Die Entscheidung zur Gründung und Führung einer AG ist von vielen unternehmensspezifischen Faktoren abhängig. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft vor, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Hohes Ansehen bei Investor:innen und Partner:innen |
Strenge Reglementierung durch das Aktiengesetz |
Vertrauen und Sicherheit durch Gewaltenteilung |
Hohe Gründungskosten |
Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen |
Komplexer Gründungsprozess |
Vereinfachter Zugriff auf Eigenkapital durch Aktienausgabe |
Hoher Verwaltungsaufwand im laufenden Betrieb |
Unkomplizierte Übertragung von Aktien |
Doppelte Buchhaltung, Bilanzierungs- und Publizitätspflicht |
Welche Vorteile hat eine AG?
Trotz hoher Gründungskosten und komplexem Gründungsprozess hat die Aktiengesellschaft durchaus ihre Vorteile. Dazu gehören:
Hohes Ansehen bei Investor:innen und Partner:innen
Mit dem Stammkapital in Höhe von mindestens 50.000 € genießt die Aktiengesellschaft hohes Ansehen im Markt.
Die AG gilt als sicher und professionell und vermittelt Kund:innen und Geschäftspartner:innen einen seriösen Eindruck. Investor:innen können sich zudem bei einem Jahresüberschuss auf eine Dividendenzahlung freuen.
Zusätzliches Vertrauen und Sicherheit durch die Gewaltenteilung
Der Vorstand der AG handelt eigenverantwortlich und weder Aufsichtsrat noch Aktionär:innen können ihm Weisungen erteilen. Allerdings verpflichtet ihn das Aktiengesetz zur Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung, der zum Wohle der Gesellschaft und seiner Aktionär:innen handelt.
Zusätzliches Vertrauen und Sicherheit entsteht durch die Gewaltenteilung in Form von:
- Aufsichtsrat, der den Vorstand überwacht.
- Beschlussfassungen der Hauptversammlung.
Alle weiteren Infos zu den Organen einer AG finden Sie in unserem Ratgeber.
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
Einer der wesentlichen Vorteile der AG, ist die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter:innen auf das Gesellschaftsvermögen. Die Aktionär:innen haften ausschließlich in Höhe ihrer Anteile. Eine persönliche Haftung mit dem privaten Vermögen ist in der Regel ausgeschlossen.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls von der persönlichen Haftung ausgenommen, solange sie ihre Sorgfalts- und Treuepflichten erfüllen.
Wie ist die AG-Haftung genau geregelt? Die Antwort geben wir in unserem Artikel.
Vereinfachter Zugriff auf Eigenkapital durch die Ausgabe von Aktien
Die AG ist vergleichsweise unabhängig von Fremdkapital. Gründung und Börsengang werden durch die Übernahme der Aktien durch die Aktionär:innen finanziert.
Wird im weiteren Geschäftsverlauf zusätzliches Kapital benötigt, kann die Hauptversammlung vergleichsweise kurzfristig eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe weiterer Aktien beschließen.
Unkomplizierte Übertragung der Aktien
Aktionär:innen können durch ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung Einfluss auf die AG nehmen. Die AG ist aber nicht von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern abhängig.
Steigen Aktionär:innen aus, können ihre Anteile unkompliziert verkauft bzw. an andere Aktionär:innen übertragen werden.
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Was sind die Nachteile einer AG?
Es sprechen gute Gründe für die Gründung einer AG. Ob diese die Nachteile aufwiegen können, hängt auch immer vom Gründungsvorhaben ab. Zu den Nachteilen gehören etwa:
Strenge Reglementierung durch das Aktiengesetz
Die AG ist die am stärksten gesetzlich regulierte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Gründung und Führung der AG unterliegen den strengen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) mit seinen über 400 Paragrafen.
Falsche Angaben oder Pflichtverletzungen – beispielsweise die Verletzung der Berichtspflicht, der Geheimhaltungspflicht oder Verletzungen der Pflichten bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Vorstand oder Aufsichtsrat – können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Bußgeldern geahndet werden.
Hohe Gründungskosten
Um eine AG zu gründen, ist eine gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital in Höhe von 50.000 € erforderlich. Dieses sogenannte Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt und von den Gesellschafter:innen, den Aktionär:innen, durch die Übernahme der Aktien aufgebracht.
Wird das Geld bar auf einem Geschäftskonto hinterlegt, genügt bei Gründung die Einzahlung von mindestens 12.500 €. Dies entspricht einem Viertel des Nennbetrags jeder Aktie.
Hinzu kommen weitere Gründungskosten. Hierzu zählen beispielsweise Anwalts- und Notarkosten für die Erstellung und Beurkundung der Satzung. Da sich die Höhe dieser Gebühren aus dem Geschäftswert ergibt, sind sie im Vergleich zu anderen Rechtsformen, die mit weniger Grundkapital gegründet werden, entsprechend hoch.
Gebühren für die Anmeldung im Handelsregister und die Gewerbeanmeldung sowie der Mitgliedsbeitrag in der Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen ebenfalls bei der Gründung berücksichtigt werden.
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Komplexer Gründungsprozess
Auf dem Weg zur rechtswirksamen Gründung einer AG sind zahlreiche formale Schritte erforderlich, die mehrere Wochen dauern. Mit der notariellen Beglaubigung der Satzung und der Übernahme der Aktien durch die Aktionär:innen entsteht zunächst die AG in Gründung.
In dieser Phase:
- haften die Gründer:innen persönlich, auch mit ihrem privaten Vermögen.
- muss der Zusatz „in Gründung“ im Rechtsverkehr immer angegeben werden.
Im Rahmen der ersten Aufsichtsratssitzung werden die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und ihre Stellvertreterinnen, Abschlussprüfer:innen sowie der Vorstand bestellt. Diese prüfen zunächst den Gründungsbericht. In bestimmten Fällen wird die Gründung zusätzlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Steuerberaterin geprüft.
Mit dem Eintrag in das Handelsregister gilt die AG als rechtswirksam gegründet und die Verbindlichkeiten der Gründerinnen und Gründer gehen auf die Gesellschaft über, die jetzt ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen haftet.
Um die Gesellschaft eintragen zu lassen, muss zuvor ein Geschäftskonto für die AG eröffnet und das erforderliche Stammkapital dort hinterlegt werden. Abschließend wird die AG noch beim Gewerbeamt und dem Finanzamt angemeldet.
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Hoher Verwaltungsaufwand im laufenden Betrieb
Vorstand und Aufsichtsrat der AG haben zahlreiche Pflichten, die sich aus dem Aktiengesetz ergeben. Diese führen zu einem hohen Verwaltungsaufwand im Geschäftsbetrieb.
So ist beispielsweise der Vorstand der AG dazu verpflichtet, einmal im Jahr zur ordentlichen Hauptversammlung einzuladen, um den Aktionär:innen dort den Jahresabschluss zu präsentieren.
Doppelte Buchhaltung, Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
Zudem unterliegt die AG als Handelsunternehmen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und ist somit zu den folgenden Tätigkeiten verpflichtet:
- Doppelten Buchführung
- Erstellung eines Jahresabschlusses
- Aufstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Im Rahmen der Publizitätspflicht muss der Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Für wen ist eine AG sinnvoll?
Eine Aktiengesellschaft ist besonders für Unternehmen sinnvoll, die einen hohen Kapitalbedarf haben und sich über den Kapitalmarkt finanzieren möchten. Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen öffentlich zu machen und an der Börse zu handeln, bietet die Unternehmensform AG zahlreiche Vorteile.
Wie Sie Ihren Kapitalbedarf berechnen, erfahren Sie in unserem Leitfaden.
Diese Rechtsform eignet sich auch für größere Unternehmen, die eine klare Trennung zwischen Eigentümer:innen und Management anstreben.
Außerdem ist eine AG vorteilhaft, wenn Sie eine breite Eigentümerbasis ansprechen möchten, da Aktien leicht an Investor:innen und Mitarbeitende ausgegeben werden können.
Die AG kann auch bei der Unternehmensnachfolge hilfreich sein, da die Übertragung von Anteilen erleichtert wird.
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