Mit Ihrem Markennamen setzen Sie sich deutlich von Ihren Wettbewerbern ab. Gut gewählt verschafft er Ihnen ein Alleinstellungsmerkmal am Markt und sichert Ihnen so einen Wettbewerbsvorteil. Damit Ihnen keiner diesen Vorteil nehmen kann, müssen Sie Ihren Markennamen wirksam schützen. Denn ohne Markenschutz fehlt Ihnen die rechtliche Grundlage, Ihren Wettbewerber:innen die Nutzung Ihres Namens zu untersagen oder sie auf Schadensersatz zu verklagen. Aber nicht jede Marke ist schützenswert und es gibt einiges bei der Markenanmeldung zu beachten.
Was ist eine Marke?
Ihr Markenname ist Ihr Aushängeschild. Er steht für Ihr Unternehmen und Ihre Markenwerte. Kund:innen verbinden ihn mit Ihren Produkten und Dienstleistungen. Möchten Sie vermeiden, dass Anbieter:innen ähnlicher Produkte die Zugkraft Ihrer Marke für ihre eigenen Zwecke verwenden, müssen Sie Ihren Markennamen schützen.
Markenanmeldung in Deutschland
Vorteile der Markenanmeldung
Ihr Markenname und Ihr Logo besitzen einen hohen Wiedererkennungswert. Es hilft Ihren Kundinnen und Kunden zu verstehen, was Sie machen, wer Sie sind und was Ihnen wichtig ist.
- die alleinigen Verwertungs- und Nutzungsrechte
- einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bei Rechtsverletzungen
- den Anspruch auf die Nutzung der entsprechenden Domain
- das Recht, den Namen und die zugehörigen Lizenzen zu verkaufen
Das bedeutet, dass nur Sie die angemeldete Marke für Ihre Zwecke nutzen dürfen. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis – im Rahmen einer Lizenzvergabe oder eines Franchisevertrages – ist es anderen Unternehmen nicht erlaubt, Ihre Marke zu verwenden. Beispielsweise, um ähnliche Produkte unter Ihrem Markennamen anzubieten und so von der Zugkraft Ihrer erfolgreichen Marke zu profitieren. Ohne Markenschutz hingegen ist die Verwendung Ihrer Marke nicht verboten, selbst wenn Wettbewerber:innen Kund:innen damit in die Irre führen.
Handelsregistereintrag als Markenschutz?
Werden unter Ihrer Marke Produkte mit einer minderwertigen Qualität angeboten, schadet das zudem Ihrer Reputation. Schlimmstenfalls verlieren Sie das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden. Ein eingetragener Markenname verleiht Ihnen das Recht, gegen die unerlaubte Nutzung und den Missbrauch Ihrer Marke gerichtlich vorzugehen – angefangen bei einer Abmahnung über eine Unterlassungsklage bis hin zum Anspruch auf Schadenersatz.
Was kann man schützen lassen?
Laut DPMA dient die Marke „…der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
- einen Markennamen als Wortmarke,
- ein Bild als Bildmarke oder
- die Kombination aus Wort und Bild als Wort-/Bildmarke
Wortmarke | Bildmarke | Wort-/Bildmarke |
---|---|---|
Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen. | Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen ohne Wortbestandteile | Die Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus Schrift, Zahlen und grafischen Elementen. |
Darüber hinaus sind unter anderem auch dreidimensionale Marken, Farb- und Klangmarken oder Hologrammmarken schutzfähig. Es empfiehlt sich die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke. Damit schützen Sie sowohl Ihren Namen als auch Ihr Logo. Sie können Ihr Logo auch als Design schützen lassen. Das DPMA empfiehlt allerdings den Schutz als Marke, wenn Sie es überwiegend zur markenmäßigen Kennzeichnung Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen nutzen.
Markennamen schützen: Selber machen oder mit Anwalt?
Grundsätzlich können Sie die Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA selbst in die Hand nehmen. Der Anmeldeprozess ist allerdings recht komplex: Sie müssen einige formelle Schritte berücksichtigen, benötigen bestimmte Unterlagen und müssen sich mit den Besonderheiten des Markenrechts auskennen.
So können Sie Ihre Marke anmelden
Bevor Sie Ihre Markenanmeldung einreichen, erwartet Sie zunächst eine gründliche Markenrecherche. Denn das DPMA prüft nicht, ob ein ähnlicher oder identischer Firmenname bereits geschützt ist. Zu prüfen, ob womöglich bereits Namensrechte bestehen, ist Ihre Aufgabe.
Gesamtheitlicher Markenauftritt
Marken beim Markenamt anmelden
Um sich Ihren Markennamen zu sichern, müssen Sie für die Anmeldung im Antragsformular die folgenden Informationen angeben:
- den Anmelder/die Anmelderin der Marke oder Vertreter:innen
- die Darstellung der Marke in Schrift bzw. Bild
- die Markenform
- die angebotenen Waren und Dienstleistungen
Ergänzt wird der Antrag mit entsprechenden Anlagen wie einer genauen Markenbeschreibung oder -darstellung oder einem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.
Anmeldegebühr bezahlen
Sobald der Antrag beim DPMA eingeht, erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der innerhalb von drei Monaten bezahlt werden muss. Wird die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen, verfällt die Anmeldung. Mit Zahlung der Gebühren wird Ihr geschützter Markenname im Informationssystem des DPMA veröffentlicht und ist auch für Dritte einsehbar.
Markenanmeldung durch das DPMA prüfen lassen
Im nächsten Schritt erfolgt anhand Ihrer eingereichten Angaben eine Prüfung durch das DPMA, ob die Marke, die Sie anmelden und schützen lassen möchten, tatsächlich schützenswert ist. Das DPMA spricht hier von den sogenannten Schutzhindernissen bei der Markenanmeldung, die Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke erfüllen müsseb, um sie erfolgreich registrieren zu lassen.
- Ihr Markenname muss eine klare Unterscheidungskraft besitzen, um Ihr Unternehmen eindeutig vom Wettbewerb abzugrenzen. Zu allgemeine Begriffe, die ein Produkt oder eine Dienstleistung nur beschreiben, oder werbliche Adjektive erfüllen diese Anforderung eher nicht.
- Ihr Markenname darf keine sogenannten Hoheitszeichen enthalten. Hoheitszeichen repräsentieren die Staatshoheit beispielsweise eine Regierung, die Polizei oder das Militär. Die Verwendung entsprechender Namen oder Symbole wie Flaggen oder Wappen ist in Deutschland strafbar.
- Ihr Markenname darf nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Wörter, die das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl verletzen und gegen die gängige Sozial- und Rechtsmoral verstoßen, dürfen nicht verwendet werden.
- Irreführende Begriffe, die Kund:innen beispielsweise einen regionalen Bezug, die ökologische Herstellung oder Ähnliches vortäuschen, sind ebenfalls tabu.
Bei Beanstandungen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung nachzubessern. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, wird das DPMA Ihren Antrag auf Markenschutz ablehnen.
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Marke ins Markenregister eintragen lassen
Haben Sie alle erforderlichen Angaben korrekt eingereicht und verstoßen mit Ihrer Markenanmeldung gegen kein Schutzhindernis, wird Ihre Marke im Markenregister sowie im öffentlichen Markenblatt eingetragen.
Widerspruchsfrist abwarten
Jetzt zeigt sich, ob Sie bei Ihrer Markenrecherche wirklich gründlich gearbeitet haben. Durch die Veröffentlichung Ihrer Marke im Markenregister und Markenblatt haben Wettbewerber:innen oder Inhaber:innen älterer Marken die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einzureichen.
Stellt sich heraus, dass es Ihre Marke bereits gibt oder die Gefahr, Ihre Marke mit einer anderen Marke zu verwechseln, zu groß ist, kann der Widerspruch zur Ablehnung Ihrer Anmeldung führen. Ist die Frist oder Widerspruch verstrichen, gilt die Marke offiziell als eingetragen und ist zunächst für zehn Jahre geschützt.
Markenrecherche nach Markenanmeldung durchführen
Haben Sie Ihren Markennamen erfolgreich eingetragen und schützen lassen, erhalten Sie das exklusive Recht auf die Nutzung und somit einen großen Vorteil im praktischen Umgang mit Markenrechtsverletzungen. Sie haben jetzt das Recht, Wettbewerber:innen, die Ihren Markennamen im selben oder in einem ähnlichen Bereich verwenden, zur Unterlassung zu zwingen und Schadensersatz von ihnen zu fordern.
Markenschutz nach zehn Jahren erneuern
Der Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre. Nach Ablauf der zehn Jahre können Sie Ihre Markenrechte verlängern. Für die Verlängerung wird erneut eine Gebühr fällig.
Was kostet die Markenanmeldung?
Für den Schutz Ihres Markennamens kommen einige Kosten auf Sie zu. Die genaue Höhe der Kosten für die Markenanmeldung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise davon, ob Sie auch internationale Rechte erwerben möchten.
Möchten Sie auf Nummer sichergehen, können Sie einen Marken- und Patentanwalt oder eine -anwältin einschalten, der die Anmeldung Ihres Markennamens sowie die Überwachung von Markenrechtsverletzungen für Sie übernimmt. Hier entstehen weitere Kosten, deren Investition sich im Falle eines Verstoßes aber durchaus für Sie lohnen kann.
Wie funktioniert die internationale Markenanmeldung?
Ist Ihr Unternehmen international tätig, sollten Sie die Namensrechte auch im Ausland schützen lassen. Den Markenschutz innerhalb der EU, die sogenannte Unionsmarke, erhalten Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Organization, kurz EUIPO), dem Markenregister für Europa.
Fazit: Wirksamer Schutz Ihres Markennamens
Ein marketingtaugliche Firmenname ist ein wertvolles Gut, dass Sie entsprechend schützen lassen sollten. In Deutschland schützen Sie Ihren Markennamen wirksam mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Damit werden Sie zum alleinigen Rechteinhaber oder zur alleinigen Rechteinhaberin und erhalten die rechtliche Handhabe, gegen Verstöße vorzugehen.
Häufig gestellte Fragen
Kann man eine Marke als Privatperson anmelden?
Wie kann ich prüfen, ob ein Name geschützt ist?
Welche Namen kann man nicht schützen lassen?
Wann ist eine Wortmarke schutzfähig?
Wie viel kostet es, ein Logo zu schützen?
Was passiert, wenn ich einen geschützten Namen verwende?
Kann ich meinen Namen patentieren lassen?
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