Unternehmer:innen können sich unter bestimmter Voraussetzungen von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Diese Befreiung entbindet sie aber nicht von der Pflicht, die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes sowie die Regelungen zur korrekten Erstellung von Rechnungen zu beachten.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist wie jedes andere Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung für die erbrachten Lieferungen und Leistungen zu schreiben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Rechnung als Kleinunternehmer:in schreiben, auf welche Besonderheiten Sie achten sollten und wie ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmen Ihnen dabei helfen kann.