Die Steuernummer zählt als Pflichtangabe auf Rechnungen. Die Steuernummer muss also auch für ein Kleingewerbe beantragt werden. Was dazu erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleingewerbe müssen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
- Die Steuernummer für Kleingewerbe dient der eindeutigen Zuordnung sämtlicher steuerlicher Vorgänge.
- Kleingewerbe müssen die Steuernummer in der Rechnung aufführen.
- Bei Geschäften im EU-Ausland ist zusätzlich eine Umsatzsteuer-ID erforderlich
Eine Steuernummer für Kleingewerbe ist Pflicht
Das Kleingewerbe ist gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Entsprechend müssen sich Kleingewerbetreibende beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer für ihr Unternehmen beantragen.
Die Steuernummer dient der eindeutigen Zuordnung aller steuerlichen Angelegenheiten sowie der Ermittlung und Abrechnung der Umsatzsteuer oder der Gewerbesteuer. Die Steuernummer wird vom Finanzamt am Unternehmensstandort vergeben. Das bedeutet, dass sich die Zuständigkeit und damit auch die Steuernummer des Kleingewerbes bei einem Umzug des Unternehmens ändert.
Steuernummer für das Kleingewerbe beantragen
Der Weg führt die Gründer:innen eines Kleingewerbes zuerst zum zuständigen Gewerbeamt. Nach der Anmeldung gibt das Gewerbeamt die Daten an die Finanzbehörde weiter. Die Kleingewerbetreibenden müssen dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln.
Der Fragebogen enthält unter anderem eine realistische Einschätzung darüber, wie hoch die Gewinne und Umsätze des Kleingewerbes vermutlich ausfallen werden. Die Schätzung dient im Gründungsjahr der Festlegung der Steuervorauszahlungen. Nach einer kurzen Prüfung teilt das Finanzamt dem Kleingewerbe eine gewerbliche Steuernummer zu.
Steuernummer online beantragen
Steuernummer als FreiberuflerIn für ein Kleingewerbe beantragen
Kleingewerbetreibende, die in einem freien Beruf tätig sind, müssen kein Gewerbe anmelden. Entsprechend werden auch keine Informationen über die Gründung an das Finanzamt weitergegeben. Freiberufler:innen gehen selbst auf das Finanzamt zu, um eine Steuernummer für ihr Kleingewerbe zu beantragen.
Wo taucht die Steuernummer für Kleingewerbe auf?
Unternehmer:innen, die bereits eine Steuererklärung für ihr Kleingewerbe abgegeben haben, finden ihre Steuernummer auf den Steuerbescheiden. Geht die Steuernummer verloren, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.
Steuernummer für Kleingewerbe auf der Rechnung
Die Steuernummer zählt zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Die Steuernummer ist für die Umsatzsteuervoranmeldung sowie den Vorsteuerabzug relevant – entsprechend müssen Kleingewerbetreibende nicht nur sicherstellen, dass sie die Steuernummer in ihren Rechnungen angeben. Sie müssen auch darauf achten, dass Rechnungen, die sie von anderen Unternehmen erhalten, eine Steuernummer enthalten. Ohne Steuernummer wird ihnen Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht erstattet.
Umsatzsteuerbefreiung
Hinweis: Alle wichtigen Infos zum Thema Kleinunternehmerregelung haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst.
Welche Steuernummer ist für Kleingewerbe relevant?
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen drei Arten von Steuernummern:
- Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.) wird jeder Privatperson bereits bei der Geburtzugeteilt. Sie dient der eindeutigen Identifikation der Steuerzahler ist ein Leben lang gültig.
- Unternehmen wird eine Steuernummer (St.-Nr.) zugeteilt, um die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer abzurechnen.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) wird zusätzlich zur Steuernummer von Unternehmen benötigt, die Geschäfte im und mit dem Ausland abwickeln.
Für Kleingewerbe, die ausschließlich Geschäfte im Inland mit Kunden im Inland betreiben, benötigen die Steuernummer. Kleingewerbe, die darüber hinaus Geschäfte im Ausland tätigen, benötigen zusätzlich die Umsatzsteuer-ID.
Pflichtangabe auf Rechnungen und im Impressum
Fazit: Steuernummer für Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende kommen also nicht darum herum, eine Steuernummer für ihr Kleingewerbe zu beantragen. Über die Steuernummer werden die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer ermittelt und abgeführt. Zudem gehört die Steuernummer als Pflichtangabe auf jede Rechnung, die ein Kleingewerbe ausstellt.
Kleingewerbetreibende, die Geschäfte mit dem Ausland machen, müssen neben der Gewerbesteuernummer auch eine Umsatzsteuer-ID beantragen, die sowohl in den Rechnungen als auch im Impressum auf der Unternehmenswebsite aufgeführt werden muss.
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