noch einen Nachteil, der vielmehr Ihr Image und Ihre Wirkung nach außen betrifft. Denn anhand der Kleinunternehmerregel ist für jeden ersichtlich, dass Ihr Einkommen die Grenze von 22.000 Euro nicht überschreitet.
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Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich bei einer vorsichtigen Gründung, wenn die Selbstständigkeit unter anderem nur als Nebenerwerb aufgeführt wird oder es vorausschauend klar ist, dass die Umsatzgrenze nicht überschritten wird.
Aber Vorsicht: Sollten Sie in dem laufenden Geschäftsjahr merken, dass Ihr Einkommen sogar die Grenze von 50.000 Euro überschreitet, müssen Sie umgehend handeln und sich beim Finanzamt oder Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater melden. Denn sonst drohen hohe Nachzahlungen.
Die Kleinunternehmerregelung macht auch Sinn, wenn Sie vorwiegend Privatkunden bedienen oder Sie ohnehin keine großen Ausgaben haben, bei denen es sich lohnt, die Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend zu machen.
Tipp: Was Kleinunternehmer:innen steuerlich geltend machen können, haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Fazit: Die Kleinunternehmerregelung entlastet Sie, hat aber auch Nachteile
Wenn Sie als Kleinunternehmer:in die Grenze von 22.000 Euro im Vorjahr nicht überschreiten und auch im laufenden Geschäftsjahr nicht über 50.000 Euro verdienen, können Sie die Kleinunternehmerregel geltend machen. Diese steuerliche Entlastung spart Ihnen Zeit, da bürokratische Aufwendungen wie die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und die jährliche Umsatzsteuererklärung entfallen.
Allerdings kann es auch von Nachteil sein, wenn Sie als Kleinunternehmer:in geführt sind und selbst keine Umsatzsteuer ausweisen. So können Sie unter anderem die Mehrwertsteuer bei teuren Investitionen vom Finanzamt nicht zurückverlangen.
Besonders Gründer:innen stehen vor der Frage, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollen oder besser nicht.
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