Ihre Geschäftsidee, Ihr Markenname und Ihr geistiges Eigentum sind Ihr Kapital. Sie spielen eine große Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens. Damit Ihre Wettbewerber:innen erst gar nicht auf die Idee kommen, die Zugkraft Ihres Namens für ihre eigenen Zwecke zu nutzen, Ihre Produkte zu kopieren oder Ihre Ideen zu klauen, brauchen Sie einen wirksamen Schutz.
Es gibt viele Mittel, sich zu schützen. Doch welches Schutzbedürfnis deckt beispielsweise das Copyright ab? Wo ist die Abgrenzung zum Urheberrecht, Bildrechten, Patenten und dem Markenschutz? Und welche dieser Rechte finden in Deutschland Anwendung?
Was bedeutet Copyright?
Beim Copyright steht das Kopieren oder Vervielfältigen eines Werkes im Vordergrund. Per Definition werden mit dem Copyright in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhabenden geschützt.
Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Rechtskreis und berechtigt Rechteinhabende, das Werk wirtschaftlich zu verwerten und an weitere Personen zu übertragen. Dabei sind Rechteinhabende nicht zwangsläufig die Schöpferin oder der Schöpfer des Werkes, sondern häufig lediglich die inhabende Person der Verwertungsrechte.
Der Zweck des Copyright-Vermerks ist es, nach außen deutlich zu machen, das ein Werk urheberrechtlich geschützt und die unerlaubte Verwendung strafbar ist.
Copyright anmelden
In Großbritannien und in den USA zeigte das Copyright-Symbol ursprünglich an, dass ein Werk im Copyright-Register angemeldet ist. Diese Anmeldung war die Voraussetzung, um das Urheberrecht zu erlangen.
Diese Kennzeichnung heute nicht mehr notwendig, da mittlerweile nicht nur in Europa, sondern auch in den USA das Urheberrecht automatisch mit Erschaffung eines Werkes entsteht. Dennoch müssen in den USA gemäß des Copyright Acts von 1976 die Vervielfältigungen eines Werkes, das vor 1978 veröffentlicht wurde, nach wie vor mit dem Copyright-Vermerk versehen werden. Zusätzlich müssen zwei Kopien eines Werkes im Copyright Office der Library of Congress hinterlegt werden.
In den USA bietet das US-amerikanisches Unternehmen Copyright Clearance Center Unternehmen und Akademiker:innen Urheberrechtslizenzierungsdienste für ihr urheberrechtlich geschütztes Material. Sie erhalten hier Beratung der können den Urheberrechtsschutz überwachen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright?
Das Urheberrecht ist auf den Schutz eines Werkes und dessen Urheber:in ausgerichtet, während das Copyright die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhabenden, die nicht mit der Schöpferin oder dem Schöpfer identisch sein müssen, an der Verwertung eines Werkes schützt.
Laut der der Berner Übereinkunft, einem internationalen Urheberrechtsabkommens, entsteht der Urheberschutz in den meisten westlichen Industriestaaten ohne Anmeldung oder Registrierung. Zwischen dem angloamerikanischen Copyright und dem deutschen Urheberrecht bestehen dennoch erhebliche Unterschiede. Der Copyright-Vermerk bezieht sich auf Rechte, die es so im deutschen Recht nicht gibt und berücksichtigt in der Regel die Rechteinhabenden und nicht die Urheber:innen eines Werkes.
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Was schützt das Urheberrecht?
Das deutsche Urheberrecht besagt: Wer ein Werk geschaffen hat, ist dessen Urheber:in. Dieses Recht entsteht automatisch, steht ausschließlich der Schöpferin oder dem Schöpfer zu und kann im Gegensatz zum Copyright nicht übertragen werden.
Das Urheberrecht umfasst den Schutz des geistigen Eigentums sowohl in materieller als auch in ideeller Hinsicht. Geschützt sind literarische, künstlerische sowie wissenschaftliche Werke, sofern es sich um eigene geistige Schöpfungen handelt.
Bis zum Beweis des Gegenteils gelten diejenigen, die ein Werk als ihr eigenes kennzeichnen, Urheberin oder Urheber des Werks. Man spricht hier von der Vermutung der Urheber- oder Rechteinhaberschaft (§10 UrhG). Urheber:innen haben das Recht, zu bestimmen, ob das eigene Werk mit einer Urheberbezeichnung gekennzeichnet werden muss und in welcher Form. Wer über das Urheberrecht verfügt, hält gleichzeitig Rechte an der Nutzung- und Verwertung eines Werkes.
Zusätzlicher Schutz vor Urheberrechtsverletzungen
Obwohl das Urheberrecht automatisch entsteht und nicht angemeldet werden muss, sollten Sie Ihr geistiges Eigentum auf anderem Wege schützen, um bei Rechtsstreitigkeiten einen eindeutigen Beweis für Ihre Urheberschaft vorlegen zu können.
Die einfachste Variante ist, Ihr Werk zu kopieren und per Einschreiben an sich selbst zu schicken. Damit dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Entstehung Ihres Werkes und können bei Nachahmung belegen, dass Sie die tatsächliche Urheberin oder der tatsächliche Urheber sind. Ob das Einschreiben vor Gericht ausreichend Beweiskraft hat, ist allerdings fraglich. Alternativ können Sie das Einschreiben ungeöffnet bei einem Anwalt oder einer Notarin hinterlegen.
Das wirksamste Mittel ist die notarielle Beglaubigung Ihres Werkes und damit Ihrer Urheberschaft. Mithilfe des Prioritätsnachweises schützen Sie Ihre Ideen und Werke wirksam vor der Verletzung Ihrer Urheberrechte. Dazu überreichen Sie dem Notariat eine Kopie Ihres Werkes und erhalten im Gegenzug eine Urkunde, die den Zeitpunkt der Entstehung dokumentiert und Sie als Urheber:in eines Werkes ausweist. Diese Urkunde dient im Streitfall als offizieller Nachweis Ihrer Urheberschaft.
Im Zuge der Digitalisierung bieten viele Anwaltskanzleien auch die Möglichkeit an, Ihren Anspruch auf das Urheberrecht online zu dokumentieren. Das ist zwar zeitgemäß, birgt aber auch das Risiko von Fälschungen beispielsweise durch die Veränderung des Zeitstempels.
Was bedeutet „Alle Rechte vorbehalten“?
Der Satz „Alle Rechte vorbehalten“ (eng.: All rights reserved) wird im angloamerikanischen Recht urheberrechtlichen Werken beigefügt. Dieser Zusatz sagt aus, dass ein Werk zwar verkauft werden kann, Sie sich aber vorbehalten, die Rechte, die Sie als Urheber:in besitzen, zu behalten und nicht auf Käufer:innen zu übertragen. Diese Kennzeichnung ist beispielsweise sinnvoll für Anbieter:innen von Software.
Wer sein Urheberrecht behalten möchte, aber gleichzeitig Dritten gestatten möchte, sein Werk zu kopieren, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen, kann sich einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz bedienen. Dabei handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge, mit denen Urheber:innen der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können.
Zusätzlich kann festgelegt werden, ob und inwieweit ein Werk im Rahmen einer solchen Nutzung verändert werden darf. Diese Verträge werden von Creative Commons (CC), einer Non-Profit-Organisation, zur Verfügung gestellt, um Rechteinhaber:innen, die über keinen juristischen Hintergrund verfügen, Hilfestellung zu leisten.
Ist es trotzdem sinnvoll, den Copyright-Vermerk zu verwenden?
In Deutschland dient das Urheberrecht maßgeblich dem Schutz Ihres geistigen Eigentums. Die Copyright-Angabe hat hier rein rechtlich keine Bedeutung. Sie dürfen das Copyright-Zeichen © aber trotzdem in Deutschland verwenden. Die Verwendung ist allerdings nur dann ratsam, wenn Sie auch tatsächlich über das Urheberrecht eines Werkes verfügen.
Wird Ihr Werk unerlaubt verwendet, haben Sie gemäß § 97 UrhG das Recht, Schadensersatz zu verlangen. Allerdings müssen Sie der oder dem Beschuldigten dafür nachweisen, dass sie zumindest fahrlässig gehandelt haben. Als fahrlässige Handlung kann der Person ausgelegt werden, Ihr Werk trotz eines Hinweises auf ein Urheberrecht verbreitet oder genutzt zu haben.
Insbesondere im Internet macht es daher Sinn, Werke mit dem Copyright-Hinweis zu versehen, um so der unrechtmäßigen Verwendung vorzubeugen. Der Copyright-Hinweis bietet Ihnen zwar keine rechtliche Grundlage gegen Verstöße vorzugehen, kann aber durchaus der Abschreckung und damit der Sicherung Ihrer eigenen Ansprüche dienen.
Wenn Sie ein Werk mit einem Urheberrechts- oder Copyright-Vermerk kennzeichnen, sollten Sie diesen so ausführlich wie möglich gestalten. Neben Ihrem Namen und dem Entstehungsdatum eines Werkes können Sie konkretisieren, welche Inhalte genau geschützt sind.
Beispieltext Website: Copyright 2020 – Urheberrechtshinweis
Die Inhalte auf dieser Website insbesondere Texte, Bilder und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei Erika/Max Mustermann und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch die rechteinhabende Person nicht verwendet werden.
Marken- und Patentrechte
Rechte an Markennamen, Logos und Patenten entstehen im Vergleich zu Urheberrechten nicht automatisch, sondern müssen angemeldet und beantragt werden. In Deutschland ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) zuständig.
Ist Ihr Unternehmen international tätig, können Sie Ihren Firmennamen auch im Ausland schützen. Den Markenschutz innerhalb der EU, die sogenannte Unionsmarke, erhalten Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Organization, kurz EUIPO). Trademarks für den Markenschutz im nicht europäischen Ausland beantragen Sie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, kurz WIPO).
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