Wer mit seinem Unternehmen den Börsengang wagen möchte, muss zunächst eine AG gründen. Obwohl das Vertrauen von Banken, Investoren und Investorinnen sowie Kunden und Kundinnen in Aktiengesellschaften hoch ist, entscheiden sich Unternehmen dennoch häufig für andere Rechtsformen. Der Grund: Die AG-Gründung ist aufwendiger als bei anderen Unternehmen. Hier bedarf es einiges an Kapital, Know-how und organisatorischem Aufwand.
Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die zu den umsatzstärksten Rechtsformen in Deutschland gehört. Die AG ist jedoch durchaus auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)geeignet.
Schritt 1: Die Satzung
Zunächst wird eine Satzung erstellt. Dafür muss im Voraus geklärt werden,
- wie die AG heißen soll
- wo der Sitz der AG liegt
- was ihr Gegenstand ist
- wie sich Vorstand und Aufsichtsrat zusammensetzen
- die Höhe des Stammkapitals
- Nennbetrag, Anzahl und Art der Aktien
Es entsteht eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft, die rechtlich einer GbR oder OHG entspricht. Hier haften die Beteiligten zunächst uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Schritt 2: AG in Gründung & Vor-AG
Damit sowie mit der Übernahme der Aktien durch die Aktionäre und Aktionärinnen entsteht die AG in Gründung oder auch Vor-AG. Auch hier haften die Gründer:innen persönlich. Im Rechtsverkehr muss der Zusatz „in Gründung“ stets angegeben werden.
Schritt 3: Die erste Aufsichtsratssitzung
Im Rahmen der ersten Aufsichtsratssitzung werden der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats und Stellvertreter:innen, ein Abschlussprüfer:in sowie der Vorstand bestellt.
Wussten Sie schon…?
Schritt 4: Der Gründungsbericht
Als Gründer oder Gründerin sind Sie verpflichtet, einen Gründungsbericht vorzulegen, der vom Vorstand und Aufsichtsrat geprüft wird. Abschließend wird die AG-Gründung auch noch durch eine unabhängige fachkundige Stelle, beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer oder durch eine Wirtschaftsprüferin, geprüft.
Schritt 5: Das Geschäftskonto
Im Anschluss steht die Eröffnung eines Geschäftskontos an, um das notwendige Stammkapital dort zu hinterlegen. Bei der AG-Gründung beträgt das Mindestkapital der AG 12.500 €. Die Differenz bis zum vollständigen Grundkapital der AG in Höhe von 50.000 € muss schnellstmöglich überwiesen werden.
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Schritt 6: Gewerbe- und Finanzamt
Am Ende des Gründungsprozesses stehen Termine beim Gewerbe- und Finanzamt an. Bis alle Termine erledigt sind und das Prozedere abgeschlossen ist, dauert es meist ein paar Wochen.
Weitere Inspirationen für Ihre Rechtsformwahl
Wenn Sie die Vor- und Nachteile der AG abgewogen haben und Sie die AG anschließend doch nicht als geeignete Unternehmensform für Ihr Unternehmen in Betracht ziehen, finden Sie bestimmt in unserem Rechtsformen-Ratgeber die richtige Option.
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